Langfristiger Katastrophenschutz ist noch ausbaufähig
Bei einem Notfall in einem Schweizer AKW sind die Behörden zwar bereit, sofort zu reagieren. Doch hat sich die Schweiz auch darauf vorbereitet, wie mit langfristigen Kontaminationen umgegangen werden soll? Experten sind sich einig: Es gibt noch viel zu tun.
Fukushima war eine Art Weckruf. Nach dem Reaktorunfall in Japan überprüften zahlreiche Länder ihre Notfall-Szenarien – darunter auch die Schweiz. Dazu war hierzulande die Arbeitsgruppe IDA NOMEX einberufen worden, der zahlreiche Experten aus verschiedensten Behörden angehörten.
Nun ist die Schweiz rund neunmal kleiner als Japan. Diese Kleinräumigkeit sei ein Problem, sagt Interventions-Spezialist Daniel Storch, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Sektion Radiologische Risiken beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Mehr
Fukushima, die Angst, wie ein Pestkranker dazustehen
Die Umsiedelung einer Stadt beispielsweise sei deswegen nicht so einfach möglich. «Wir würden uns eher Gedanken machen, wie man etwas dekontaminieren kann, als zu sagen, dieser Teil der Schweiz ist für die nächsten Jahre oder Jahrzehnte gesperrt.»
Ein besonderes Problem: Die Bundesstadt Bern ist lediglich 13 Kilometer entfernt vom Atomkraftwerk Mühleberg. Die gesamte Stadt befindet sich somit in der so genannten Zone 2, in der bei einem schweren Störfall Schutzmassnahmen nötig sind.
«Für Bundesrat und Notfall-Stab gibt es einige Führungs-Anlagen ausserhalb dieser Zone», sagt Storch. Für Bevölkerung und Bundesverwaltung müsste «situativ entschieden» werden, wo diese hingeschickt werden könnten.
Zone 1: 3-5 km
Die Zone 1 umfasst das Gebiet um eine Kernanlage, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann, die Schutzmassnahmen sofort erforderlich macht.
Zone 2: bis 20 km
Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst das Gebiet, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann, die Schutzmassnahmen erforderlich macht. Sie ist in 6 Gefahrensektoren eingeteilt.
Zone 3: Rest der Schweiz
(Quelle: Notfallschutzverordnung)
Konzepte fehlten
Daniel Storch war Mitglied der Gruppe IDA NOMEX, die Mitte letzten Jahres ihren Schlussbericht abgeliefert und die Aufsicht an den Notfall-Stab des Bundes (Bundesstab ABCN) weitergegeben hat.
«Viele Aufgaben oder Tätigkeiten waren vorher schon angedacht. Man wusste, dass man ein Konzept für mittel- und langfristige Massnahmen zu erarbeiten hätte. Fukushima hat diese Arbeiten aber sicherlich beschleunigt», sagt er.
Zwar seien die Vorbereitungen für kurzfristige «zeitkritische» Massnahmen in der Schweiz bereits sehr detailliert ausformuliert. Doch für mittel- und langfristige Massnahmen fehlten noch entsprechende Konzepte, so Storch.
Im Gespräch erklärt der Interventions-Spezialist, welche Überlegungen man sich in seiner Sektion über eine mögliche Verstrahlung nach einem Reaktorunfall macht. Das BAG ist für die gesundheitlichen Aspekte im Notfallschutz zuständig. Fragen wie die Sanierung von kontaminierten Gebieten, wirtschaftliche Folgen und der Schutz der Bevölkerung stehen dabei im Vordergrund.
«In erster Linie wäre vermutlich ein Aufenthalt im Haus anzuordnen», sagt Storch.» Je nach Freisetzung müssten die Jodtabletten eingenommen werden. Und wenn es die Zeit erlauben würde, würde man wahrscheinlich auch eine Evakuation ins Auge fassen.»
Mehr
Die 5 Atomkraftwerke der Schweiz
«Auf die lange Bank geschoben»
Für die Umwelt-Organisation Greenpeace gehen diese Pläne aber zu wenig weit. «Wenn in der Schweiz etwas geschieht, dann ist die zentralste Infrastruktur unter Umständen zerstört», sagt Stefan Füglister. In keinem anderen Staat der Welt lägen die Verwaltung (Bern) in der Zone 2 und das Wirtschaftszentrum (Zürich) am Rande der Zone 2.
Der Atom-Experte von Greenpeace präsentierte kürzlich seinen Bericht «Zwei Jahre nach Fukushima – Viele Erkenntnisse – wenig Taten». Er hat die Arbeit von IDA NOMEX und der Behörden genau unter die Lupe genommen.
«Man hat in der ersten Betroffenheit richtig reagiert in der Schweiz», sagt er. «Der Bundesrat hat den Atom-Ausstieg beschlossen und das wurde vom Parlament bestätigt.» Auch das Aufsichtsorgan ENSI habe «relativ schnell gehandelt» und Mängel bei den Kernkraftwerken festgestellt.
Doch nach Abschluss der Arbeiten von IDA NOMEX habe man festgestellt, dass zwar Verbesserungen notwendig seien, diese aber auf die lange Bank geschoben. «Der Katastrophenschutz ist heute in der Schweiz genauso wenig vorbereitet wie vor zwei Jahren in Japan, als Fukushima zum Albtraum wurde», warnt er.
Die Sicherheit der Bevölkerung scheine bei Behörden und Betreibern nicht die höchste Priorität zu haben. «Die Lehren aus Fukushima sind in der Schweiz noch zu ziehen, um den geplanten Ausstieg in Sicherheit und Anstand zu realisieren», kommt sein Bericht zum Schluss.
«Es wird gearbeitet»
«Wir sind nicht unvorbereitet», reagiert Interventions-Experte Storch auf diese Vorwürfe. «Gewisse Konzepte sind schon erarbeitet. Es geht jetzt darum, dass das Ganze noch lückenloser und vollständiger wird.» Die Arbeitsgruppe habe 56 einzelne Massnahmen aufgezeigt. «Das Problem ist, dass diese nicht alle individuell und parallel erarbeitet werden können.»
Ein Themenblock beispielsweise betrifft die so genannten Referenz-Szenarien für erste Massnahmen, die nach einem Reaktorunfall zu treffen wären. Hier hat die Arbeitsgruppe festgestellt, dass in Fukushima grössere Mengen an radioaktiven Stoffen in die Umwelt gelangt sind, als in den bisherigen Szenarien angenommen worden war.
Dieser Notfall-Stab, zusammengestellt aus Direktoren verschiedener Bundes- und Kantons-Institutionen kommt bei einem Ereignis von nationaler Tragweite zum Einsatz. Er beurteilt die Gesamtlage und mögliche Entwicklungen.
Der Stab hat zur Aufgabe, die Massnahmen des Bundes bei der Bewältigung von Ereignissen mit erhöhter Radioaktivität sowie bei biologischen, chemischen und Naturereignissen (ABCN-Ereignissen) zu steuern.
(Quelle: Nationale Alarmzentrale NAZ)
Verschiedene Bundesstellen seien gegenwärtig daran, Konzepte zu erarbeiten, um die entsprechenden Rechtsgrundlagen anzupassen, betont Storch. Die meisten Massnahmen beträfen drei Verordnungen: die ABCN-Einsatz-Verordnung, die Strahlenschutz-Verordnung und die Notfallschutz-Verordnung.
Das brauche einige Zeit, so Storch. «Der Bund ist nicht untätig; die Massnahmen sind alle an die Hand genommen worden. Der Bundesstab ABCN hat sich formiert und die entsprechenden Arbeitsgruppen wenn möglich parallel arbeiten lassen. Man versucht auch, dass die Informationen untereinander gut fliessen, damit diese Umsetzung von IDA NOMEX möglichst rasch gemacht werden kann.»
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch