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Manager geben Abzocker-Initiative Rückenwind

Der parteilose Ständerat Thomas Minder wird am 3. März voraussichtlich einen Triumph verbuchen können. Keystone

Die Volksinitiative "gegen die Abzockerei" kann laut der letzten Umfrage der SRG SSR vor dem Urnengang vom 3. März mit einer Annahme rechnen. Das Raumplanungsgesetz könnte die Hürde knapp schaffen. Weniger klar ist die Lage bei der Familienpolitik.

«Es ist das höchste Ja, das wir je in Umfragen bei einer Volksinitiative hatten», sagt Claude Longchamp, Studienleiter beim Institut gfs.bern. Die zweite Umfrage des Forschungsinstituts im Auftrag der SRG SSR zeigt 64% Zustimmung zur so genannten Abzocker-Initiative, die der Schaffhauser Ständerat Thomas Minder noch vor seiner Zeit im Parlament lanciert hatte. Nur 27% wollen sie ablehnen.

Die Initiative sieht namentlich vor, dass Aktionäre die Höhe der Vergütungen des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats der Direktion von Aktiengesellschaften bestimmen können.

Anscheinend betrachte ein Grossteil der Bevölkerung die Boni-Exzesse und generell die hohen Löhne von Topkadern als «ungelöstes Problem», so der Politikwissenschaftler. Nachdem nun einige Ereignisse während und nach dieser Umfrage die Stimmung gegen Abzocker weiter aufgeheizt haben, kommt Longchamp zum Schluss: «Sich am Abstimmungs-Sonntag eher auf ein Ja als auf ein Nein einzustellen, ist eine realistische Einschätzung.»

Volksinitiative «gegen die Abzockerei»: Die vom Schaffhauser Unternehmer Thomas Minder – der unterdessen in den Ständerat gewählt wurde – lancierte Initiative verlangt die Schaffung eines Verfassungsartikels mit einer Reihe von Massnahmen, welche die Rechte der Aktionäre von börsenkotierten Schweizer Unternehmen verstärken. Das Ziel ist, dass sich Topkader keine exorbitanten Löhne zuschanzen können, die in keinem Zusammenhang mit den Resultaten ihres Unternehmens stehen.

Namentlich gibt der Text der Generalversammlung die Befugnisse, jedes Jahr alle Mitglieder des Verwaltungsrats zu wählen und über die Höhe der Vergütungen an Verwaltungsräte, Manager und Beiräte zu entscheiden. Mitglieder dieser Organe sollen keine Abgangs- oder andere Entschädigungen erhalten, keine Vergütungen im Voraus, keine Prämien für Firmenkäufe und -verkäufe und keinen zusätzlichen Berater- oder Arbeitsvertrag von einer anderen Gesellschaft der Gruppe.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG): Das Ziel dieser Teilrevision ist, die Fläche überdimensionierter Bauzonen zu reduzieren, um die Zersiedelung der Schweiz zu bremsen. Das Projekt ist ein indirekter Gegenvorschlag zur von der Umwelt-Organisation Pro Natura lancierten «Landschafts-Initiative».

Das RPG kommt zur Abstimmung, weil dagegen erfolgreich das Referendum eingereicht worden ist. Sollte die Teilrevision angenommen werden, haben die Initianten versprochen, die «Landschafts-Initiative» zurückzuziehen. Sollte sie nicht angenommen werden, kommt die Initiative an die Urne.

Bundesbeschluss über die Familienpolitik: Ein neuer Verfassungsartikel beauftragt Bund und Kantone, die Vereinbarkeit des Familienlebens und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu fördern.

Die Kantone sollen vor allem für ein bedarfsgerechtes Angebot an familien- und schulergänzenden Tagesstrukturen sorgen. Wenn sich das Angebot der Kantone als ungenügend erweist, sollen die Bundesbehörden Grundsätze festlegen können.

Namentlich nennt Longchamp den abtretenden Novartis-Verwaltungsratspräsidenten Daniel Vasella, der mit seinen Rekordlöhnen bereits als einer der Urheber der Initiative gegolten hatte. Dessen Rücktritts-Ankündigung war das erste Ereignis.

Dann hatte die Grossbank UBS für das Jahr 2012 einen Verlust von 2,5 Mrd. Franken ausgewiesen – und gleichzeitig Bonuszahlungen in Höhe von 2,5 Mrd. bekanntgegeben.

Die Ankündigung, dass Vasella zum Abgang eine Zahlung von 72 Mio. Franken wegen einem Konkurrenzverbot erhalten solle, war das dritte Ereignis. «Das Fatale ist die Serie», kommentiert Longchamp.

Diese Serie von Ereignissen vor dem Wahlgang habe das Klima aufgeheizt und sei für die Gegner «denkbar ungünstig» gelaufen. «Emotionale Debatten helfen in der Regel nur Initiativen, sicher nicht den Nein-Kampagnen», so Longchamp. Zweitens sei durch Vasella ein Stereotyp reaktiviert worden: «Das Management in den internationalen Konzernen ist gierig.» Und dies helfe auch wieder eher den Befürwortern der Initiative.

Basis gegen Parteispitze

Konkret hat die Initiative seit der ersten Umfrage ein Prozent Zustimmung eingebüsst, die Gegnerschaft konnte um zwei Prozentpunkte zulegen. Markant ist dabei, dass sowohl das Lager jener, die bestimmt zustimmen wollen wie auch jener, die bestimmt dagegen votieren wollen, um 6 resp. 4% zugenommen hat.

Interessant dabei ist, dass mehrere rechtsbürgerliche Parteien auf nationaler Ebene die Nein-Parole gefasst haben. Doch einzig Sympathisanten der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP.Die Liberalen) scheinen sich einigermassen an die Parole zu halten. Bei allen anderen bürgerlichen Parteigängern stellen die Forscher eine Diskrepanz zur Parole fest.

«In fast allen bürgerlichen Parteien gibt es eine Art Elite-Basis-Konflikt. Die Eliten sind dagegen, die Basis denkt zum Teil recht anders. Exemplarisch bei der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die national die Nein-Parole gefasst hat. Gemäss unserer Umfrage wollen über 60 Prozent der SVP-Wähler dieser Volksinitiative zustimmen», so Longchamp.

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Die 2. Umfrage

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Aus Gründen des Datenschutzes dürfen die Behörden die Adressen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer nicht mehr zur Verfügung stellen. Daher ist die Fünfte Schweiz in diesen Umfragen im Auftrag der SRG SSR jeweils nicht vertreten. Die Fehlerquote der Befragung liegt bei 2,7 Prozentpunkten.

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Familienpolitik auf Messers Schneide

Ganz anders sieht es in der Umfrage beim Bundesbeschluss über die Familienpolitik aus: «Wir haben nicht mit so einem extremen Umschwung gerechnet», sagt Politikwissenschaftlerin Martina Imfeld von gfs.bern.

Während bei der ersten Umfrage 66% das Begehren unterstützen wollten und 23% dagegen waren, sind in der zweiten Befragung nur noch 55% dafür und 35% dagegen. «Das Ja bleibt aber mehrheitlich», so Imfeld.

Den Wandel in der Zustimmung erklären sich die Politologen mit dem Versand eines Extrablatts der SVP, das in 4 Millionen Haushalte verteilt wurde und Stimmung gegen den Bundesbeschluss machte.

Das habe zu einer Verunsicherung des Stimmvolks in dieser Frage geführt. Allerdings sei die Wirkung dieses direkten Marketings «nicht nachhaltig» gewesen.

«Setzt sich der bisherige Trend fort, ist der Ausgang der Abstimmung offen. Ohne diesen Trend ist die Annahme im Volksmehr wahrscheinlicher als die Ablehnung», kommt gfs.bern zum Schluss.

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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Raumplanungsgesetz: Annahme möglich

Bessere Chancen räumen die Forscher nach der zweiten Umfrage der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ein.

Das schlagende Argument scheint dabei zu sein, die Zersiedelung zu bremsen. 59% wollen ein Ja in die Urne legen (+5%), 22% ein Nein (+4%).

Diese Entwicklung sei «typisch für eine Behördenvorlage», sagt Imfeld. Weil aber die Meinungsbildung in dieser Vorlage etwas zurückgeblieben sei, könne noch einiges geschehen. Doch auch bei dieser Vorlage sei ein Erfolg an der Urne wahrscheinlicher als eine Ablehnung.

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