Mehr Kompetenzen für den Nachrichtendienst
Die Grosse Parlamentskammer sagt Ja zu neuen Kompetenzen für den Nachrichtendienst. Dazu gehören das Abhören von Telefonen, das Eindringen in Computer oder das Verwanzen von Privaträumen. Die Mehrheit des Nationalrats vertraut auf das von Bundesrat und Kommissionsmehrheit vorgeschlagene dreistufige Bewilligungsverfahren: Zuerst muss das Bundesverwaltungsgericht eine Massnahme genehmigen. Danach muss sie vom Vorsteher des Verteidigungsdepartements freigegeben werden, der vorher den Sicherheitsausschuss des Bundesrates konsultieren muss. Diesem gehören auch die Vorsteher des Aussen- und des Justizdepartements an. (SRF/swissinfo.ch)
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