EGMR und die Schweiz – eine Hassliebe
Dass sich der Europäische Menschenrechtsgerichtshof immer mehr in Landesrecht einmischt, sorgt in Teilen der Schweiz für Unmut. Eine Volksinitiative verlangt, dass Schweizer Recht über jenem von "fremden Richtern" stehen soll. swissinfo.ch auf Augenschein in Strassburg.
Wären der Europäische Menschengerichtshof (EGMR)Externer Link und die Schweiz ein Ehepaar, es drohte eine Kampfscheidung: «Schweizer Recht statt fremde RichterExterner Link» – mit der so genannten Selbstbestimmungs-Initiative fordert die Schweizerische Volkspartei (SVP)Externer Link unter anderem eine eigenständige Wahrung der Menschen- und Grundrechte. Konkret: Die Schweizer Bundesverfassung soll dem Völkerrecht vorgehen.
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Angriff auf Menschenrechte oder Stärkung der Demokratie?
«Die Selbstbestimmungs-Initiative ist die Reaktion darauf, dass der EGMR nicht bereit ist, sich die nötige Zurückhaltung aufzuerlegen», erklärt der ehemalige Bundesgerichtspräsident Martin SchubarthExterner Link. Der EGMR treffe Entscheidungen, die dem nationalen Gesetzgeber vorbehalten sein müssten.
Bei Nichtregierungsorganisationen stösst die Volksinitiative auf erbitterten Widerstand. Sie nennen sie «Anti-MenschenrechtsinitiativeExterner Link» und behaupten, die Initiative ziele auf eine Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)Externer Link ab. Schweizer Bürgerinnen und Bürger könnten angeblich nicht mehr nach Strassburg, um sich gegen Rechtsverletzungen in der Schweiz zu wehren. Es wurde die Kampagne «Schutzfaktor MExterner Link» lanciert, um die Annahme der Volksinitiative zu verhindern.
swissinfo.ch begibt sich auf eine von «Schutzfaktor MExterner Link» organisierte Medienreise nach Strassburg, um sich ein Bild von den Beziehungen der Schweiz zum EGMR zu machen. Wir werden empfangen von der Schweizer Richterin am EGMR, Helen KellerExterner Link. Sie legt zwar jovial und lebendig eine souveräne Präsentation über den Gerichtshof hin, wirkt gleichzeitig aber angespannt und defensiv. Die Selbstbestimmungs-Initiative sorgt in Strassburg offenbar für Nervosität, scheint es uns.
Fehlendes Frauenstimmrecht als Hürde
Das Verhältnis zwischen dem EGMR und der Schweiz war von Beginn an eine Hassliebe: Als europäische Länder im Jahr 1949 unter dem Eindruck des Holocausts den EuroparatExterner Link gründeten und ein Jahr später die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verabschiedeten, war die Schweiz nicht dabei. Nach Auffassung des damaligen Schweizer AussenministersExterner Link verunmöglichte die Neutralität der Schweiz eine Beteiligung an einer «politischen» Organisation. Zudem musste die Schweiz erst das Stimm- und Wahlrecht für Frauen einführen, bevor eine Ratifikation der EMRK überhaupt in Frage kam.
Aktueller Fall (Naït-Liman v. Schweiz)
Ein Tunesier flüchtete in die Schweiz, nachdem er in seinem Heimatland gefoltert worden war. Er erhielt in der Schweiz Asyl und wurde später eingebürgert.
Der Mann klagte in Genf gegen den ehemaligen tunesischen Innenminister auf Schadenersatz wegen der erlittenen Folter. Das Genfer Gericht erklärte die Klage für unzulässig wegen mangelnden Bezugs zur Schweiz (der Innenminister lebt nicht in der Schweiz).
Der Tunesier führte daher Beschwerde gegen die Schweiz vor dem EGMR. Am 14. Juni verhandelte die Grosse Kammer den Fall. Eine Verurteilung der Schweiz wäre revolutionär. Mit Ausnahme der USA kennen praktisch keine Staaten eine universelle Gerichtsbarkeit im Zivilrecht. Das Urteil des EGMR wird in sechs bis neun Monaten erwartet.
Nachtrag (15.03.2018): Beide Kammern des EGMR lehnten die Beschwerde ab.
1974 war es dann so weit: Die Schweiz ratifizierte die EMRK – ohne das Volk zu fragen. Das könnte sich nun rächen, denn genau in diese Schwachstelle schlägt die Selbstbestimmungs-Initiative: Es sollen nur jene völkerrechtlichen Verträge für Schweizer Gerichte bindend sein, die zu irgendeinem Zeitpunkt vom Volk implizit oder explizit genehmigt worden sind.
Widerspenstig gab sich die offizielle Schweiz auch nach Ratifizierung der EMRK. Sie ist nebst Monaco das einzige der 47 Mitgliedsstaaten, die das erste Zusatzprotokoll zur EMRK nicht ratifiziert hat. Der Grund: An den Landsgemeinden und Gemeindeversammlungen wird mittels Handhochhebens abgestimmt. Damit ist das Stimmgeheimnis nicht gewahrt. Laut Zusatzprotokoll würde die Schweiz damit gegen Menschenrechte verstossen.
Weder Musterschüler noch Prügelknabe
Seit der EMRK-Ratifizierung ist die Schweiz vom EGMR gut 100 Mal verurteilt worden. Im Vergleich zu anderen Ländern ist das bescheiden. 97% der Beschwerden gegen die Schweiz werden für unzulässig erklärt. Das heisst, die Fälle werden gar nicht verhandelt, weil das Gericht sich nicht zuständig fühlt oder die Beschwerde Mängel aufweist.
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Bei den wenigen Fällen, die das Gericht beurteilt, stellt es in 59% der Fälle eine Verletzung der Konvention durch die Schweiz fest. Zum Vergleich: Russland wird in 95% der Fälle verurteilt. Die Ukraine, Türkei, Ungarn, Russland, Rumänien und Italien sind geradezu «Stammkunden» des EGMR: Sie sind für die meisten Beschwerden verantwortlich und werden am häufigsten verurteilt. Während die Schweiz die Urteile des EGMR praktisch immer umsetzt, gibt es bei diesen Ländern viele repetitive Fälle. «Wenn diese sechs Länder ihre Hausaufgaben machen würden, hätten wir es schön», sagt Keller und schmunzelt.
Wofür wird die Schweiz verurteilt?
Die Schweiz ist ein Land, das kaum wegen Tötungen, Folter oder Sklaverei vor Gericht steht. Die meisten Beschwerden gegen die Schweiz betreffen Fragen des fairen Verfahrens. In diesem Bereich hatte die Rechtsprechung des EGMR grossen Einfluss auf das Schweizer Recht. Bis vor wenigen Jahren waren in der Schweiz die Zivil- und Strafprozessverfahren kantonal unterschiedlich geregelt, mit teils stossenden Bestimmungen. Dass die Verfahren 2011 national vereinheitlicht wurden, ist zu einem grossen Teil der Rechtsprechung des EGMR zu verdanken.
Am zweithäufigsten wird gegen die Schweiz wegen Verletzung des Rechts auf Familienleben Beschwerde geführt. Häufig geht es dabei um die Ausschaffung oder Ausweisung eines Familienvaters. Ebenfalls häufig gerügt wird die Schweiz wegen Einschränkungen der Pressefreiheit oder Ungleichbehandlungen der Geschlechter. Auch die Sterbehilfe gab schon Anlass für Beschwerden.
Einige der Urteile des EGMR gegen die Schweiz haben bei der Schweizer Bevölkerung für Kopfschütteln gesorgt. Beispielsweise, dass ein krimineller Ausländer nicht ausgeschafft werden darf, wenn er in der Schweiz Kinder hat. Oder dass Geschlechtsumwandlungen von der Krankenkasse bezahlt werden müssen. Oder dass das Leugnen des Armenier-Völkermords nicht bestraft werden darf, weil dies von der Meinungsäusserungsfreiheit umfasst sei – im Gegensatz zur Leugnung des Holocausts. Auch dass die Auflösung eines Vereins mit illegalem Zweck die Menschenrechte verletzen soll, ist in der Schweiz schwer verständlich.
Der ehemalige Bundesgerichtspräsident Schubarth kritisiert, der EGMR treffe inzwischen Entscheide, die mit der Wahrung der Menschenrechte nichts mehr zu tun hätten. Der Gerichtshof sei zwar wichtig für die Durchsetzung elementarer Menschenrechte, wie beispielsweise die indirekte Verurteilung der CIA wegen seiner Entführungs- und Foltermethoden. «Dass er sich inzwischen mit Lifestyle-Menschenrechten befasst, ist hingegen stossend.»
Volksrechte versus Menschenrechte
EGMR-Richterin Keller betont, die Schweiz sei eine wichtige Stimme im Europarat. Eine Annahme der Selbstbestimmungs-Initiative hätte eine fatale Symbolwirkung auf andere Länder.
Immerhin: Der Entscheid – gleichgültig wie er ausfällt – wird ein direktdemokratischer sein. Dass die Meinung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zählt, ist ein schönes Symbol – auch für andere Länder. Wie steht es so schön in der Allgemeinen Erklärung der MenschenrechteExterner Link: «Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt.»
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