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Problematische Kompetenzverschiebung

Swissinfo Redaktion

Es ist eine wichtige Staatsaufgabe, für Sicherheit zu sorgen. Die Befürworter des Nachrichtendienstgesetzes verkaufen die neuen Kompetenzen des Geheimdienstes denn auch als Sicherheitszuwachs. Doch in Wahrheit erschwere das neue Gesetz die strafrechtliche Verurteilung von geplanten Terroranschlägen, schreibt der Nationalrat und Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission Balthasar Glättli.

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Das Nachrichtendienstgesetz führt zu einer problematischen Verschmelzung der Kompetenzen von Strafverfolgung und Nachrichtendienst und setzt bewährte Prinzipen unseres Rechtsstaates aufs Spiel. In einem Rechtsstaat liegt die Kompetenz zur Ermittlung und Überwachung bei den zivilen Untersuchungsbehörden und nicht beim Geheimdienst.

So kann die Bundesanwaltschaft bereits heute auf Tatverdacht hin – zum Beispiel bei einer mutmasslichen Vorbereitung einer terroristischen Handlung – gezielt Telefone abhören, E-Mails lesen und Personen ausspionieren. Das ist und bleibt richtig und wichtig. Falsch dagegen wäre aber eine «Geheimpolizei» nach Vorbild der USA, die beispielsweise den Internetverkehr (Mails, Websiten-Besuche, Internetsuchen etc.) nach Stichworten durchsuchen kann.

Folgende Punkte des neuen Gesetzes sind besonders problematisch:

Der 44-jährige Balthasar Glättli kommt aus dem Kanton Zürich. Nach der Maturität begann er ein Studium der Philosophie, Linguistik und Germanistik, bevor er seine eigene Firma im IT-Bereich gründete. Er war Direktor der migrationspolitischen Organisation «Solidarité sans frontières». 1992 wurde er Mitglied der Grünen Partei. Von 1998 bis 2011 politisierte Glättli im Stadtparlament von Zürich. Danach wurde er in den Nationalrat gewählt. Er ist Fraktionspräsident der Grünen und Mitglied der Sicherheitspolitischen Kommission. Glättli setzt sich für gewerkschaftliche Fragen und die Rechte der Mieter und Mieterinnen ein. Keystone

Problematische Konkurrenzsituation von Nachrichtendienst und Strafverfolgungsbehörden: Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) und die Bundesanwaltschaft (BA) erhalten teilweise überschneidende Aufgaben und Kompetenzen. Das neue Gesetz gibt keine Garantie dafür, dass der NDB wichtige Informationen rechtzeitig weiterleitet. Konflikte, Pannen und Sicherheitslücken sind programmiert. Dies vor allem auch, weil der NDB anders als die Bundesanwaltschaft bei sicherheitsgefährdenden Handlungen nicht eingreifen kann. Wie im Ausland, könne dies auch bei uns dazu führen, dass Terroristen zwar beobachtet, nicht aber an ihrer Tat gehindert würden, sagt der St. Galler Staatsanwalt Thomas Hansjakob.

Schwächung der heutigen Untersuchungsbehörden: Der Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer von der Universität St. Gallen kritisiert die Reform als Systemänderung, die mehr Schaden bringt als nützt. Der Nachrichtendienst sei künftig eine eigene Untersuchungsbehörde, «neben und vor den Staatsanwaltschaften», eine präventive und selbständige Geheimpolizei nach dem Vorbild der USA. Dadurch würden die Strafverfolgungsbehörden geschwächt, die heute die Hauptarbeit im Kampf gegen Terrorismus leisteten.

Der Einsatz von Staatstrojanern bringt nicht mehr, sondern weniger Sicherheit: Trojaner nutzen in der Öffentlichkeit und bei den Systemherstellern nicht bekannte Sicherheitslücken aus. Wenn der Bund auf dem Schwarzmarkt Infos zu Sicherheitslücken einkauft (oder einkaufen lässt) und diese für Trojaner verwendet, statt die Hersteller der betreffenden Systeme und die Öffentlichkeit zu informieren, trägt er zur Verwundbarkeit von Millionen von Computern gegenüber Virenangriffen bei.

Erlaubnis für Hackerattacken im Ausland ist mit Neutralität nicht vereinbar: Ein Angriff sogar auch auf staatliche IT-Infrastruktur kann als Cyber-Attacke und damit aktive kriegerische Handlung verstanden werden. Dies ist mit der Schweizer Neutralität nicht vereinbar.

Intensivierung der Zusammenarbeit mit Auslanddiensten statt Spionageabwehr: Statt wie von den Grünen gefordert, eine unabhängige Spionageabwehr zu schaffen, welche hilft, Staat und Wirtschaft vor ausländischer politischer und wirtschaftlicher Spionage zu schützen, soll die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten ausgebaut werden, ohne die zur demokratischen Kontrolle notwendige Transparenz zu schaffen. Nicht einmal die Anzahl von gemeinsamen Operationen und die Anzahl der Datenaustausche sollen öffentlich werden.

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