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Nein-Tendenz für Erbschaftssteuer-Initiative

Die neue Bundessteuer auf Erbschaften würde rund 3 Milliarden Franken pro Jahr einbringen, von denen zwei Drittel der AHV und ein Drittel den Kantonen zukommen würden. Keystone

Eine neue Steuer auf Erbschaften, die 2 Millionen Franken übersteigen, wird an der Urne wahrscheinlich abgelehnt. Laut der ersten Umfrage der SRG SSR bleibt der Ausgang der Abstimmung vom 14. Juni über das Radio- und Fernsehgesetz, die Stipendien-Initiative und den Bundesbeschluss zur Fortpflanzungsmedizin allerdings noch offen.

Das Schweizer Stimmvolk will keine grösseren Beiträge von reichen Erben in die Staatskasse. Nach dem klaren Nein vom letzten Jahr zur Initiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» dürfte das neue Projekt der Linken und Gewerkschaften, die Initiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuer-Reform)», das gleiche Schicksal erleiden.

Dies zeigt die erste Umfrage der SRG SSR, die zwischen Ende April und Anfang Mai vom Institut gfs.bern durchgeführtExterner Link wurde. Demnach wollen 51% der Befragten gegen die Volksinitiative stimmen und 38% dafür. 11% haben sich noch nicht entschieden.

«Eine Initiative, die bereits in der ersten Umfrage mit einer Mehrheit von Nein-Stimmen startet, hat praktisch keine Chancen auf Erfolg an der Urne, besonders nicht, wenn sie von allen bürgerlichen Parteien und Wirtschaftskreisen abgelehnt wird», sagt Martina Imfeld, Politologin bei gfs.bern.

Die Initiative schlägt die Einführung einer Bundessteuer auf Erbschaften und Spenden von über 2 Millionen Franken vor. Dabei würde nur jener Anteil mit einem Steuersatz von 20% besteuert, der über diesen Betrag hinausgeht. Von der Steuer ausgenommen wären Erbschaften und Schenkungen zugunsten des Ehe- oder eingetragenen Partners.

Diese neue Bundessteuer würde Erbschafts- und Schenkungssteuern ersetzen, soweit von Kantonen erhoben. Damit wollen linke und gewerkschaftliche Kreise eine Ansammlung von Vermögen in der Schweiz zügeln und die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), also des staatlichen Renten-Systems, sicherstellen.

Die Landesregierung und die bürgerliche Parlamentsmehrheit stellten sich gegen das Projekt. Sie argumentieren, es bedrohe die Existenz vieler Familien-Unternehmen und schränke die finanzielle Autonomie und die Einkünfte der Kantone ein.

swissinfo.ch

RTVG in der Schwebe

Ein Kopf-an-Kopf-Rennen liefern sich gegenwärtig Gegner und Befürworter der Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Das Gesetz war von einer Parlamentsmehrheit angenommen worden und wird vom Schweizerischen Gewerbeverband, der kleine und mittelgrosse Unternehmen vertritt, per Referendum bekämpft.

Gemäss der Umfrage sprechen sich 46% für das Gesetz aus, 45% sind dagegen und 9% noch unentschlossen. «Die Meinungsbildung bei diesem Thema ist bereits sehr weit fortgeschritten. Deshalb hängt viel von der Überzeugungskraft des einen oder anderen Lagers ab, die Unentschlossenen zu gewinnen», sagt Claude Longchamp, Leiter des Instituts gfs.bern.

Das neue Gesetz sieht vor, dass neu alle Haushalte eine Empfangsgebühr bezahlen sollen. Davon befreit sollen lediglich Personen sein, die Ergänzungsleistungen aus AHV oder IV (Invalidenversicherung) erhalten oder die in Alters-, Pflege- oder Studentenheimen wohnen, sowie alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500’000 Franken. Gegenwärtig ist nur beitragspflichtig, wer ein Radio- oder TV-Gerät besitzt. Die Ausweitung auf mehr Gebührenzahler würde erlauben, die Gebühr von 462 auf 400 Franken pro Jahr und Haushalt zu senken.

SRG-SSR-Trendbefragung

Die 1. Welle der Umfrage zu den Volksabstimmungen vom 14. Juni 2015 wurde vom Forschungsinstitut gfs.bern im Auftrag der SRG SSR durchgeführt, zu der auch swissinfo.ch gehört.

Zwischen dem 27. April und dem 2. Mai 2015 wurden 1212 repräsentativ ausgewählte Stimmberechtigte befragt. Die statistische Fehlerquote liegt bei +/-2,9%.

Auslandschweizer wurden bei dieser Umfrage nicht berücksichtigt. Die Schweizer Regierung hat entschieden, die Koordinaten von Schweizern im Ausland aus Datenschutzgründen nicht zu übermitteln.

In den Augen der Regierung ist das gegenwärtige System veraltet, da heute fast jede Person einen Computer, ein Tablet oder Smartphone besitzt, mit denen Radio- und TV-Programme empfangen werden können. Das neue System sei daher einfacher und gerechter.

Die Gegner betonen, die Einführung einer generellen Gebühr entspreche einer neuen, «ungerechten» Steuer, die für alle ohne Unterschied gelte. Die von der Regierung angekündigte Gebührensenkung sei lediglich ein Köder, um die Stimmbürgerschaft zu überzeugen.

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Einheitliche Stipendien

Über einen satten Vorsprung verfügt gegenwärtig die Stipendien-Initiative, der laut Umfrage 49% zustimmen würden und die von 37% der Befragten abgelehnt würde. Eine Prognose ist allerdings schwierig, angesichts der vielen Unentschlossenen (14%) und der Tatsache, dass Initiativen tendenziell in den letzten Wochen vor der Abstimmung noch an Boden verlieren.

Die vom Verband der Schweizer Studierendenschaften (VSS) eingereichte Volksinitiative verlangt eine Harmonisierung der Kriterien für die Gewährung von Stipendien und Studiendarlehen, indem diese Kompetenzen von den Kantonen an den Bund übergeben werden sollen.

Ein solches Projekt würde den heutigen grossen Unterschieden ein Ende setzen: Während sich einige Kantone generöser zeigen, gewähren andere Stipendien und Darlehen, die als ungenügend erachtet werden, um Jugendlichen eine Hochschulbildung zu erlauben.

Für den VSS verletzt das gegenwärtige System den Grundsatz von Gleichbehandlung und Chancengleichheit, der in der Bundesverfassung festgeschrieben ist. Dies besonders im Hinblick auf die Möglichkeit anspruchsvoller Studiengänge, die den Studierenden wenig Zeit für einen lukrativen Nebenerwerb lassen.

Die Landesregierung und eine Parlamentsmehrheit rufen dazu auf, die Initiative abzulehnen, weil sie eine Veränderung der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen bedeuten würde. Eine Zentralisierung der Kompetenzen würde nicht mehr erlauben, die Unterschiede zwischen den Kantonen zu berücksichtigen, etwa was die Lebenshaltungskosten betreffe.

Präimplantations-Diagnostik erlauben

Auch der Ausgang der vierten Vorlage, des Verfassungsartikels zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich, ist noch unklar: Gegenwärtig sind 40% der Befragten dafür, 44% dagegen und ganze 16% noch unentschlossen.

Die Änderung des Verfassungsartikels sollte auch in der Schweiz Gentests an künstlich, etwa durch In-vitro-Fertilisation erzeugten Embryonen erlauben, bevor diese in die Gebärmutter eingesetzt werden.

Diese Präimplantations-Diagnostik, bis heute verboten, soll künftig für Paare mit schweren Erbkrankheiten erlaubt werden, um Embryonen auswählen zu können, die keine genetischen Anomalien aufweisen. Davon Gebrauch machen könnten aber auch Paare, die auf natürliche Art und Weise keine Kinder haben können. Dies mit dem Ziel, jene Embryonen mit den besten Entwicklungschancen in die Gebärmutter einzupflanzen.

Für die Regierung und eine Mehrheit des Parlaments verringert die Präimplantations-Diagnostik das Risiko von Mehrlings-Schwangerschaften und schützt so die Gesundheit der werdenden Mütter und Babys. Zudem könnte es einer grösseren Anzahl von Paaren, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind, den Kinderwunsch erfüllen.

Die Gegner, die sich in einem parteiübergreifenden Komitee zusammengefunden haben, befürchten, dass der Verfassungsartikel einer «schrankenlosen Fortpflanzungsmedizin» Tür und Tor öffne, Menschen mit Behinderungen diskriminiere und einer ethisch inakzeptablen Selektion zwischen «lebenswerten» und «Leben von geringerer Qualität» Vorschub leiste.

(Übertragen aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)

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