Wer über ein Visum D für einen Schengen-Staat verfügt, darf ab dem 5. April im gesamten Schengen-Raum reisen. Dies sieht eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts vor. Der Schweizer Bundesrat hat diese am Mittwoch gutgeheissen.
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Das Visum D berechtigte bisher Angehörige von Drittstaaten, sich mehr als drei Monate in jenem Schengen-Land aufzuhalten, welches das Visum ausgestellt hatte. Für Aufenthalte in anderen Staaten waren weitere Bewilligungen nötig.
Neu dürfen sich die Inhaberinnen und Inhaber des Visums D während insgesamt höchstens drei Monaten innerhalb des Zeitraums von sechs Monaten im gesamten Schengen-Raum aufhalten.
Die EU hatte am Dienstag über die Änderungen informiert, die im Schengen-Raum am 5. April in Kraft treten.
swissinfo.ch und Agenturen
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