Neues Volksrecht nicht praxistauglich
Vor ihrer konkreten Einführung soll die Allgemeine Volksinitiative abgeschafft werden. Das Parlament konnte sich nicht auf ein Ausführungsgesetz einigen. Jetzt soll das Volk das Volksrecht am 27. September wieder abschaffen.
Worum geht es? Am 9. Februar 2003 hat das Stimmvolk mit 70,3% Ja-Stimmen der Einführung der allgemeinen Volksinitiative zugestimmt. Die allgemeine Volksinitiative würde es im Gegensatz zur bestehenden Volksinitiative erlauben, auch Änderungen auf Gesetzesstufe und nicht ausschliesslich auf Stufe Verfassung zu verlangen.
Mit der allgemeinen Volksinitiative sollten 100’000 Stimmberechtigte oder acht Kantone die Annahme oder Aufhebung von Verfassungs- oder Gesetzesbestimmungen verlangen können. Das Parlament hätte dann entscheiden können, auf welcher Rechtsetzungsstufe das Begehren verwirklicht wird.
In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass die Umsetzung der allgemeinen Volksinitiative ausserordentlich kompliziert und damit praktisch unmöglich wäre.
Wieder aus Verfassung streichen
Als unlösbar erwies sich etwa der Fall, dass sich die beiden gleichberechtigten Kammern (Nationalrat und Ständerat) über die Umsetzung der Initiative nicht einigen könnten.
Eine Vox-Analyse ergab zudem, dass etwa ein Viertel der Stimmenden gar nicht genau wusste, worum es ging. Die Stimmbeteiligung lag bei nur 27%.
Deshalb kamen die zuständigen politischen Instanzen zum Schluss, dass die allgemeine Volksinitiative wieder aus der Verfassung gestrichen werden soll.
Das Parlament sah deshalb keinen anderen Ausweg, als die Aufhebung von Artikel 139a der Bundesverfassung anzugehen. Dafür wird am 27. September wiederum die Zustimmung von Volk und Ständen gebraucht.
Abstimmungskampf nicht existent
Die Vorlage ist unbestritten. Sie führte im Vorfeld weder zu einer öffentlichen Debatte, noch gibt es einen Abstimmungskampf. «Auch 2003 gab es kaum Diskussionen. Die Abstimmung hatte die schlechteste Stimmbeteiligung der Geschichte», sagt der Sozialdemokratische Nationalrat Andreas Gross gegenüber swissinfo.
«Ich war von Anfang an gegen die Allgemeine Volksinitiative. Dies auch, weil man für dieses weniger scharfe Mittel dieselbe Unterschriftenzahl verlangt hatte, wie für die verbindliche Volksinitiative», so Gross.
Dazu seien die Vollzugsprobleme gekommen, die sich durch das Zweikammersystem noch akzentuiert hätten. «Man streicht besser was, das von Anfang an nicht überzeugend war, als es durchzuziehen.»
Andreas Keiser, swissinfo.ch
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