«Nicht eine Frage des Geldes, sondern der Würde»
Die Rückgabe von eingefrorenen Vermögenswerten des Ben-Ali-Clans an Tunesien könnte bald schon über die Bühne gehen. Für Tunesien sind diese Gelder wichtig. Doch noch wichtiger ist dem Land, Licht auf das Finanzimperium des Ex-Diktators zu werfen und die Würde wiederzuerlangen.
«Ben Ali hat gestohlen, doch ist die Schweiz nicht auch ein wenig kriminell? Macht sie sich nicht der Hehlerei schuldig?» Das Gefühl, das eine der Teilnehmerinnen an einem von Alliance Sud und anderen Nichtregierungs-Organisationen (NGO) organisierten Workshop am Weltsozial-Forum in Tunis ausdrückte, wird von vielen Tunesierinnen und Tunesiern geteilt.
Für Irritationen sorgt auch die Gangart der Schweizer Justizbehörden, die von vielen als zu gemächlich kritisiert wird. Im Land, von dem der Arabische Frühling ausgegangen ist, hat man das Gefühl, der Prozess, um wieder in Besitz der Gelder des Ex-Diktators und seines Clans auf Schweizer Bankkonten zu kommen, dauere etwas gar lang.
«Für uns ist es nicht eine Frage des Geldes, sondern der Würde, die wir wiedererlangen wollen», sagt Sami Remadi, Präsident des tunesischen Verbandes für Transparenz in Finanzfragen (ATTF) und Mitglied jener Kommission, welche die Korruption im Land untersucht hat. Gegenwärtig sind rund 60 Millionen Franken tunesischer Herkunft in der Schweiz blockiert.
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Baldige Rückzahlung
«Wir haben gute Gründe zu glauben, dass wir bald schon in der Lage sind, um mit der Konfiszierung der in der Schweiz deponierten Gelder des Ben-Ali-Clans beginnen zu können», versucht der Schweizer Botschafter in Tunesien, Pierre Combernous, zu beruhigen. Er sei sich der «enormen Frustration» bewusst, welche diese Geschichte verursache. Aufgrund der Rechtsstaatlichkeit aber sei die Schweiz verpflichtet, gewisse prozedurale Grundsätze einzuhalten, unterstreicht er.
Die Eidgenossenschaft hatte rasch auf die Veränderungen in Tunesien reagiert und war in der Tat das erste Land, welches Gelder von Ben Ali eingefroren hatte, knapp vier Tage nach seiner Flucht. Bern habe auch danach nicht einfach zugeschaut, sagt Combernous.
«Zu Beginn hatten die tunesischen Behörden etwas Mühe mit diesem Dossier. Auf unsere Initiative hin ist ein ehemaliger Untersuchungsrichter nach Tunesien gekommen, um beim Verfassen eines entsprechenden Rechtshilfegesuches zu helfen.»
Die Schweiz und Tunesien haben Mitte Oktober 2012 ein neues bilaterales Investitionsschutz-Abkommen unterzeichnet, das auf der Basis geltender internationaler Bestimmungen einen besseren gegenseitigen Schutz von Investitionen und damit auch eine optimierte Förderung des Investitionsflusses zwischen den beiden Ländern ermöglichen soll. Das Parlament hat dieses am 13. März gutgeheissen.
Links-grüne Kreise im Parlament wollten Investoren auf die Einhaltung von Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten verpflichten, denn das vorliegende Abkommen sei noch mit dem korrupten Ben-Ali-Regime ausgehandelt worden.
Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann erklärte jedoch, Tunesien sei in einer Stabilisierungsphase und auf jede Investition angewiesen. Eine Neuverhandlung würde das Abkommen um ein oder zwei Jahre verzögern.
Das Thema stand auch im Zentrum einer Debatte, die am 28. März durch die Schweizer NGO Alliance Sud im Rahmen des Weltsozial-Forums in Tunis organisiert worden ist.
Die Organisation kritisiert die Schweizer Investitionsschutz-Abkommen generell. Sie würden einseitig die Interessen der Investoren schützen und den politischen Handlungsspielraum der Gastländer «ungebührlich» einschränken.
«Politischer Wille ist da»
Für eine rasche Lösung der Sache spricht auch der Entscheid der Bundesanwaltschaft, die Beweislast umzukehren, wie dies bereits in der Vergangenheit beispielsweise bei den Geldern des nigerianischen Ex-Diktators Sani Abacha der Fall war.
In anderen Worten ist es an den Inhabern der in der Schweiz blockierten Konten, deren legitime Herkunft nachzuweisen, und nicht am tunesischen Staat zu beweisen, dass diese Gelder illegaler Natur sind.
«In der Schweiz ist der politische Wille wirklich da, bis in die höchsten Ebenen, diese Angelegenheit vorwärtszubringen», betont der Schweizer Botschafter.
Im Gegensatz dazu, was für die haitianischen Gelder unternommen wurde, sieht Combernous keine Notwendigkeit, ein Ad-hoc-Gesetz zu verfassen, um die Gelder nach Tunesien zurückzuschaffen. Die für Haiti in Kraft gesetzten Regeln würden eine Rückgabe erleichtern, wenn sich der antragstellende Staat im Zusammenbruch befinde.
«Auch wenn der tunesische Staat gewisse Mängel aufweist, kann er ganz sicher nicht mit Haiti verglichen werden», ist der Botschafter überzeugt. Und er fügt an, ein neues Gesetz würde den Prozess nur verlangsamen.
Gute Zusammenarbeit
Sami Remadi ist trotz allem ziemlich zufrieden mit dem, was die Schweiz bis jetzt unternommen hat. «Die Versprechen wurden eingehalten», sagt er. «Mir hat besonders gefallen, dass die Bundesanwaltschaft beschlossen hat, ein unabhängiges Verfahren zu eröffnen (A.d.R.: Eine strafrechtliche Untersuchung gegen Personen aus dem Umfeld des ehemaligen Machthabers in Tunesien wegen angeblicher Geldwäscherei und Beteiligung an sowie Unterstützung von kriminellen Organisationen).»
Dies gelte für andere Länder nicht, betont der Arzt, der während zehn Jahren in Genf gearbeitet hat. Grossbritannien und die Vereinigten Arabischen Emirate würden praktisch nicht zusammenarbeiten. In Frankreich kümmerten sich lediglich ein Richter und ein Polizist um das Dossier und Paris «gab sich damit zufrieden, eine Liste der Immobilien des Clans in Frankreich aufzusetzen». Mit Deutschland sei die Zusammenarbeit ungenügend.
Positiver seien die Erfahrungen mit Belgien und Libanon, das demnächst die im Land eingefrorenen Gelder zurückzahlen will.
Doch auch mit der Schweiz könnte es besser laufen. So hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) lediglich 20 Finanzinstitute untersucht, wobei sie bei vier von ihnen Unregelmässigkeiten aufgedeckt hat, wie ein Bericht vom November 2011 zeigte. Für Remadi ist es nicht ausgeschlossen, dass sich auch auf anderen Banken noch illegale tunesische Gelder befinden könnten.
Ein Tropfen auf den heissen Stein?
Laut dem ATTF-Präsidenten sollten die «Schweizer» Gelder des Ben-Ali-Clans viel umfangreicher sein. «Wir konnten nachweisen, dass das von Ben Ali und seinem Umfeld gehortete Vermögen um die 17 Milliarden Dollar beträgt. Wo sind all diese Gelder? In Tunesien haben wir sie nicht gefunden, also soll mir niemand sagen, in der Schweiz befänden sich lediglich 60 Millionen Franken.»
Botschafter Combernous gibt zu verstehen, dass die Gelder aufgrund einer von Tunesien zur Verfügung gestellten Namensliste eingefroren worden seien. «Wir haben die tunesischen Behörden gebeten, diese Liste zu vervollständigen; es ist nicht an uns, das zu tun.»
Das Problem ist, dass es an Beweisen fehlt: «Alles, was wir haben, ist das, was die nationale Kommission gegen Korruption im Präsidentenpalast gefunden hat. Die Rechtshilfe-Kommission stützt sich auf diese Dokumente», erklärt Remadi.
So ist besonders über das Netz von Offshore-Gesellschaften des Ben-Ali-Clans so gut wie nichts bekannt. Auf der Liste, die der Schweiz von Tunesien präsentiert wurde, befindet sich beispielsweise eine einzige Firma. «Die Beweise befinden sich ausschliesslich in der Schweiz und wir verlangen folgendes von der Eidgenossenschaft: Geben Sie uns zusätzliche Unterstützung, um etwas Licht in dieses Finanzgeflecht zu bringen.»
Wichtiger als die Entwicklungshilfe sei für Tunesien, «dass die Konten und die Offshore-Gesellschaften des Ben-Ali-Clans aufgedeckt werden», erklärt Remadi. «Wenn dann das Dossier abgeschlossen ist, können wir dem tunesischen Volk sagen: ‹Das ist es, was die Schweiz für Euch getan hat.› Und so würde die Freundschaft zwischen den beiden Ländern gestärkt.»
(Übertragen aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)
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