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Warum auch Auslandschweizer mitbestimmen können

Eine Frau wirft einen Stimmzettel in eine Urne
Seit 1977 das Stimmrecht für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer eingeführt wurde, entbrennen immer wieder Kontroversen darüber. Keystone

Sie bezahlen keine Billag-Gebühr und dürfen dennoch am 4. März abstimmen: Die Gemeinde der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Vor allem in libertären Kreisen ist dieses Recht umstritten. Für die politische Lobby der so genannten Fünften Schweiz aber ist klar: Wer heimkehrt, ist später auch von den Entscheiden betroffen.

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SWI swissinfo.ch ist ein Unternehmen der SRG und wird hälftig ebenfalls durch die Billag-Gebühr finanziert.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind von der Medienabgabe Externer Linkin der Schweiz entbunden. Für sie gilt das so genannte Territorialitätsprinzip, das besagt, dass Personen den Gesetzen jenes Staates unterworfen sind, auf dessen Boden sie sich jeweils befinden.

Laut Dominik Müller, Pressechef der Firma Billag AGExterner Link, unterstehen Personen nicht der Melde- und Gebührenpflicht, wenn sie sich weder 90 Tage pro Kalenderjahr noch 90 Tage ohne Unterbruch in der Schweiz aufhalten. «Wir sind im Ausland nicht tätig», betont Müller. Das sei nie zur Diskussion gestanden und wäre auch nicht praktikabel.

Auch Deutsche in der Schweiz zahlen «Billag»

Trotzdem können Schweizerinnen und Schweizer im Ausland dank Internet und Satellitenempfang von Leistungen der öffentlichen SRG SSRExterner Link, zu der auch swissinfo.ch gehört, und der anderen durch die Radio- und Fernsehgebühren finanzierten Medien profitieren.

Viele Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bezahlen mit 120 Franken pro Jahr für den Zugang zum Satelliten-Angebot ebenfalls eine Art Gebühr. Eine zusätzliche Mediennutzungs-Gebühr in ihren jeweiligen Wohnsitz-Ländern zahlen Auslandschweizer zudem in Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich, Norwegen, Holland, Dänemark und anderen Ländern.

Analog dazu bezahlen beispielsweise in der Schweiz lebende deutsche Staatsangehörige für den öffentlichen Rundfunk in der Schweiz, dafür aber keine Gebühren in ihrem Heimatland.

Kontroverse um Mitbestimmung

Dass die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer über Vorlagen befinden können, die sie nicht direkt betreffen, führt jetzt wieder zu Diskussionen.

Für die Mitbestimmung der Auslandschweizer bei inländischen Belangen setzt sich Sarah Mastantuoni, Direktorin der Auslandschweizer-OrganisationExterner Link (ASO), vehement ein: «Oft halten sich Schweizerinnen und Schweizer nur zwei, drei Jahre lang im Ausland auf. Sie sind von Abstimmungen später genauso betroffen, wie Inlandschweizer», gibt sie zu bedenken. Zudem gebe es Abstimmungen, die sie direkt beträfen, auch wenn sie im Ausland lebten. Etwa über Bilaterale Abkommen, Vorsorgefragen, und so weiter.

Neues System ab 2019

Von 2019 bis 2025 wird nicht mehr die Firma Billag AG aus Freiburg die Radio- und TV-Gebühren in der Schweiz erheben, sondern die Serafe AGExterner Link aus Fehraltdorf im Kanton Zürich. Diese hatte in einem Bieterverfahren das günstigste Angebot gemacht.

Mit der System-Umstellung von der geräteabhängigen zur Haushaltsgebühr wird Serafe die Abgabe für Radio und Fernsehen nur bei den Haushalten erheben, bei den Unternehmen übernimmt dies die Eidgenössische SteuerverwaltungExterner Link (ESTV).

Die Abgabe wird neu 365 Franken pro Privathaushalt und Jahr betragen. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500’000 Franken bezahlen je nach Umsatz zwischen 365 und 35’590 Franken pro Jahr.

Das Abgabesystem ab 2019Externer Link

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