Wenn Auslandschweizern die Krankenkasse zu teuer wird, hilft der Bund
Im Ausland lebende Rentnerinnen und Rentner haben unter Umständen Anspruch auf Prämienverbilligung bei der Krankenkasse. Den Bund kostet dies gut eine Million Franken pro Jahr.
Die Verordnung über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner, die sich in der EU, in Island oder in Norwegen niedergelassen haben, wird derzeit revidiert. Das wichtigste vorab: Am Anspruch auf Prämienverbilligung ändert sich nichts.
Viele wissen es gar nicht: Auch Auslandschweizer oder Europäer, die ausschliesslich in der Schweiz gearbeitet haben und den Lebensabend in der alten Heimat verbringen, haben Anspruch auf Prämienverbilligung. Bedingung ist natürlich, dass man gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) bei einer Schweizer Krankenkasse versichert ist.
Voraussetzung ist eine Rente
Dies ist nur für Rentnerinnen und Rentner möglich, die in einem Land der EU Wohnsitz nehmen und von der Schweiz eine Rente beziehen, sei es von der AHV, der IV, der Unfallversicherung oder von der beruflichen Vorsorge. Und Bedingung ist ebenfalls, dass sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Konkret bedeutet dies:
- Die Jahresprämien inklusive die der nichterwerbstätigen Familienangehörigen übersteigen 6 Prozent des Bruttoeinkommens. Dazu gehören die Renten, Unterhaltsbeiträge und Vermögenserträge.
- Das anrechenbare Vermögen inklusive dasjenige der Familienangehörigen liegt unter 100’000 Franken. Für Haushalte mit unterstützungspflichtigen Kindern bis 25 Jahre erhöht sich die Limite auf 150’000 Franken.
1,1 Millionen Franken pro Jahr
2018 gewährte die Einrichtung, die für die Abwicklung zuständig ist, 556 Rentnerinnen und Rentnern und 46 Familienangehörigen 602 Prämienverbilligungen zu einem Gesamtbetrag von 1,1 Millionen Franken.
Begünstigt werden die betroffenen Haushalte aber nur indirekt. Die Prämienverbilligung geht direkt an die Krankenversicherer, die dann dem Prämienzahler die entsprechende Prämienreduktion gewähren. Die Kosten gehen zu Lasten der Bundeskasse.
Nun ist es zweifelfrei so, dass etwa in Portugal die Lebenshaltungskosten deutlich tiefer sind als zum Beispiel in Deutschland. Das heisst, dass man in Deutschland bei einem gegebenen Renteneinkommen unter Umständen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen; in Portugal dagegen recht komfortabel lebt. Die Verordnung trägt solchen Unterschieden Rechnung.
Kaufkraft im Land als Faktor
Das anrechenbare Einkommen wird im Verhältnis des Kaufkraftunterschiedes zwischen der Schweiz und dem Wohnland des Rentners auf die Kaufkraft im Wohnland umgerechnet.
Das dürfte mit ein Grund sein, weshalb Personen in Deutschland, Frankreich und Österreich am häufigsten ein Gesuch um Prämienverbilligung stellen. Konkret: 172 Haushalte in Deutschland; 124 in Frankreich und 47 Haushalte in Österreich.
Infos zu Krankenkassen für Auslandschweizer
Folgende Krankenkassen bieten internationale Lösungen auf VVG-Basis an:
- Swica «Global Care»Externer Link
- KpT » Internationale Krankenversicherung»Externer Link
- CSS «International Health Plan»Externer Link
Die Krankenkassen Sympany, Visana und Helsana unterhalten eine Partnerschaft mit dem spezialisierten Versicherer CignaExterner Link, bei dem auch direkt abgeschlossen werden kann. Visana bietet für Cigna-Kunden bei Rückkehr eine Weiterversicherungsoption.
Die Auslandschweizer-Organisation ASOExterner Link bietet einen guten Überblick über rechtliche Grundlagen und Anbieter für
- Krankenversicherungen in der EU und Efta-LändernExterner Link
- Krankenverversicherung in andern LändernExterner Link
Beratende Broker sind
- soliswiss.chExterner Link (eher für Privatpersonen und Einzellösungen)
- auslandkrankenkasse.chExterner Link (eher für Firmenlösungen).
Gesetzlich ist man bei Rückkehr in die Schweiz dazu verpflichtet, innerhalb von drei Monaten in die Schweizer Grundversicherung einzutreten. Bei Zusatzversicherungen beträgt die Frist aber nur ein Monat. Das heisst: Wer eine Zusatzversicherung ins Ausland mitgenommen hat, muss diese nach Rückkehr rasch anpassen, ansonsten droht deren Verlust.
Ein weiterer Grund besteht darin, dass es in Portugal weniger in der Schweiz versicherte Rentnerinnen und Rentner gibt als zum Beispiel in Deutschland. Denn sie können sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen, wenn sie sich in Portugal gegen Krankheit versichern lassen. Von diesem Optionsrecht machen viele Gebrauch, weil die Prämien in Portugal tiefer sind als in der Schweiz.
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