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Richter am Gängelband der Parteien

Justizia wird transportiert
Adieu Justitia? In der Schweiz ist die Gewaltentrennung zwischen Richtern und Parlament nicht immer gewährleistet. Keystone

In manchen Ländern dürfen Richter keiner politischen Partei angehören. Nicht so in der Schweiz: Hier ist die Parteizugehörigkeit faktisch Voraussetzung zur Richterwahl. Und gewählte Richter geben ihrer Partei sogar einen Teil des Einkommens ab.

Stellen Sie sich vor, Sie stünden wegen Cannabis-Besitzes vor Gericht: Würden Sie lieber von einem Richter der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), die sich gegen eine Legalisierung von Cannabis einsetzt, oder von einer Richterin der Grünen Partei, die sich für die Aufhebung des Verbots engagiert, beurteilt werden?

In der Schweiz ist das kein theoretisches Gedankenspiel. Hier sind fast alle Richter Mitglied einer Partei. Die Idee: Verschiedene Meinungen sollen demokratisch in die Rechtsprechung einfliessen. Der demokratische Gedanken steht über der Einzelfallgerechtigkeit, oder anders gesagt: Wer als Kiffer auf einen SVP-Richter trifft, oder als Steuerhinterzieher auf einen strammen Sozialdemokraten, hat eben Pech gehabt.

Richterwahl in der Schweiz

In der Schweiz werden Richter und Richterinnen vom Parlament gewählt, in manchen Kantonen auch vom Stimmvolk. Gesetzliche Wahlvoraussetzung ist meist nur das Aktivbürgerrecht, nicht unbedingt eine juristische Ausbildung – viele Kantone setzen nebst Berufsrichtern auch Laienrichter ein. Die Amtsdauer ist vergleichsweise kurz (meist vier oder sechs Jahre). Danach müssen sich Richter und Richterinnen der Wiederwahl stellen.

Wer Richter werden will, muss Parteimitglied sein

In der Schweiz gibt es keine eigentliche Richterausbildung. In der Regel (aber nicht zwingend) studieren angehende Richter und Richterinnen zunächst Rechtswissenschaften, werden dann Anwalt oder arbeiten an einem Gericht – und gucken, welche Partei in naher Zukunft einen Richtersitz zu vergeben hat.

Als Parteiloser hat man in der Schweiz nämlich kaum Chancen, als Richter gewählt zu werden. Die Posten werden in der Regel gemäss Wähleranteil nach einem Parteienschlüssel vergeben. Das heisst konkret: Wer in der Schweiz Richter werden will, muss einer Partei beitreten.

Wenn eine Partei ihren Kandidaten bestimmt hat, folgt meist eine stille Wahl. Es profitieren beide Seiten: Der Richter muss keinen Wahlkampf führen und die Partei erhält Geld. Nach der Wahl bezahlt der Richter seiner Partei nämlich eine so genannte «Mandatssteuer» – ein weltweites Unikum. Für die Parteien sind die Beiträge der Richter eine wichtige Einnahmequelle: Zwar legen nicht alle Parteien die Zahlen offen, aber es werden wohl fünfstellige Beträge erreicht. Die SVP ist transparent: Die Mandatssteuer für Richter auf Bundesebene beträgt 2% des Einkommens. 

Gemäss Parteilinie urteilen?

Wenn Richter Parteimitglied sind, stellt sich unweigerlich die Frage nach der richterlichen Unabhängigkeit. Eine Auswertung des «Tages-Anzeigers»Externer Link aus dem Jahr 2016 hat gezeigt, dass bürgerliche Richter bis zu dreimal häufiger Beschwerden von Asylsuchenden ablehnen.

Die Rechtsprofessorin und Expertin für richterliche Unabhängigkeit von der Universität Zürich, Regina KienerExterner Link, gibt zu bedenken, dass jeder Mensch eine Weltanschauung hat: «Es macht keinen grundsätzlichen Unterschied, ob die weltanschauliche Bindung durch die Mitgliedschaft in einer Partei ausgedrückt wird oder nicht.» Die Parteimitgliedschaft sei eine gewisse Offenlegung der Weltanschauung nach aussen hin, was der richterlichen Unabhängigkeit sogar dienlich sei. Doch: «Problematisch wird die Parteibindung in Verbindung mit der zentralen Rolle, welche den politischen Parteien bei der Auswahl, Wahl und Wiederwahl von Richterinnen und Richtern zukommt.»

Im Unterschied zu anderen Ländern müssen sich Schweizer Richter nach einer relativ kurzen Amtsdauer der Wiederwahl stellen. Nach umstrittenen Urteilen haben einige Parlamentarier tatsächlich auch schon mit der Nicht-Wiederwahl bestimmter Richter gedroht.

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Korruptes Wahlsystem?

Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) hat die Schweiz in einem Bericht für das Wahlsystem von Richtern harsch kritisiertExterner Link. Qualität und Objektivität müssten bei der Rekrutierung von Richtern besser berücksichtigt werden, so die GRECO. Sprich: Eigentlich sollten Fähigkeiten und Ausbildung einer Person entscheidend sein und nicht die Parteizugehörigkeit.

Laut GRECO muss die Schweiz auch sicherstellen, dass die durch Richter gefällten Entscheide nicht als Begründung für eine Nichtwiederwahl dienen. Das Wiederwahlverfahren solle daher revidiert oder ganz abgeschafft werden.

Dass Schweizer Richter ihren Parteien Geld überweisen, stösst der GRECO besonders sauer auf: «Nach der Wahl sind die Verbindungen zu den politischen Kräften unbedingt zu kappen – deshalb ist die Praxis aufzuheben, wonach die eidgenössischen Richter einen Teil ihres Gehalts an ihre Partei überweisen.» Auch Professorin Kiener sähe die Mandatssteuer lieber abgeschafft: «Diese Verbindung von Richterwahlen und Parteienfinanzierung ist in einem Rechtsstaat sachfremd.»

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SRF, Regionaljournal Aargau/Solothurn vom 4.2.2015: Herausforderung für das Stimmvolk: Richterwahlen im Bezirk Baden

Mit Transparenz-Initiative gegen nebulöse Parteienfinanzierung

Die Parteien in der Schweiz müssen über ihre Finanzierung keine Rechenschaft ablegen. Dieser Mangel an Transparenz bringt die Schweiz international regelmässig in die Kritik. Angemahnt wird die Offenlegung namentlich von Transparency International und Greco, der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption.

Nun aber kommt dank direkter Demokratie Bewegung in die Sache: Ein überparteiliches Komitee hat am Dienstag die Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» eingereicht. Parteien und Komitees sollen ihre Budgets offenlegen und die Herkunft von Grossspenden über 10’000 Franken deklarieren müssen.

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