Radio- und TV-Gebühren: umstrittener Systemwechsel
Eine neue Steuer zur Finanzierung der SRG SSR oder ein Systemwechsel zugunsten gerechterer Radio- und Fernsehgebühren und eine Anpassung an die neuen Hör- und Sehgewohnheiten? Am 14. Juni stimmt das Schweizer Volk über die Revision des Radio- und TV-Gesetzes (RTVG) ab.
«Der Wechsel vom Empfänger- zum Haushaltsystem ist sinnvoll, weil heute Sendungen nicht mehr nur über Radio- und TV-Apparate empfangen werden können, sondern auch über andere Geräte, von denen bald jeder eins in der Tasche hat», begründet der freisinnige Nationalrat Kurt FluriExterner Link sein Ja für die Gesetzesrevision.
«Nur weil man technisch auf einem Tablet oder Smartphone etwas abholen kann, heisst das nicht, dass man es auch effektiv abholt. Es ist schlicht und einfach nicht gerecht, dass diese Gebühr faktisch zu einer neuen Steuer wird», begründet Roland BüchelExterner Link, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei sein Nein zur Revision.
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) kämpft mit allen Mitteln gegen die geräteunabhängige Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen. Weil seine Meinung in den Abstimmungserläuterungen nicht als Tatsache dargestellt wird, hat er eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht.
Stein des Anstosses ist der Satz: «Es drohen damit 1000 Franken Mediensteuer pro Haushalt und Jahr in den nächsten Jahren.» Diesen hat die Bundeskanzlei ersetzt durch: «Nach Ansicht des Komitees drohen damit 1000 Franken Mediensteuer pro Haushalt und Jahr in den nächsten Jahren.»
Die Bundeskanzlei habe damit keine inhaltlichen Aussagen des Referendumskomitees korrigiert, heisst es in einer schriftlichen Stellungnahme. Sie habe nur sichergestellt, dass die Stimmberechtigten das Referendumskomitee als Urheber der Schätzung über die angebliche künftige Entwicklung der Radio- und Fernsehgebühren erkennen könnten. Der Bundesrat seinerseits geht von Empfangsgebühren von rund 400 Franken statt wie heute von 462 Franken aus.
Damit ist der SGV nicht einverstanden. Die Bundeskanzlei verweigere die Information, dass sämtliche objektiven Indizien auf eine Erhöhung der neuen Billag-Mediensteuer hinweisen, schreibt er in einer Mitteilung. Damit würden die politischen Rechte der freien Willensbildung und der Abstimmungsfreiheit verletzt.
(Quelle: SDA)
Worum geht es? Grundsätzlich muss, wer in der Schweiz Radio hört oder Fernsehen schaut, eine Gebühr entrichten. Der Grossteil geht an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, also an die SRG SSRExterner Link, zu der auch swissinfo.ch gehört. Gleichzeitig hat die SRG SSR einen landesweiten Versorgungsauftrag, was auch heisst, dass ein Teil der Gebühren in die bevölkerungsmässig kleineren Sprachregionen (Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) umverteilt werden. Das garantiert eine Versorgung in allen Landessprachen. An diesem Prinzip ändert sich mit der Gesetzesrevision nichts.
Überholte Regelung
Bisher können sich Haushalte ohne TV oder Radioapparat von der Gebühr dispensieren lassen. Die Billag, welche die Gebühren im Auftrag des Bundes einzieht, kann mittels Kontrollen überprüfen, ob in dem fraglichen Haushalt wirklich kein Gerät vorhanden ist. Wer als Schwarzseher – oder –hörer ertappt wird, muss eine Busse bezahlen. Auch sämtliche Unternehmen müssen Gebühren entrichten, ausser sie haben keinen Apparat oder sie geben an, keinen zu haben.
Diese Regelung sei längst überholt und ein Anachronismus, machen der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments geltend, denn Radio- und Fernsehsendungen könnten längst auch mit einem Computer, Tablet oder Smartphone empfangen werden. Der Systemwechsel zu einer geräteunabhängigen Gebühr sei deshalb logisch, zeitgemäss und nötig.
Neue Mediensteuer?
Das Parlament hat die Revision des RTVGExterner Link am 26. September 2014 mit 137 zu 99 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) verabschiedet. Grundsätzlich heisst das, dass alle Haushalte und Unternehmen künftig gebührenpflichtig sind. Ausnahmen betreffen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500’000 Franken, Bezüger von Ergänzungsleistungen und Heimbewohner. Haushalte, die nachweisen können, dass sie weder Radio noch Fernsehen oder Internet haben, werden während fünf Jahren von der Gebühr befreit.
In der Folge hat der Schweizerische GewerbeverbandExterner Link gegen die Revision erfolgreich das Referendum ergriffen. Deshalb wird das Stimmvolk am 14. Juni darüber entscheiden. Der Staat wolle mit dem Systemwechsel eine «neue Mediensteuer» einführen, kritisiert der Verband. Es sei «egal, ob jemand Empfangsgeräte hat, egal, ob er Radio und TV konsumiert, ja selbst egal, ob er überhaupt in der Lage ist, die Programme zu hören oder zu sehen. Alle müssen die neue Zwangssteuer zahlen», so der Gewerbeverband.
Konkret wehrt sich der Gewerbeverband dagegen, dass die Unternehmen künftig über das Mehrwertsteuer-Register und die Haushalte über das Einwohnerregister erfasst werden. Viele Unternehmen bezahlen bisher keine Gebühren. Mit der Systemänderung werden in Zukunft alle automatisch erfasst.
Laut den Befürwortern werden jedoch 75 % der Betriebe keine Gebühren bezahlen müssen. Zudem bringe der Wechsel eine Umverteilung zugunsten der Konsumenten.
Tiefere Gebühren
Die Systemänderung soll ertragsneutral sein. Deshalb «kann die Abgabe für Radio und Fernsehen für die Haushalte von 462 auf rund 400 Franken pro Jahr gesenkt werden», schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft.
Auswirkungen auf Privatmedien
Durch die Revision werden mehr finanzielle Mittel für die lokalen Radio- und Fernsehstationen bereitgestellt und die Konzessionsbedingungen gelockert.
Für die lokalen, also privaten Radio- und Fernsehstationen heisst das, dass sie einen grösseren Gebührenanteil erhalten (bis zu 6% gegenüber gegenwärtig 4%, d.h. bis zu 27 Millionen Franken mehr pro Jahr).
Damit erhalten die Privaten zusätzliche Mittel für die Aus- und Weiterbildung ihrer Journalisten sowie die Digitalisierung.
Die Gegner kritisieren, dass die Kompetenz für Gebührenerhöhungen oder -senkungen wie bis anhin in der Kompetenz des Bundesrates bleibe und prophezeien, dass die Gebühren in den kommenden Jahren ansteigen werden. «Es ist ganz klar eine neue Steuer, die jetzt geschickt verkauft wird, indem man sagt, es betreffe den Einzelnen nur noch mit 400 Franken. Das steht nirgends im Gesetz. Der Bundesrat wird tendenziell nach oben gehen, das hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt», ist Nationalrat Büchel überzeugt.
Dem halten die BefürworterExterner Link entgegen, dass das anhaltende Bevölkerungswachstum logischerweise zu tieferen Gebühren führen werde. «Eine Gebühr ist keine Steuer. Eine Gebühr hat dem Aufwand zu entsprechen. Steigen die Einnahmen durch die Bevölkerungsentwicklung, dann müssen die Gebühren gesenkt werden», kontert Nationalrat Fluri.
Doppelbesteuerung
Die «Zwangssteuer» sei «Abzockerei» und käme einer «Doppelbesteuerung» gleich, argumentiert der Gewerbeverband weiter: «Als Privatpersonen werden sowieso schon alle zahlen müssen. Unternehmerinnen, Geschäftsführer, aber auch die Mitarbeitenden von bereits sehr kleinen Firmen ab 500’000 Franken werden doppelt geschröpft», argumentiert der Gewerbeverband.
Es sei «sachgerecht und nachvollziehbar», dass Unternehmen Steuern, Abgaben und Gebühren entrichten, kontert die Gegenseite. «Würde man der Logik des Gewerbeverbandes folgen, müssten Firmen von allen Abgaben, Gebühren und Steuern befreit werden.»
Schweizer TV für Auslandschweizer
Schweizer, die im Ausland leben und die Fernsehprogramme der SRG in Deutsch, Französisch und Italienisch verfolgen möchten, können dies per Satellit tun, genauer: mit Sat Access. Das Angebot kostet 120 Franken pro Jahr, hinzu kommen 60 Franken für die Karte plus die Mehrwertsteuer, die in den Ländern Europas bis zu 20% ausmacht.
Die Programme der SRG sind aber auch im Internet abrufbar, auf den Seiten www.srf.chExterner Link, www.rts.chExterner Link und www.rsi.chExterner Link und als Video on Demand (VOD).
Inhalte, deren Rechte bei der SRG liegen, sind weltweit gratis zu konsumieren. Dies auch per App auf dem Smartphone und Tablet (PLAY SRF, PLAY RTS und PLAY RSI). Mit der App PLAY SWI von swissinfo.ch können englischsprachige Videos heruntergeladen werden.
Von Sportübertragungen und eingekauften Filmen oder Serien, deren Rechte nicht bei der SRG liegen, kann man demzufolge im Ausland nicht profitieren.
Das Programm des Westschweizer Fernsehens ist weltweit auch auf TV5 Monde abrufbar, an dem die SRG beteiligt ist. Dieser internationale Sender strahlt weltweit 6000 Stunden Schweizer Sendungen in rund 250 Mio. Haushalte aus.
Dasselbe Modell offeriert der internationale Sender 3Sat für deutschsprachige Inhalte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. 3Sat strahlt jedes Jahr 1000 Stunden Schweizer Sendungen in rund 63 Mio. Haushalte aus.
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