Reiche Ausländer sollen mehr Steuern zahlen
Der Bundesrat will die Steuervorteile für wohlhabende Ausländer nicht abschaffen. Er will jedoch die Mindestsätze bei Pauschalsteuern anheben, um die öffentliche Akzeptanz dieses Steuersystems zu erhöhen.
Der Vorstoss des Bundesrates kommt im Zug der aktuellen Angriffe gegen die Pauschal- oder Aufwandbesteuerung. Diese haben 2009 im Kanton Zürich in einer Volksabstimmung zur Abschaffung dieser Praxis geführt. Andere Kantone haben ihre Pauschalsteuern erhöht.
Die Möglichkeit der Aufwandbesteuerung gibt es in der Schweiz seit 1920. Demnach müssen die Kantone die im Ausland erworbenen Vermögen reicher Ausländer nicht mit dem regulären Steuersatz belegen. Stattdessen können sie eine Gebühr erheben, die normalerweise dem Fünffachen des Mietwerts der bewohnten Liegenschaft entspricht.
Dieser Steuerdeals werden von bekannten berühmten Persönlichkeiten genutzt, wie Phil Collins, Tina Turner und Michael Schumacher. Die letzten Zahlen von 2010 zeigen in Schweiz 5445 Pauschalsteuerzahlende auf.
Die Regierung hat nun vorgeschlagen, die Pauschalsteuer auf das Siebenfache des Mietwertes der bewohnten Liegenschaften anzuheben. In den Genuss einer solchen Aufwandbesteuerung sollen nur Personen mit einem Einkommen von mindestens 400’000 Franken kommen.
Unter dem dreigeteilten (Kantone, Gemeinden und Staat) Steuersystem der Schweiz müssen die Kantone nach eigenem Ermessen Grenzwerte bestimmen.
Neu sollen bei Ehepaaren nun beide Partner die Bedingungen für die Pauschalsteuer erfüllen: Beide müssen Ausländer sein und dürfen in der Schweiz kein Erwerbseinkommen haben. Diese Änderungen erfordern die Zustimmung des Parlaments, bevor sie definitiv umgesetzt werden können.
Kritisierte Steuer
Im Finanzministerium ist man sich bewusst, dass die Pauschalbesteuerung in den vergangenen Jahren zunehmend in die Kritik geraten ist. «Mit den vorgeschlagenen Massnahmen will der Bundesrat die Anwendung der Aufwandbesteuerung so verbessern, dass ihre Akzeptanz gestärkt und dabei sowohl Standortvorteilen als auch der Steuergerechtigkeit Rechnung getragen wird», heisst es in der Medienmitteilung des Finanzdepartements.
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte an einer Medienkonferenz in Bern, die Reform sei ein «realistischer Kompromiss». Sie erwartet, dass die Mehrheit der Bevölkerung vom neuen Pauschalsteuersystem profitieren werde.
Die Einnahmen für den Bund würden sich von heute 130 Millionen Franken auf 255 Mio. verdoppeln, sagte sie. Zwar müsse man auch mit Menschen rechnen, die deswegen das Land verlassen würden. «Wir glauben aber nicht, dass es viele sein werden.»
Für Menschen, die bereits heute pauschal besteuert werden, sollen diese Regeln nach einer fünfjährigen Übergangsfrist gelten.
Wählerzorn
Seit dem Beginn der Finanzkrise ist in der Schweiz der Unmut gegen in der Schweiz wohnende und arbeitende reiche Ausländer gewachsen, die weniger Steuern als Normalbürger zahlen.
Zürich war der erste Kanton, in dem der Zorn der Wählerinnen und Wähler die Pauschalsteuer 2009 in einer Volksabstimmung abschaffte. 2010 trat diese Änderung in Kraft.
Im Mai dieses Jahres sprach sich das Thurgauer Stimmvolk gegen die Abschaffung der Pauschalsteuern aus, folgte jedoch einem Gegenvorschlag, der die Steuerbelastung für reiche Ausländer erhöht. Auch Glarus stimmte für die Beibehaltung der Pauschalsteuern.
In den kommenden Monaten wird in den Kantonen Luzern, St. Gallen und Basel-Stadt über den Fortbestand der Pauschalsteuern abgestimmt. Weiter sind im Parlament mehrere Versuche zur Streichung oder Änderung der Pauschalsteuern gescheitert.
In den Nachbarländern ist in letzter Zeit immer häufiger Kritik an den schweizerischen Steuererleichterungen laut geworden. Angeprangert wird die angebliche Wilderei der Schweiz bei wohlhabenden Bürgern in ihren Ländern und den Steuereinnahmen, die ihnen entgingen.
Nach Schätzungen fliessen dank der Pauschalsteuern rund 668 Millionen Franken in die Steuersäckel von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Kritiken
Die Vorschläge der Regierung fanden bei den Sozialdemokraten – seit langem schon Gegner der Pauschalsteuer – denn auch keinen Anklang. Ihrer Ansicht nach legalisiert die Regierung einen «beklagenswerten Zustand», den bereits das Bundesgericht als verfassungswidrig erklärt hatte.
Das Anheben des Steuersatzes für Superreiche genüge nicht. Dieser müsse ganz abgeschafft werden.
Eveline Widmer-Schlumpf machte sich keine Illusionen, dass das Thema nun ad acta gelegt werden könnte: «Die Frage der Pauschalbesteuerung wird noch für lange Zeit aktuell bleiben», sagte sie.
In den letzten fünf Jahren sind die Erträge aus der Pauschalbesteuerung reicher Ausländer deutlich gestiegen. Während 2006 Bund, Kantone und Gemeinden zusammen 392 Millionen Franken Erträge verzeichneten, waren es im letzten Jahr bereits 668 Millionen.
204 Millionen davon flossen gemäss den Zahlen der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) über die direkte Bundessteuer in die Bundeskasse, 300 Millionen in die Staatskassen der Kantone.
Im Durchschnitt bezahlten pauschal besteuerte Personen letztes Jahr 122’681 Franken Steuern. Die tiefste abgelieferte Steuer belief sich auf 10’000 Franken, die höchste auf knapp 12 Millionen.
Die Zahl der Pauschalbesteuerten variiert von Kanton zu Kanton stark: Spitzenreiter ist traditionell der Kanton Waadt, der diese Bemessungsart bereits Ende des 19. Jahrhunderts einführte. Dort wurden im letzten Jahr 1397 Personen pauschal besteuert.
Hinter der Waadt folgen Wallis (1162), Tessin (776) und Genf (690). Spitzenreiter in der Deutschschweiz sind die Kantone Graubünden (287) und Bern (230). Der Kanton Zürich hat nach dem Volksentscheid 92 seiner 201 Pauschalbesteuerten verloren.
(Übertragung aus dem Englischen: Etienne Strebel)
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