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RTVG: «Neue Steuer ist gewerbefeindlich»

Swissinfo Redaktion

Nicht nur gewerbefeindlich, sondern auch verfassungswidrig, unfair, unnötig und verfrüht sei das neue Gebührensystem für Radio und Fernsehen, sagt der freisinnige Ständerat Hans Altherr aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden. Deshalb wirbt er in der Abstimmung vom 14. Juni über das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) für ein Nein.

Die Vorlage ist gewerbefeindlich, weil sie den Unternehmen eine neue Steuer aufbürdet. Diese gilt selbst dann, wenn die Mitarbeitenden in diesen Betrieben keine Möglichkeit haben, TV zu schauen. Die dadurch entstehende Mehrbelastung für Gewerbe und Industrie wird auf 160 Millionen Franken im Jahr geschätzt, und das in der heutigen wirtschaftlich äusserst schwierigen Zeit und ohne Gegenwert!

Keine Gebühr, sondern eine Steuer und damit verfassungswidrig sei dies, sagt der FDP-Ständerat Hans Altherr. Keystone

Das neue Beitragssystem ist grundsätzlich auf alle natürlichen und juristischen Personen anwendbar, unabhängig davon, ob diese Radio hören oder TV schauen. Damit ist es keine Gebühr (für die Leistungen der SRG) mehr, sondern eine Steuer. Steuern dürfen nur erhoben werden, wenn dafür eine Grundlage in der Verfassung besteht. Das ist nicht der Fall. Die neue Steuer ist verfassungswidrig.

Die Vorlage ist eine unfaire Mogelpackung. Sie verteilt die (zu) hohen Kosten der SRG auf eine breitere Basis und gaukelt so vor, dass es billiger wird. Sie ist unfair gegenüber Minderheiten, die bewusst auf die Leistungen der SRG verzichten und trotzdem die Steuer zahlen müssten.

Die Vorlage ist verfrüht und unnötig. Die SRG ist solide finanziert und wird es auch bleiben, wenn die Vorlage abgelehnt wird. Sie ist zudem verfrüht, weil unbedingt zuerst die Zukunft der Medienlandschaft in der Schweiz vertieft geprüft und diskutiert werden muss.

In einem zweiten Schritt wäre dann zu klären, welche Leistungen die öffentlich finanzierte SRG erbringen muss, und erst danach ist die Finanzierung zu regeln.

Aus all diesen Gründen ist die Vorlage wuchtig abzulehnen.

Hans Altherr

Der 1950 in St. Gallen geborene Altherr hat eine lange politische Karriere hinter sich: 1976 begann er als Gemeinderat in Trogen AR, 1981 wurde er Gemeindepräsident, 1989 Kantonsrat, 1998 Regierungsrat. Von 2000 bis 2003 war er Ausserrhoder Landammann.

Der promovierte Jurist und Rechtsanwalt gehört als Freisinniger seit 2004 der kleinen Parlamentskammer an. 2011/12 war Altherr Präsident des Ständerats. Im Herbst tritt er nicht mehr zur Wahl an.

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