Schritt in Richtung neues Volksrecht
"Allgemeine Volksinitiative" nennt sich das neuste Instrument der Schweizerischen Demokratie. Es erlaubt dem Volk, eine Gesetzesänderung zu verlangen.
Die Regierung hat den Gesetzesentwurf zur Diskussion dem Parlament zugeleitet. Diese Volksrechts-Reform wurde vom Stimmvolk vor drei Jahren angenommen.
«Einfach, überblickbar und verständlich» soll das neue Volksrecht, die allgemeine Volksinitiative, gemäss der Landesregierung ausgestaltet werden.
Volk und Stände hatten dem neuen Recht im Februar 2003 mit einem Ja-Anteil von 70% zugestimmt. Der Bundesrat hat nun am Mittwoch das entsprechende Bundesgesetz dem Parlament zugeleitet.
Aber die Umsetzung des Anliegens erwies sich von Beginn weg als heikel und stiess im Konsultations-Verfahren auf Kritik. Ein Knackpunkt: Das neue Initiativrecht erlaubt es, nicht nur Änderungen der Bundesverfassung (wie bisher), sondern neu auch Änderungen von Bundesgesetzen anzuregen.
Heute muss eine formulierte Volksinitiative zwingend eine Änderung auf Verfassungsebene verlangen. Das Parlament muss dann entscheiden, auf welcher Gesetzes-Stufe das Anliegen umgesetzt werden soll.
Gegenentwurf und fakultatives Referendum
In ihrer Botschaft macht die Regierung nun folgende Vorschläge: Verlangt die allgemeine Volksinitiative eine Gesetzesänderung oder eine neues Bundesgesetz, soll ihr das Parlament einen Gegenentwurf gegenüberstellen können, wenn es mit dem Begehren mit Vorbehalten einverstanden ist. In diesem Fall findet obligatorisch eine Volksabstimmung statt.
Ist das Parlament mit der allgemeinen Volksinitiative ohne Einschränkungen einverstanden und verzichtet es auf einen Gegenentwurf, untersteht die Vorlage nur dem fakultativen Referendum.
Demgegenüber unterstehen Verfassungsänderungen auf Grund einer allgemeinen Volksinitiative weiterhin dem obligatorischen Referendum. Erachtet das Initiativkomitee die Umsetzung einer solchen Initiative als mangelhaft, soll es neu das Bundesgericht anrufen können.
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Zweiphasen-System
Die allgemeine Volksinitiative eignet sich laut Bundesrat vor allem dann, wenn es um das Einbringen eines klar abgegrenzten Anliegens auf Gesetzesstufe geht, für das bereits eine Verfassungsgrundlage besteht. Als Beispiele werden Arbeitnehmerschutz oder Temporegelungen in Quartieren genannt.
Alle allgemeinen Volksinitiativen sollen im Zweiphasen-System behandelt werden. Zuerst stellt der Bundesrat Antrag über die Grundsatzfrage – Zustimmung oder Ablehnung – und erst nach Zustimmungs-Beschluss des Parlamentes oder des Volkes arbeitet der Bundesrat in einer zweiten Phase Entwürfe für einen oder mehrere Umsetzungserlasse und allenfalls einen Gegenentwurf aus.
Welche Auswirkungen die Inkraftsetzung der Volksrechtsreform auf die Dauer im Einzelnen haben werde, lasse sich heute nicht abschätzen, heisst es in der Botschaft. Es sei aber weder mit einer Zunahme der Urnengänge noch mit Mehrausgaben zu rechnen.
Weitere Änderungen
Gleichzeitig mit dem Bundesgesetz über die Einführung der allgemeinen Volksinitiative legte der Bundesrat auch verschiedene Änderungen der Gesetzgebung über die politischen Rechte vor.
Dabei geht es beispielsweise um die Präzisierung der Stimmabgabe durch Stellvertretung und den Schutz vor Verweisen auf Internet-Links zu rechtswidrigen Seiten in amtlichen Abstimmungs-Informationen.
swissinfo und Agenturen
Reformen der Volksrechte stellen ein höchst komplexes Thema dar und sind nur schwierig umzusetzen.
Im Jahr 2000 wurde eine Volksinitiative verworfen, die ein «konstruktives Referendum» einführen wollte.
Die Regierung befürchtete, dass so ein Instrument die Kohärenz der Gesetzesarbeit gefährden könnte.
Vorausgehend hatte das Parlament darauf verzichtet, innerhalb der Verfassungs-Neuordnung von 2000 die politischen Rechte zu reformieren.
Deshalb haben die beiden Räte 2003 ein separates Paket vorgeschlagen, worunter auch die «Allgemeine Volksinitiative» fällt.
Während der parlamentarischen Diskussion wurde das Projekt redimensioniert, und nach den Ausmarchungen blieb nur eine Anpassung der bestehenden Regelung übrig.
Auch der jetzt von der Regierung präsentierte Gesetzes-Vorschlag wird im Parlament noch einiges zu debattieren geben.
Die Volksinitiative, auch die «allgemeine», braucht 100’000 gültige Unterschriften, damit sie zu Stande kommt.
Damit eine Verfassungs-Initiative (in der heutigen Form) Erfolg hat, braucht es die Mehrheit von Volk und Ständen (Kantonen).
Für die «Allgemeine Volksinitiative» genügt die Mehrheit des Volks.
Ein (fakultatives) Referendum braucht 50’000 Unterschriften. Auch hier genügt ein Volksmehr.
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