Politische Rechte sind kein Tool zur Inklusion!
Demi Hablützel ist Präsidentin der Jungen Schweizerischen Volkspartei (JSVP) des Kantons Basel-Stadt. Im folgenden Beitrag begründet die angehende Juristin die Meinung der Mehrheit in der Schweiz, weshalb die politischen Rechte nur den Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürgern zustehen sollen.
Die schweizerische Staatsangehörigkeit erhält man entweder durch Abstammung, heisst: Wir erhalten die Staatsangehörigkeit der Eltern (ius sanguinis oder Abstammungsprinzip). Oder dann später durch die Einbürgerung.
Mit der Staatsangehörigkeit verbunden sind in der Folge die politischen Rechte. Das Stimm- und Wahlrecht ermöglicht es, in einem (demokratischen!) Land mit der entsprechenden Staatsangehörigkeit politisch(er) Teil der Gesellschaft zu sein. Sei es aktiv oder passiv.
Jüngste Ereignisse lassen uns darüber sinnieren, welche Gründe in den vergangenen Jahren national, in Europa und weltweit zu Krisen geführt haben. Auf die Schweiz bezogen: Wie soll unsere Demokratie inskünftig ausgestaltet sein und wie weit soll politische Teilhabe gehen, um u. a. Krisen durch demokratische Strukturen zusammen – als Land oder Team – noch besser zu meistern oder gar zu verhindern?
Hier kommt nun als zu diskutierende Option die Inklusion ins Spiel, der «Zielort» auf dem Weg von der Exklusion zur Separation und zur Integration. Inklusion: Ein Begriff, welcher uns heute immer öfter begegnet, in der Politik, in der Gesellschaft.
Inklusion: Eine Gesellschaftsform, in der jeder Mensch barrierefrei darin teilnimmt und davon teilhat. Unabhängig von Normen und individueller Anstrengung, wertvoller Teil davon zu sein oder zu werden.
Weltweit stecken Demokratien in Krisen. Seit rund 15 Jahren gibt es ein Trend zu Autoritarismus und Diktaturen.
Die Schweiz ist hingegen ein Hort der Stabilität. In der Regierung sitzen fast alle Parteien kollegial, vorgezogene Neuwahlen gibt es nie – und trotzdem können die stimmberechtigten Bürger:innen in Initiativen und Referenden so oft über Themen abstimmen wie in keinem anderen Land der Welt.
Doch die Geschichte der Schweizer Demokratie ist auch eine Geschichte darüber, wer mitbestimmen darf und wer nicht. Bei der Gründung des Bundesstaates 1848 waren nur 23% der Bevölkerung stimmberechtigt und die längste Zeit ihrer Geschichte hat die Schweizer Demokratie die Hälfte der Bevölkerung ausgeschlossen – erst seit gut 50 Jahren haben Frauen politische Rechte. Doch bis heute können viele in der Schweiz nicht mitreden.
Wer mitreden darf und wer nicht, ist politisch umstritten. Die deutliche Mehrheit der Schweizer Bevölkerung hat bisher eine Ausweitung der politischen Rechte, etwa auf niedergelassene Ausländer:innen, stets abgelehnt. So wie die JSVP-Politikerin und Juristin Demi Hablützel, die in ihrem Meinungsbeitrag schreibt: «Politische Rechte sind kein Tool zur Inklusion».
Doch der heiklen Frage, wer wie umfassend mitbestimmen darf, müssen sich Demokratien immer wieder neu stellen. Besonders wenn die liberale Demokratie global nicht mehr unwidersprochen der Normalfall ist, müssen demokratische Staaten den eigenen Ansprüchen gerecht werden.
Deshalb widmet sich SWI swissinfo.ch in dieser Serie der politischen Inklusion. Wir befassen uns mit Debatten und Diskussionen darum, wer in der Schweiz wieviel mitbestimmen darf. Wir sprechen mit Expert:innen. Wir stellen Menschen und Bewegungen vor, die sich für umfassende politische Inklusion verschiedener Minderheiten und Marginalisierten in der Schweiz einsetzen.
Übrigens gehörten auch die Auslandschweizer:innen lange zu den Ausgeschlossenen – erst seit 1992 dürfen sie wählen und abstimmen.
Erfolgsgarant direkte Demokratie
Was sozialethisch nun ja durchaus romantisch klingt, hat aber natürlich seine Tücken.
Aktivisten fordern angesichts der besagten Krisen eine robustere Demokratie und eine Ausweitung der Möglichkeit für jedes Individuum, am politischen Prozess teilzunehmen. Eine robustere Demokratie? Robuster als unsere in der Schweiz? Bitte?
Eine stabile Demokratie und eine unmittelbare Teilhalbe der Bevölkerung am politischen Prozess ist natürlich zentral und mit ein Grund für die paradiesischen Zustände, die hier in der Schweiz im Weltvergleich herrschen.
Ohne demokratische Pfeiler ist vieles nichts, die Zustände in vielen Ländern dieser Welt sind uns bekannt und bedürfen an dieser Stelle keiner Ausführungen.
Kurz: Die Schweiz ist ein Erfolgsmodell und die direkte Demokratie Garant dafür! Sie ermöglicht allen Bürgerinnen und Bürgern die Partizipation an kurz-, mittel- und langfristigen politischen (und in der Konsequenz auch wirtschaftlichen) Entscheiden zur Modellierung unserer Zukunft.
Dazu gehört das faire Verlieren bei Abstimmungen und Wahlen, das Akzeptieren von Mehrheiten. Oft ist dies zum Verzweifeln und es kommt einem dabei die ironische «Weisheit» aus dem Sport in den Sinn: Mal verliert man, mal gewinnen die anderen…
Typische Migrationsgesellschaft
Aber eben: Es kommt immer wieder und immer mehr die Forderung aus linksgrünen Kreisen auf, hier lebende Ausländerinnen und Ausländern müssten in den politischen Prozess in der Schweiz (fast) ohne Hürden integriert werden.
Und dies bereits vor der Einbürgerung. Eine bessere Integration und in der Folge die vollzogene Inklusion wären die Konsequenz. In vollem Umfang teilnehmen und teilhaben, unabhängig von Kultur und Nationalität, wäre dann die Maxime.
In der Schweiz haben wir eine typische Migrationsgesellschaft und daraus resultierend ein dynamisches Bevölkerungswachstum. Aus- und vor allem Einwanderung gehören zum Staatsalltag.
Chancen zur Einbürgerung nutzen!
Die Folge davon: Rund ein Viertel unserer Wohnbevölkerung kann nicht am politischen Prozess teilnehmen. Die Linksparteien beschreiben diesen Status drastisch: Diese Menschen seien ausgeschlossen von unserer Gesellschaft.
Daher ist die Frage natürlich erlaubt: Braucht es ein Ausländerstimmrecht? Ist das Prinzip von ius sanguinis ein Auslaufmodell? Wäre dagegen ius soli, das Prinzip der Vergabe der Staatsbürgerschaft nach dem Geburtsort, viel mehr dem Zeitgeist geschuldet?
Meiner Meinung nach stellt sich aber eben nicht die Frage, ob Ausländerinnen und Ausländer mit dem Status quo von unserem politischen Prozess ausgeschlossen sind. Denn ja, das sind sie. Natürlich.
Viel mehr stellt sich die Frage, warum nicht jede/r die Chance nach einer gewissen Zeit nutzt, die ihr oder ihm unser Gesetz heute schon gibt, den Schweizer Pass zu erhalten. Wenn sie/er denn wirklich will! Die Optionen sind gegeben und grösstenteils auch an Bedingungen geknüpft, die vernünftig sind. Nicht alle, einverstanden. Und bei diesen kann ich mir durchaus Korrekturen vorstellen.
Demokratie bedeutet unter vielem anderen, dass alle die gleiche Chance haben, ihren Anspruch auf Selbstbestimmung und Mitgestaltung des Gemeinwesens und des Staates geltend zu machen.
Verdienter Lohn für Integration
Sowohl das ius soli-Prinzip als auch das Ausländerstimmrecht bringen per se keine erfolgreiche Integration. Integration ist in erster Linie eine Frage des eigenen Willens, der Nutzung aller möglichen individuellen Ressourcen im gegebenen «Spielfeld».
Politische Rechte sollten deshalb kein Tool für Integration darstellen. Aber sie sollten das verdiente Ziel sein am Ende der persönlichen Integrationsphase! Die Geburt und das Aufwachsen in der Schweiz manifestieren hingegen eben nicht selbstredend eine geglückte Integration.
Beim Ius soli führt ein Automatismus zur Einbürgerung. Die USA beispielsweise führten ius soli zur Förderung der Einwanderung ein. Will aber ausgerechnet die Schweiz dies auch? Wir, die ja eben kein Problem mit Einwanderungswilligen aus der ganzen Welt haben?
Die Abkehr von ius sanguinis hin zum ius soli würde dem Ziel einer vernünftigen, den realen (nicht subjektiv ideologisch geprägten!) Interessen der Schweiz dienenden Steuerung der Zuwanderungs- und Einbürgerungspolitik zuwiderlaufen.
Ausländerstimmrecht in direkter Demokratie chancenlos
Auf kommunaler- und kantonaler Ebene, aber auch auf nationaler Ebene bringen die linksgrünen Parteien das Ausländerstimmrecht immer wieder auf die Abstimmungsbühne. Obwohl beim Volk chancenlos und mehrfach klar abgeschmettert.
Welche Motivation steckt dahinter? Denn objektiv würde – wie geschildert – der Schweiz kein Vorteil aus der ius soli erwachsen!
Oder anders und prägnant formuliert: Wieso eine Belohnung vor der Leistung? Wieso politische Rechte vor der Integration?
Es ist daher offensichtlich: Zu früh vergebene politische Rechte sind absolut kein Garant für eine der Schweiz und den darin lebenden Menschen dienenden Inklusion!
Die in diesem Artikel geäusserten Ansichten sind ausschliesslich jene der Autorin und müssen sich nicht mit der Position von swissinfo.ch decken.
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