Schweiz ist grosse Gewinnerin der Zusammenarbeit mit der EU
Die Schweiz ist mit Abstand das Land in Europa, das am meisten von der Möglichkeit profitiert, Asylbewerber in das so genannte Erstantragsland zurück zu schicken. Das ist das Fazit eines kürzlich veröffentlichten Berichts der Europäischen Union.
Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), das seinen Sitz in Malta hat, hat seinen Jahresbericht veröffentlicht. Er enthält unter anderem Angaben zum Hauptinstrument der Migrations-Zusammenarbeit, dem Dublin-Abkommen. Die Schweiz hat dieses Abkommen unterzeichnet, dessen dritte Version (Dublin III) im Parlament diskutiert wird.
Im Gegensatz zu anderen Instrumenten der europäischen Migrationspolitik, die wie der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) noch in den Kinderschuhen stecken, ist Dublin nicht ein Solidaritätsmechanismus zwischen Staaten, die mehr oder weniger durch die Ankunft von Migranten betroffen sind.
Dublin hat zum Ziel, dass ein Asylbewerber nicht nacheinander in verschiedenen Ländern ein Gesuch stellen kann. Ziel ist es auch, einen hohen Verwaltungsaufwand und eine unbefristete Verlängerung der Verfahren zu vermeiden. Dublin will abschreckend wirken, denn es ist einem Asylbewerber nicht mehr möglich, nach der Ablehnung seines Gesuches in ein anderes Asylland zu entkommen.
Das Dublin-Prinzip ist einfach: ein Asylantrag wird im ersten Land bearbeitet, in dem der Asylbewerber ankommt und in das er – was meistens der Fall ist – ohne Papiere eingereist ist. Ausnahmen sind aus familiären Gründen möglich: ein Bewerber, der über Italien in die Schweiz einreist, kann in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, wenn er hier Verwandte hat.
Klarer Vorteil für die Schweiz
Etienne Piguet ist Professor für Geographie an der Universität Neuenburg und Vizepräsident der Eidgenössischen Migrationskommission.
Da Dublin kein Solidaritätsmechanismus ist, gibt es zwangsläufig «Gewinner» und «Verlierer». Unter den Gastländern sind solche, die gezwungen sind, Asylsuchende, die das Land verlassen haben, wieder aufzunehmen. Andere Länder können Asylverfahren vermeiden, indem sie die Asylsuchenden in ein Transitland zurückschicken. Der Vergleich der Zahlen des EASO und von Eurostat mit denen des Bundesamtes für Migration, erlaubt es, die Position der Schweiz einzuschätzen.
Das Resultat lässt keine Zweifel offen. Zuerst einmal fällt auf, dass die Schweiz wesentlich mehr Asylbewerber mit Bezug auf Dublin zurückschickt, als sie akzeptieren muss. 2013 hat die Schweiz 4165 Personen zurückgeschickt und 751 übernommen.
Den grossen Teil der von der Schweiz zurückgeschickten Asylbewerber erhält Italien (2527, lediglich 7 umgekehrt), was sich durch dessen geographische Lage an der Spitze der Migrationsroute erklärt. Mit Spanien verhält es sich gleich: 401 Asylbewerber hat die Schweiz dorthin zurückgeschickt, umgekehrt war es einer. Nach den Entscheiden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und dem Bundesverwaltungs-Gericht schickt die Schweiz nur noch in ganz seltenen Fällen Asylbewerber nach Griechenland zurück.
Die Folgen des Dublin-Abkommens sind dem Bundesamt für Migration bekannt. Der Bundesrat hebt zudem dessen Vorzüge in seinem jährlichen Bericht hervor. Weniger bekannt ist die Position der Schweiz im gesamten System der 30 Länder, die das Dublin-Abkommen unterzeichnet haben.
Aus der zweiten Grafik geht klar hervor, dass die Schweiz zusammen mit Deutschland am meisten von Dublin profitiert. Wenn man die Rückschaffungen mit den Asylgesuchen in einem Jahr vergleicht, ist die Differenz spektakulär. In der Tat kann die Schweiz dank Dublin die Zahl der Asylgesuche substanziell (fast 20%) reduzieren.
Die Folgen einer Kündigung
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In der Schweiz kritisieren europakritische Kreise das Dublin-Abkommen regelmässig. Die Rechtsgarantien für Asylbewerber und begrenzte Haftzeiten werden als Hinderungsgrund für Ausschaffungen betrachtet. Andere kritisieren, das Abkommen müsste strenger angewendet werden und andere Länder kämen ihren Rückübernahmeverpflichtungen gegenüber der Schweiz nicht nach. Dies ist beispielsweise der Sinn eines Postulats, das der Nationalrat im Jahr 2013 verabschiedet hat.
Dublin ist längst kein perfektes System. Es wird auch wegen seines Mangels an Solidarität und als zu technokratisch kritisiert. Aber die Zahlen zeigen, dass die Behauptung, die Zusammenarbeit der Schweiz mit der EU sei nachteilig oder die andern Länder erfüllten ihre Aufgabe nicht, keiner Analyse standhält. Im Gegenteil.
Generell wäre es vermessen zu glauben, dass die Schweiz keine Nachteile in Kauf nehmen müsste, wenn sie Europa den Rücken zuwenden würde. Selbst wenn es nicht mit der Personenfreizügigkeit verknüpft ist, die seit der Abstimmung vom 9. Februar gefährdet ist, hängt das Dublin-Abkommen wie ein Damoklesschwert über der Schweiz. Nach der Kündigung durch die EU würde die Schweiz das Recht verlieren, Asylsuchende in ein Transitland zurückzuführen. Die Attraktivität der Schweiz würde gegenüber den EU-Ländern massiv zunehmen. So oder so müsste die Schweiz tausende von Asylgesuchen jährlich zusätzlich bearbeiten.
Das Dublin-Abkommen wurde am 15. Juni 1990 von den ersten zwölf Ländern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Grossbritannien) unterzeichnet und am 1. September 1990 in Kraft gesetzt.
Am 1. Oktober 1997 kamen Österreich und Schweden und am 1. Januar 1998 Finnland dazu. Der Vertrag wurde auf die Nicht-EU-Staaten Island, Norwegen und Schweiz (mit 54,8% der Wählerstimmen am 5. Juni 2005 angenommen) erweitert und am 12. Dezember 2008 in Kraft gesetzt.
(Übersetzt aus dem Französischen: Andreas Keiser)
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