Schweiz schlägt UNO besseren Rechtsschutz vor
Der Rechtschutz von Personen oder Unternehmen, die auf den Sanktionslisten der UNO im Kampf gegen Terrorismus geführt werden, ist laut der Schweiz verbesserungsbedürftig. Für Betroffene gebe es keine unabhängige Beschwerdeinstanz.
Die Schweiz unterstützt die internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung des Terrorismus und setzt die vom Sicherheitsrat angeordneten Sanktionen um.
Sie ist aber der Meinung, dass das UNO-Sanktionssystem effizienter wäre, wenn es Mechanismen zur Einhaltung menschenrechtlicher Verfahrensgarantien gäbe.
Mit einer Gruppe gleichgesinnter Länder hat die Schweiz dem Sicherheitsrat daher im April neue Empfehlungen eingereicht, wie das Sanktionsregime verbessert werden könnte, um grundlegenden rechtsstaatlichen Normen zu genügen.
Letzte Woche wurden diese im Rahmen einer informellen Veranstaltung bei der UNO diskutiert.
Umsetzung verpflichtend
Seit 1999 hat der UNO-Sicherheitsrat gestützt auf die Resolution 1267 und eine Reihe von Folgeresolutionen den UNO-Staaten beim Kampf gegen den Terrorismus verschiedene Pflichten auferlegt.
Zu den Vorgaben gehören gezielte Finanz-Sanktionen, Reisebeschränkungen sowie ein Waffenembargo gegen natürliche und juristische Personen, die einer Verbindung mit Al-Kaida oder den Taliban verdächtigt werden.
Wer auf der Liste steht – und wer allenfalls wieder davon gestrichen wird – entscheidet das UNO-Sanktionskomitee, das aus Mitgliedern des Sicherheitsrats besteht. Gegenwärtig stehen etwa 500 natürliche und juristische Personen auf den Sanktionslisten.
Mit einer Gruppe gleichgesinnter Länder setzt sich die Schweiz bereits seit mehreren Jahren für ein transparenteres und faires Sanktions-Regime ein, das grundlegenden rechtsstaatlichen Normen genügt. Sie hat mit ihren Vorstössen schon einige Erfolge erzielt.
Eine 2006 geschaffene Stelle für Gesuche um Wiedererwägung bot erstmals die Möglichkeit zur Überprüfung von verhängten Sanktionen. Und Ende 2009 wurde eine Ombudsstelle geschaffen, an die sich Betroffene wenden können.
Seit Juli 2010 amtiert die kanadische Richterin Kimberley Prost als Ombudsfrau. Die Kompetenzen der Ombudsstelle reichen aber nicht aus, um ihr den Status einer unabhängigen Rekursinstanz zu verleihen.
Weitere Verbesserungen
«Die bisher erzielten Verbesserungen reichen aber noch nicht aus», erklärte der Schweizer UNO-Botschafter Paul Seger am Freitag in New York gegenüber swissinfo.ch. «Noch immer genügt das Regime allgemein geltenden rechtsstaatlichen Normen nicht. Langfristig droht damit eine Schwächung des Sanktions-Regimes.»
Dies zeigten auch die sich mehrenden regionalen oder nationalen Gerichtsverfahren, mit denen sich Betroffene gegen die Sanktionen zu wehren versuchten. Mehrere Gerichte kamen bereits zum Schluss, dass es im Zusammenhang mit der Umsetzung der UNO-Sanktionen Probleme bei der Einhaltung der Menschenrechte gibt.
Die Menschenrechts-Konventionen sehen vor, dass beklagte Personen Anspruch auf ein wirksames Beschwerderecht haben. Auch wer von den UNO-Anti-Terror-Sanktionen betroffen ist, sollte daher Anspruch auf ein wirksames Beschwerderecht haben.
Betroffen von solchen Verfahren ist auch die Schweiz mit dem Fall des Bankiers Youssef Nada. Dieser hat beim Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg eine Klage gegen die Schweiz eingereicht.
Der Entscheid ist noch hängig, auch wenn Nadas Name im Herbst 2009 wieder von der Sanktionsliste gestrichen worden ist. In seiner Klage macht Nada geltend, dass seine Grundrechte verletzt worden seien und ihm während der Zeit auf der Sanktions-Liste Schaden entstanden sei.
Neue Vorschläge
Zusammen mit den zehn anderen Ländern hat die Schweiz dem UNO-Sicherheitsrat daher weitere Empfehlungen vorgelegt, wie der Rechtsschutz von Personen und Unternehmen gewährleistet werden kann, die verdächtigt werden, Verbindungen zur Terrororganisation Al-Kaida oder den Taliban zu haben.
Letzten Freitag präsentierte die Gruppe ihre neuen Empfehlungen den UNO-Staaten an einer informellen Veranstaltung. Die Gruppe fordert unter anderem eine Beschwerdemöglichkeit vor einer unabhängigen, unparteiischen UNO-Behörde für Personen, gegen die Sanktionen erhoben wurden.
So soll das Mandat der Ombudsperson erweitert werden, welche die Fälle entgegennimmt. Die Ombudsstelle soll besseren Zugang zu den Informationen über die Gründe der Sanktionen erhalten und mit der Befugnis ausgestattet werden, dem Sicherheitsrat die Aufhebung von Sanktionen zu empfehlen, wenn diese nicht mehr begründet sind.
Politik der kleinen Schritte
«Natürlich können wir kaum erwarten, dass alle unsere neuen Empfehlungen vom Sicherheitsrat auf einen Schlag angenommen und umgesetzt werden», erklärte Seger. Es brauche eben etwas Geduld. In den vergangenen Jahren habe man Verbesserungen schrittweise erreicht, in diesem Sinne seien auch die neuen Empfehlungen zu sehen.
«Es geht darum, einen Weg zu finden, den politischen Prozess mit dem rechtsstaatlichen Prozess in Einklang zu bringen.» Und es bestehe Interesse an der Thematik.
An der informellen Veranstaltung äusserte unter anderen der Vertreter Pakistans Unterstützung. Von mehreren Staaten wurden die Empfehlungen als nützlich, hilfreich, qualitativ gut und konkret bezeichnet.
«Wir haben einen Dialog mit dem Sicherheitsrat aufgenommen, wie die Empfehlungen in die Praxis umgesetzt werden könnten. Wir haben auch intensive Gespräche mit einzelnen Sicherheitsrats-Mitgliedern geführt. So hatten wir vor kurzem ein sehr konstruktives Treffen mit der US-Mission», sagte Seger.
Dass die neuen Vorschläge jetzt eingereicht wurden, hat damit zu tun, dass die Sanktions-Resolution alle 18 Monate erneuert wird, wobei auch Änderungen am Sanktionsregime vorgenommen werden können. Die nächste Resolution soll im Juni verabschiedet werden.
Bis dahin sollen die Gespräche mit dem Rat und einzelnen Staaten weitergehen. «Wir haben den Eindruck, dass unsere Empfehlungen von vielen Staaten sehr positiv aufgenommen wurden», zog Seger eine Zwischenbilanz.
Der UNO-Sicherheitsrat hat seit 1999 gestützt auf Resolution 1267 (und verschiedene Folgeresolutionen) den UNO-Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus verschiedene Pflichten auferlegt.
Dazu gehören gezielte Finanz-Sanktionen, Reisebeschränkungen sowie ein Waffenembargo gegen natürliche und juristische Personen, die einer Verbindung mit Al-Kaida oder den Taliban verdächtigt werden.
Gegenwärtig stehen etwa 500 natürliche und juristische Personen auf der Liste des UNO-Sanktionsregimes.
Die Schweiz setzt diese Sanktionen seit dem 3. Oktober 2000 um.
Die Staatengruppe, die sich für die Verbesserung der Verfahrensgarantien im Zusammenhang mit dem Sanktions-Regime der UNO einsetzt, wurde 2005 ins Leben gerufen.
Neben der Schweiz zu der Gruppe gehören Belgien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Finnland, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, Österreich und Schweden.
Die Schweiz setzt die Sanktionen der UNO im Kampf gegen den Terrorismus seit Oktober 2000 um.
Der Fall Nada hatte in der Schweiz deutlich gemacht, welche Probleme die Umsetzung der Anti-Terror-Sanktionen der UNO beim Schutz der Menschenrechte nach sich ziehen kann.
Im Parlament hatte der freisinnige Tessiner Ständerat Dick Marty 2009 in dem Zusammenhang eine Motion eingereicht. Sie wurde im März 2010 an die Regierung überwiesen.
Die Motion mit dem Titel «Die UNO untergräbt das Fundament unserer Rechtsordnung» sieht vor, dass die Schweiz individuelle Sanktionen im Kampf gegen den Terrorismus nicht mehr umsetzen soll, wenn die grundlegenden rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien nicht gewährleistet sind.
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