IS-Rückkehrende: UNO fordert von Schweiz mehr Engagement
Menschenrechts-Expertinnen und -Experten begrüssen die Rückführung von zwei Schweizer Mädchen aus Syrien. Das sei aber das Mindeste, sagen sie, und kritisieren, dass weiterhin Schweizer Staatsangehörige in den Lagern mit gefangenen IS-Mitgliedern verbleiben.
Die beiden Mädchen aus Genf, sie sind heute 9 und 15 Jahre alt, mussten allein in die Schweiz zurückkehren – ohne ihre Mutter. Die Schweiz entzog ihr die Staatsbürgerschaft, nachdem sie 2016 mit ihren Töchtern nach Syrien gereist war, um sich der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) anzuschliessen.
Die Frau ist noch immer in Syrien. Zusammen mit ihrer dritten, jüngsten Tochter lebt sie in einem kurdisch kontrollierten Lager, wo Personen mit angeblichen Verbindungen zur Terrormiliz festgehalten werden. Laut den Vereinten Nationen (UNO) sind die humanitären Bedingungen in diesen Unterkünften «furchtbar».
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«Natürlich begrüsse ich die Rückführung, aber es ist wirklich das Mindeste, was die Schweiz tun kann», sagt der Schweizer UNO-Sonderberichterstatter für Folter, Nils Melzer.
Seine Kollegin, die Menschenrechts-Expertin Fionnuala Ní Aoláin, begrüsst ebenfalls die Rückkehr der Mädchen. Sie zeigt sich aber besorgt darüber, dass deren Mutter nicht zurückgebracht wurde.
«Die Staaten sollten das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellen und dazu beitragen, seine Rechte zu gewährleisten, auch wenn dies mit vermeintlichen Sicherheitsinteressen in Konflikt steht», sagt Ní Aoláin gegenüber SWI swissinfo.ch.
Die Berichterstattenden gehörten zu einer Gruppe von UNO-Expertinnen und -Experten, die sich im April dieses Jahres schriftlich an den Bundesrat wandtenExterner Link und die Rückführung der Mädchen aus Gründen der Menschenrechte verlangten.
Entscheidend waren auch der Druck, den die Väter der Halbschwestern in Genf auf Bern ausübten, und die Verhandlungen mit der Mutter, die sich zunächst weigerte, die Mädchen gehen zu lassen.
Auch Marco Sassoli, Professor für internationales Recht an der Universität Genf, ist zwiegespalten: Die Rückkehr der Mädchen sei «eine gute Nachricht, aber unzureichend», sagt er.
«Man hat den Eindruck, dass nur Bürger, die sich gut benehmen, zurückkehren können. Doch die Schweiz muss die Verantwortung für alle ihre Bürger übernehmen, auch wenn es sich um mutmassliche Kriminelle handelt.»
Nach Angaben des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) befinden sich noch immer drei Kinder und insgesamt 15 Schweizer Staatsangehörige in Nordsyrien in Haft.
Die Schweiz stellt seit 2019 die nationale Sicherheit in den Vordergrund und führt daher Erwachsene nicht aktiv zurück, die das Land verlassen haben, um sich einer terroristischen Gruppe anzuschliessen. Kinder werden von Fall zu Fall beurteilt.
«Kinder sind Opfer»
Die beiden Mädchen, die ursprünglich aus Genf stammen, sind die ersten Schweizer Staatsangehörigen, die das syrische Lager verlassen und in ihre Heimat zurückkehren konnten. Die kurdischen Behörden stimmten der Trennung von Mutter und Kind nur mit dem Einverständnis der Mutter zu.
Man habe über viele Monate hinweg eine Strategie ausgearbeitet, um die Mutter davon zu überzeugen, ihre Kinder gehen zu lassen, sagt Johannes Matyassy, der die konsularische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) leitet.
Dazu gehörten regelmässige Telefonate zwischen den Mädchen und ihren Vätern sowie Besuche von Schweizer Konsularbeamten in dem Lager Roj, wo die Familie festgehalten wurde.
Für Melzer und andere UNO-Experten bedeutet die Rückführung, dass die Mädchen nun vor möglichen Menschenrechts-Verletzungen geschützt sind. Die Menschen dort zu belassen, stelle ein Risiko dar, erklärt Melzer. «In einem solchen Umfeld ist die Gefahr einer Radikalisierung gross.»
Laut Matyassy waren die Bedingungen in Roj für die Familie aber nicht schlecht: Sie hätten Zugang zu fliessendem Wasser, Strom und medizinischer Versorgung gehabt.
Bisher habe es keine Anzeichen gegeben, dass die Kinder radikalisiert worden seien. Die Mädchen seien bei guter Gesundheit, wobei sich das ältere von einer Granatsplitter-Wunde erholt habe. Beide würden nun einen Wiedereingliederungs-Prozess durchlaufen, ergänzt er.
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Olivier Peter, der Rechtsanwalt, der die Väter der Mädchen vertritt, schliesst aus, dass die Kinder ein Sicherheitsrisiko darstellen. «Wir dürfen nicht vergessen, dass diese Kinder Opfer sind und ein Trauma erlitten haben», sagt er.
Neben den beiden Genfer Mädchen haben dieses Jahr zwei weitere Schweizer Kinder Nordsyrien verlassen: Im Juli wurden zwei Geschwister im Alter von vier und fünf Jahren, die einen Schweizer Vater haben, zusammen mit ihrer belgischen Mutter nach Belgien zurückgeführt.
12’000 Ausländerinnen und Ausländer in Syrien
Mit der Rückkehr der Mädchen nach Genf richtet sich die Aufmerksamkeit nun auch auf das Schicksal der erwachsenen Gefangenen. Laut Melzer gibt es nach Schweizer Recht zwei mögliche Sanktionen für die Unterstützung einer Terrororganisation: Freiheitsentzug oder Geldstrafe.
Alle Schweizer Staatsangehörigen sollten zurückgebracht und gegebenenfalls vor Gericht gestellt werden, fordert er, «und wenn es keine ausreichenden Beweise für Verbrechen gibt, sie aber dennoch eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen, sollten sich die Behörden an geeigneten Gesetzen orientieren, um Massnahmen zu finden».
Staatsangehörige von 60 Nationen werden in syrischen Lagern festgehalten – insgesamt 12’000 Personen. Einige dieser Länder, zum Beispiel Belgien, haben aktiv Kinder und ihre Mütter zurückgeführt und Erwachsene, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, bei deren Ankunft verhaftet.
Bislang kein Tribunal
Die Schweiz hingegen möchte, dass ihre inhaftierten Staatsangehörigen vor Ort strafrechtlich verfolgt werden.
«Das von der Schweiz oft vorgebrachte Argument ist, dass die Justiz nahe bei den Opfern sein muss», sagt Rechtsprofessor Sassoli. «Doch die nötigen Beweise für Verbrechen zu beschaffen, die im Irak oder in Syrien begangen wurden, wäre für einen Richter in Nordsyrien genauso schwierig wie für einen Richter in der Schweiz», argumentiert er.
Nachdem kurdische Einheiten im Jahr 2019 die Kontrolle über den Nordosten Syriens übernahmen und dabei zahlreiche mutmassliche IS-Kämpfer verhafteten, diskutierten europäische Staaten unter der Führung Schwedens über die Möglichkeit eines internationalen Tribunals zur Verurteilung ausländischer IS-Kämpfer.
Die Schweiz nahm im Juni 2019 an einer entsprechenden Konferenz teil, doch seither hätten die Staaten keine Fortschritte erzielt, liess das EDA gegenüber SWI swissinfo.ch verlauten.
Die selbsternannte kurdische Behörde hat gegen mehrere IS-Kämpfer Verfahren eingeleitet. Aber es fehlt ihr an Ressourcen und internationaler Unterstützung. Die Schweiz biete «einem nichtstaatlichen Akteur keine Unterstützung bei der Ausübung der Gerichtsbarkeit», erklärt das EDA. Bislang seien auch noch keine Schweizer Staatsangehörigen in Nordsyrien vor Gericht gestellt worden.
«Den eigenen Bürger im eigenen Land strafrechtlich verfolgen, wäre sowohl nach Schweizer als auch nach internationalem Recht absolut möglich», sagt Sassoli. «Aber wenn die Schweiz ihre Bürger nicht zurücknehmen will, sollte sie den kurdischen Behörden in Nordsyrien helfen, ihre Gerichtsverfahren zu verbessern.»
Die Schweiz hält vorerst an ihrer Politik fest, keine Erwachsenen zu repatriieren. Für die drei Kinder, die sich noch in Syrien aufhalten, gebe es derzeit auch keinen aktiven Rückführungsplan, teilte das EDA mit.
(Übertragung aus dem Englischen: Christoph Kummer)
(Übertragung aus dem Englischen: Christoph Kummer)
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