Unternehmenssteuern: Die Schweiz übernimmt internationale Standards
Wenige Wochen nach Aufhebung des Bankgeheimnisses beschliesst das Schweizer Parlament, – auch hier unter dem Druck der EU, der G20 und der OECD – den Steuerprivilegien für ausländische Firmen den Garaus zu machen. Wahrscheinlich werden jedoch die Linken gegen die am Dienstag von beiden Kammern angenommene Unternehmenssteuerreform III das Referendum ergreifen.
Mit der Unternehmenssteuerreform IIIExterner Link setzt die Schweiz einem langen Streit mit der EU ein Ende. Schon seit Beginn der 2000er-Jahre üben die Mitglieder der Europäischen Union grossen Druck auf die Schweiz aus, damit sie die Sondersteuerregelungen von Kantonen für Firmen abschafft, die im Ausland tätig sind und in der Schweiz fast nur administrative Aktivitäten abwickeln. Dazu gehören insbesondere Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften.
Die im Ausland erzielten Gewinne dieser Firmen sind von den kantonalen Steuern ausgenommen oder werden zu einem niedrigeren Satz besteuert als die Gewinne von Unternehmen, die tatsächlich in der Schweiz operieren. Gemäss Brüssel sind solche Steuerregeln vergleichbar mit öffentlichen Subventionen, die den freien Wettbewerb verzerren.
In den letzten Jahren sind zu den Druckversuchen der EU auch jene der G20 und der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) dazugekommen, die internationale Standards beschlossen haben. Diese sollen ab 2017 länderübergreifende Firmen daran hindern, dem Fiskus zu entkommen. Die OECD hat 2014 den Aktionsplan BepsExterner Link (Base Erosion and Profit Shifting) vorgestellt, der die Unternehmensbesteuerungen harmonisieren und Lücken in den nationalen Gesetzgebungen schliessen will.
Um Vergeltungsmassnahmen zu verhindern, sieht sich die Schweiz gezwungen, den OECD-Standards nachzukommen. Die Schweizer Regierung hat 2014 ein Abkommen mit BrüsselExterner Link unterzeichnet, mit dem sie sich zur Abschaffung der bemängelten Regelungen verpflichtet, unter der Bedingung, dass die EU auf die vorgesehenen Gegenmassnahmen verzichtet. Die vom Bundesrat im gleichen Jahr vorgestellte Unternehmenssteuerreform III hat deshalb zum primären Ziel, die schweizerische Gesetzgebung den neuen internationalen Normen anzugleichen.
Das sind die wichtigsten Punkte der Reform, wie sie dienstags vom Parlament beschlossen wurde:
- Ab 2019 werden die von der EU und der OECD kritisierten Sondersteuerregelungen abgeschafft. Von diesen Steuererleichterungen profitierten bis jetzt etwa 24’000 ausländische Firmen, die ein Steueraufkommen von jährlich 4 bis 5 Milliarden Schweizer Franken ausmachen.
- Um ihren Wirtschaftsstandort in Sachen Steuern wettbewerbsfähig zu halten, sehen die Kantone eine Senkung des Gewinnsteuersatzes für alle Unternehmen mit Sitz auf ihrem Gebiet vor.
- Die Steuerausfälle der Kantone werden teilweise durch den Bund ausgeglichen: In Zukunft werden die Kantone 21,2% der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer erhalten (aktuell 17%).
- Um auch in Zukunft ausländische Firmen anzulocken, können die Kantone auf die sogenannte «Patent box» zurückgreifen, die gemäss OECD-Standards erlaubt ist. Es handelt sich dabei um Steuerprivilegien für Firmen, die im Bereich Forschung und Innovation tätig sind.
- Das Parlament sieht darüber hinaus verschiedene Steuererleichterungen für Firmen, Banken und Versicherungen vor, die jedoch ausserhalb der Unternehmenssteuerreform III geprüft werden.
Die Reform wird im Parlament von den Parteien der Mitte und von rechts unterstützt, und von der Linken bekämpft, die schon das Referendum angekündigt hat. Die Massnahmen werden ein Loch von mehr als einer Milliarde Schweizer Franken in die Bundeskasse reissen, was neue Sparmassnahmen seitens des Bundes erfordern wird. Gemäss den linken Parteien werden dies die Mittel- und Unterschicht ausbaden müssen.
Kontaktieren Sie den Autor auf Twitter: @ArmandoMombelliExterner Link
Werden die internationalen Standards, die nun auch die Schweiz übernimmt, die Unternehmen an der Steuerhinterziehung hindern?
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(Übertragung aus dem Italienischen: Sibilla Bondolfi)
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