Sind Atomwaffen jetzt wirklich verboten?
Heute, am 22. Januar 2021, tritt der Vertrag zum Atomwaffenverbot (AVV) in Kraft. Er wurde 2017 von 122 Ländern der Vereinten Nationen verabschiedet und bisher von 86 Staaten unterzeichnet, 51 haben das Abkommen bereits ratifiziert. Aber ist der Vertrag auch wirksam? Standpunkt von Marc Finaud, Abrüstungsexperte am Genfer Zentrum für SicherheitspolitikExterner Link.
Diese 2017 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete zivilgesellschaftliche Initiative wurde von einer überwältigenden Mehrheit der Länder unterstützt. Mit Ausnahme jener, die Atomwaffen besitzen sowie von deren Verbündeten.
Kritiker weisen darauf hin, dass der neue Vertrag keine Auswirkungen auf die nukleare Abrüstung haben wird. In jedem Fall ist zu prüfen, ob und wie das Verbot von Atomwaffen zu deren Abschaffung beitragen kann.
Die Verabschiedung des AVV Externer Linkwurde 2017 von den meisten mit Freude und Erleichterung begrüsst. Die Atomwaffenstaaten dagegen reagierten mit ohrenbetäubendem Schweigen oder äusserten ihre Bestürzung darüber.
Der Vertrag ist das Ergebnis internationaler Konferenzen über die humanitären Folgen einer möglichen Atomexplosion und wochenlanger Diskussionen in Genf. Die meisten Atomwaffenstaaten boykottierten diese Treffen und lehnten die Verhandlungen in New York ab.
Der Widerstand der Atommächte
Hauptstreitpunkt war die Auslegung des Atomwaffensperrvertrags von 1968, auch Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen (NVV) genannt: Die fünf Atommächte China, Frankreich, Russland, Grossbritannien und die USA argumentierten, dass im NVV ihr legitimes Recht auf den Besitz von Kernwaffen ohne zeitliche Begrenzung verankert sei.
Die meisten Nichtkernwaffenstaaten waren dagegen der Ansicht, dass die Atommächte diese Waffen im Austausch für eine Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung vor einem halben Jahrhundert aufgegeben hätten.
«Am wahrscheinlichsten ist, dass in den Staaten, die dem Vertrag über das Atomwaffenverbot beigetreten sind, Banken, Unternehmen, Universitäten oder Einzelpersonen nicht zur Entwicklung von Atomwaffen beitragen dürfen.»
Atommächte, die nicht Parteien des Atomwaffensperrvertrags sind, so Indien und Pakistan, bedauerten den Verlust des Vetorechts, das die Abrüstungskonferenz bei der Aushandlung des Vertrags eingeräumt hatte.
Zwar haben die beiden wichtigsten Atommächte, die Vereinigten Staaten und die UdSSR/Russland, ihre Atomwaffenarsenale von ihrem Höchststand von etwa 70’000 im Kalten Krieg auf heute 12’000 Stück reduziert. Dazu kommen noch weitere 1200 Atomwaffen anderer Staaten einschliesslich Nordkorea, Indien, Israel und Pakistan.
Allerdings reichen diese Arsenale immer noch aus, die Menschheit und den Planeten zu zerstören. Selbst ein begrenzter Atomkrieg zwischen Indien und Pakistan könnte wegen seiner Auswirkungen auf das Weltklima zu einer globalen Hungersnot führen, die bis zu zwei Milliarden Menschen töten könnte.
Wie der Internationale GerichtshofExterner Link 1996 feststellte, kann kein Einsatz von Atomwaffen mit der Verpflichtung vereinbar sein, zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden oder «überflüssige Verletzungen oder unnötiges Leiden» zu unterlassen. Es ist dieser humanitäre Ansatz, der die Unterstützung der grossen Mehrheit der Staaten gewonnen hat.
Was der Vertrag ändert
Die Kernwaffenstaaten und ihre Verbündeten bekräftigen, dass der Nichtverbreitungsvertrag ihnen keine Verpflichtungen auferlege, auch nicht nach möglichem Gewohnheitsrecht.
Können Atomwaffen daher überhaupt als illegal angesehen werden? Für die Staaten, die im AVV zusammengeschlossen sind, werden sie zweifellos illegal sein. Sollten einige verbündete Staaten beitreten, würden die Bestimmungen des Vertrages über die Nichtstationierung oder den Nichttransfer von Atomwaffen natürlich auch die Besitzer von Atomwaffen betreffen.
Am wahrscheinlichsten ist, dass in den Staaten, die dem Vertrag über das Verbot von Nuklearwaffen beigetreten sind, Banken, Unternehmen, Universitäten oder Einzelpersonen nicht zur Entwicklung von Atomwaffen beitragen dürfen. Sie dürfen dies auch nicht in Staaten, die dem Verbotsvertrag nicht angehören.
Die nationalen Gerichte der Vertragsstaaten werden auch in der Lage sein, Schadensersatzansprüche aufgrund von Atomtests oder Waffenentwicklung zu akzeptieren und Entschädigung von Atomwaffenstaaten zu fordern.
Selbst innerhalb der Atomwaffenstaaten sollte die Debatte darüber gefördert werden, dass die astronomischen Mittel, die für die nukleare Abschreckung abgezweigt werden, zugunsten der öffentlichen Gesundheit oder sozialer Bedürfnisse verwendet werden.
Diese indirekten Effekte werden zu einer weiteren Stigmatisierung und Delegitimierung von Atomwaffen beitragen. Wenn die Atommächte und ihre Verbündeten ihr erklärtes Ziel der langfristigen nuklearen Abrüstung ernsthaft verfolgen, werden sie viele Gelegenheiten haben, auch ausserhalb des Verbotsvertrags an die Arbeit zu gehen.
Die internationale Sicherheitsarchitektur (New Start, INF, Iran-Abkommen, Open Skies usw.) muss nach den Angriffen der Trump-Administration wiederhergestellt werden. Wenn man jedoch weiterhin behauptet, dass Atomwaffen für die Sicherheit ihrer Besitzer lebenswichtig, aber für den Rest der Welt inakzeptabel seien, wird man nur deren Weiterverbreitung fördern, wie der Fall Nordkorea gezeigt hat.
Abwartende Haltung der Schweiz
Die Schweiz selbst, deren beide Kammern des Bundesparlaments für die Unterzeichnung des TIAN gestimmt haben, kann nicht lange ausserhalb der Geschichte und ihrer Rolle als Hüterin des humanitären Völkerrechts bleiben. Sie kann sich nicht hinter dem Druck der Nato oder der Ablehnung des Vertrages durch die Atommächte verstecken, um sich ihrer Verantwortung zu entziehen.
Erinnern wir uns daran, dass auf Initiative der Schweiz sich 2010 alle Vertragsstaaten des Nichtverbreitungsvertrags «zutiefst besorgt über die anhaltende Gefahr für die Menschheit durch den möglichen Einsatz von Atomwaffen und die katastrophalen humanitären Folgen eines solchen Einsatzes» erklärten.
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