Streichen
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Auf vorgedruckten Wahlzetteln dürfen Namen von Hand gestrichen werden. Der Wahlzettel muss aber mindestens eine wählbare Person enthalten.
Leere oder gestrichene Zeilen auf einem Wahlzettel gehen als Parteistimmen an die Partei, die oben auf der Liste aufgeführt ist. Sie werden Zusatzstimmen genannt. Gleichzeitiges Panaschieren, Kumulieren und Streichen ist erlaubt.
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