Exportverbot für potenziell tödliche Medikamente
Der US-Pharmariese Pfizer hat angekündigt, dass er keine Medikamente mehr liefern will, die in den USA für Todesspritzen benutzt werden. In der Schweiz soll ein revidiertes Gesetz den Export von Medikamenten verbieten, die für die Hinrichtung von zum Tode Verurteilten verwendet werden könnten. Aber sind diese Massnahmen auch wirksam?
Die Moral hat über den Profit gesiegt. Das liesse sich aus dem Entscheid des Pharmariesen Pfizer ableiten, der am 13. Mai strenge Kontrollen beim Vertrieb seiner Medikamente angekündigtExterner Link hat. Das Motiv: Die Medikamente sollen von den USA nicht mehr zum Vollzug von Todesstrafen benutzt werden können.
«Pfizer macht seine Produkte, um das Leben seiner Patienten zu verbessern und zu schützen. In Übereinstimmung mit diesen Werten ist Pfizer streng dagegen, dass seine Produkte als tödliche Injektionen zur Vollstreckung der Todesstrafe benutzt werden», teilte der Konzern mit.
Laut dem Tages-Anzeiger haben in den letzten fünf Jahren fast zwei Dutzend Pharmakonzerne ähnliche Massnahmen ergriffen. Auch die beiden Schweizer Konzerne «Novartis und Roche hatten Schmerz- und Beruhigungsmittel produziert, die in das Gemisch kamen, schlossen sich aber der Bewegung gegen die Todesstrafe an und untersagten die Abgabe an die 32 US-Staaten, die noch Hinrichtungen vollstrecken», so der Tages-Anzeiger.
2015 wurden laut Amnesty InternationalExterner Link alle 28 Hinrichtungen in den USA mit tödlichen Injektionen vollstreckt. Letztes Jahr sollen laut der Menschenrechts-Organisation weltweit mindestens 1634 Menschen hingerichtet worden sein, ein Drittel mehr als 2014.
Das schweizerische Gesetz verbietet die Ausfuhr von Arzneimitteln, die im Bestimmungsland verboten sind oder für illegale Zwecke genutzt werden können. Doch da die Todesstrafe in verschiedenen Ländern legal ist, gibt es gegenwärtig keine rechtliche Handhabe, um den Export solcher Medikamente zu verbieten.
Doch dies soll sich bald ändern. Im März 2016 hat das Parlament einen neuen Gesetzesvorschlag des Bundesrats (Landesregierung) gutgeheissen, der die Schweiz mit den bereits geltenden Vorschriften in der Europäischen Union in Einklang bringen soll.
Der Gesetzestext geht auf eine MotionExterner Link der christdemokratischen Nationalrätin Barbara Schmid-Federer zurück. Demnach soll verboten werden, «Arzneimittel auszuführen oder mit ihnen Handel im Ausland zu betreiben, wenn davon auszugehen ist, dass sie für die Hinrichtung von Menschen bestimmt sind».
Weil die betroffenen Medikamente, beispielsweise Barbiturate, auch für legitime medizinische Zwecke eingesetzt werden können, soll das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic «im Hinblick auf die Erteilung einer Ausfuhrbewilligung jeweils überprüfen, ob die Stoffe bei einer Hinrichtung zum Einsatz kommen sollen», heisst es weiter.
Das revidierte Bundesgesetz über Arzneimittel und MedizinprodukteExterner Link wird laut Angaben des Bundesamts für Gesundheit voraussichtlich nicht vor Frühling 2017 in Kraft treten. Auch wenn sie sich zufrieden zeigte, betonte Schmid-Federer, dass diese Regelung «nicht alle Probleme löst». Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Medikamente über Vermittler in die USA oder in andere Länder gelangen könnten.
So stellte etwa 2011 der Novartis-Teilkonzern Sandoz den Vereinigten Staaten über einen Vermittler das Barbiturat Thiopental zur Verfügung. Und im gleichen Jahr lieferte das Basler Pharmaunternehmen Naari das gleiche Medikament über einen indischen Vermittler. Beide Unternehmen hatten die Verwendung ihres Produkts als tödliches Medikament untersagt.
(Übertragen aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)
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