Die AHV-Reform ist auf Kurs
Dreieinhalb Mal Ja: Die erste SRG-Trendumfrage registriert bei allen Vorlagen des 25. September vorerst eine mehrheitliche Zustimmung. Die zweigleisige AHV-Reform ist auf gutem Wege, bei der Massentierhaltungsinitiative wird es knapp und bei der Änderung des Verrechnungssteuergesetzes ist noch einiges offen.
Es ist ein grosser Brocken, der zunehmend grösser wird: Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), das Rückgrat des Schweizer Rentensystems, soll reformiert werden – allerdings sind mehrere Anläufe gescheitert. Die neueste Reform AHV 21 sieht unter anderem die Anhebung des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre vor.
Die Abstimmung umfasst zwei Vorlagen, die mit der Reform AHV 21 verbunden sind: eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und eine Änderung des Bundesgesetzes über die AHV. Damit die Revision in Kraft tritt, ist für beide je ein «Ja» erforderlich.
Das scheint im Bereich des Möglichen zu liegen: Mit 65% respektive 64% Zustimmung bei der ersten Trendumfrage hat das Anliegen eine komfortable Ausgangslage. Der grösste Streitpunkt in der Debatte ist das vorgesehene neue Pensionsalter für Frauen. Interessant dabei ist, dass 74% der Männer aber nur 52% der Frauen angaben, für die AHV 21 stimmen zu wollen. Bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer ist der Unterschied weitaus geringer (Männer 68%, Frauen 64% eher/bestimmt dafür).
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Knappes Rennen um die Massentierhaltungsinitiative
Bei der Massentierhaltungsinitiative öffnen sich Gräben – und es dürfte spannend werden: Anfang August sprachen sich 51% der Befragten für die Massentierhaltungsinitiative aus. Interessant ist die Lagerbildung; links kommt das Anliegen gut an, rechts hingegen nicht. Auf dem Land wollen 60% dagegen stimmen, während es in den Agglomerationen bis zu 57% Zustimmung gibt. Noch grösser ist der Unterschied zwischen den Geschlechtern: 60% der Frauen habe sich für das Anliegen ausgesprochen, von den befragten Männern waren es nur 41%.
Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren und das Verbot der Massentierhaltung in der Verfassung verankern. Sie sieht vor, dass innert 25 Jahren die Nutztierhaltung mindestens den Bio Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen muss. Diese Standards würden auch für die Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten gelten.
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Noch viele Unentschiedene bei der Verrechnungssteuer
Das Geschäft um ein Update der Verrechnungssteuer scheint viele zu überfordern: Ganze 16% der Befragten hatten noch keine Stimmabsicht – das ist ungewöhnlich hoch. Anfang August, dem Zeitpunkt der Umfrage, sprachen sich 49% für die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes. Neben der Parteisympathie ist das Haushaltseinkommen für einen Stimmentscheid massgebend: Je höher das Einkommen, desto höher fällt die Zustimmung.
Unternehmen und Institutionen, die sich um externe Finanzierung bemühen, stossen in der Schweiz auf steuerliche Hürden. Eine erste Steuer wird auf Anleihen erhoben: Die Anleger:innen leihen einen bestimmten Betrag und erhalten dafür bis zur Rückzahlung eine regelmässige Rendite. Diese Zinsen sind in der Schweiz mit einer Verrechnungssteuer von 35% belegt. Damit soll Steuerhinterziehung verhindert werden. Später kann die Abgabe ganz oder teilweise zurückerstattet werden.
Darüber hinaus werden der Kauf und Verkauf von Wertpapieren (Anleihen und Aktien) durch Händler – wie Banken, Vermögensverwalter, aber auch Vorsorgeeinrichtungen und öffentliche Körperschaften – mit einer Steuer belegt. Die Abschaffung dieser beiden Steuern steht zur Debatte.
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Die Umfrage
Erste Welle der SRG-SSR-Trendbefragung zu den Volksabstimmungen vom 25. September 2022 vom Forschungsinstitut gfs.bern. Realisiert zwischen dem 29. Juli und dem 15. August 2022 bei 12’015 Stimmberechtigten. Der statistische Fehlerbereich beträgt +/-2.8 Prozentpunkte.
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