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Schweiz bewilligte Export von potentiellem Giftgas-Bestandteil


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Syrien hat 2014 aus der Schweiz über fünf Tonnen Isopropanpol erhalten. Das Lösungsmittel kann zur Herstellung des Giftgases Sarin verwendet werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bewilligte den Export, weil es den Verwendungszweck – für Pharmazeutika – als plausibel beurteilte.

Isopropanol ist verantwortlich für den stechenden Geruch in Spitälern und Arztpraxen, da es Bestandteil vieler Desinfektionsmittel ist. In sehr hoher Konzentration ist die Flüssigkeit einer der beiden wesentlichen Bestandteile des Giftgases Sarin, das im August 2013 von der syrischen Armee eingesetzt worden war. Daraufhin vernichteten die UNO und die internationale Organisation für das Verbot chemischer Waffen im Mai 2014 die gesamten Bestände von Isopropanol im Besitz des syrischen Staates.

Nur sechs Monate später, im November 2014, durfte eine Schweizer Firma 5120 Kilogramm der Flüssigkeit Isopropanol nach Syrien liefern. Und zwar mit dem offiziellen Segen des Seco, wie Recherchen des Westschweizer Fernsehens RTS zeigen. Dies obwohl die Europäische Union (EU) den Export von Isopropanol in einer Konzentration von über 95 Prozent seit Juli 2013 offiziell verbietet.

Die Schweiz habe die EU-Sanktionen gegenüber Syrien zwar vollständig übernommen, hält das Seco dazu auf Anfrage fest. Doch gelte das Exportverbot nur, wenn man davon ausgehen müsse, dass das fragliche Gut für ein Massenvernichtungs-Waffenprogramm verwendet werde.

«Im Fall der Exporte der Chemikalie nach Syrien im Jahr 2014 gab und gibt es keine Hinweise in diese Richtung», begründet das Seco schriftlich. Beim Empfänger habe es sich um eine der grössten Pharmafirmen in Syrien gehandelt, die auch selber Pharmazeutika herstelle. Der Schweizer Lieferant habe zudem dem Seco die Ausfuhr vorschriftsgemäss gemeldet: «Technische Unterlagen lagen dem Seco vor, ebenso eine Endverbleibs-Erklärung.»

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Politiker fordern Abklärungen

Der Präsident der sicherheitspolitischen Kommission (SiKS) der kleinen Parlamentskammer (Ständerat), Josef Dittli, will nun abgeklärt haben, ob die schweizerische Gesetzgebung tatsächlich eingehalten wurde oder ob es hier allenfalls eine Gesetzeslücke gibt. «Es darf nicht sein, dass die Möglichkeit besteht, dass solche Produkte in die Hände solcher Leute fallen», erklärt der Parlamentarier.

Auch wenn es beim gelieferten Isopropanol aus der Schweiz um eine eher kleine Menge gehe, handle es sich doch um eine heikle Lieferung in einen Staat im Kriegszustand, findet Olivier Français, ebenfalls SiKS-Mitglied. Bei der Seco-Bewilligung habe es sich wohl um ein Versehen gehandelt, das sich nicht wiederholen dürfe.

Seco würde heute anders handeln

Auch dem Seco ist die Sache nachträglich nicht mehr ganz geheuer. Auf die Frage, ob man heute eine ähnliche Lieferung nach Syrien wieder genehmigen würde, schreibt das Staatssekretariat: «Nach den jüngsten Ereignissen über mutmassliche Chemiewaffeneinsätze und der massiven Verschlechterung der Lage der letzten Jahre würde eine solche Ausfuhr höchstwahrscheinlich unterbunden werden.»

Die Enthüllung über die Lieferung eines Giftgas-Bestandteils nach Syrien dürfte ein politisches Nachspiel haben.

Die farblose, leicht flüchtige und brennbare Flüssigkeit Isopropanol ist ein vielfältig verwendbares Lösungsmittel. Es ist Bestandteil vieler Reinigungs- und Desinfektionsmittel, wie sie in Spitälern und Arztpraxen eingesetzt werden.

Isopropanol spielt aber auch bei der Herstellung des chemischen Kampfstoffes Sarin eine entscheidende Rolle. Das Nervengift aus der Gruppe der Phosphonsäureester entsteht nämlich, wenn dem Methylphosphonsäuredifluorid der Stoff Isopropanol zugegeben wird.

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