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Twitter-Sperre eines Schweizer Bundesrats «ohne weiteres denkbar»

Die Sperrung des Twitter-Profils des Schweizerischen Bundespräsidenten als Fotomontage. Aber am Mittwoch blockierte der Kurznachrichtendienst vier Konten eines Zürcher Kantonspolitikers. swissinfo.ch

Die Sperrungen der Konten des abgewählten US-Präsidenten Trump auf Twitter, Facebook und YouTube machen klar: Die mächtigen privaten Tech-Konzerne herrschen mit über die Meinungsfreiheit und somit über eines der höchsten Güter der liberalen Demokratie. In der Schweiz hätten die Plattformen viel schneller reagiert, sagt Martin Steiger, Anwalt und Spezialist für Recht im digitalen Raum.

Der grüne Nationalrat Balthasar Glättli hat im Parlament eine Motion eingereicht, die für internationale Online-Plattformen in der Schweiz ein Zustellungsdomizil fordert.

Martin Steiger. ZVG/Katja Müller

Mit solchen «Briefkästen» könnten die sozialen Netzwerke bei Verstössen ihrer User rascher in die Pflicht genommen werden, sagt Martin SteigerExterner Link im Interview mit SWI swissinfo.ch.

swissinfo.ch: Würde Twitter den Account von Bundespräsident Guy Parmelin sperren, wenn dieser zu einem gewalttätigen Protest gegen das Parlament aufrufen würde?

Martin Steiger: Ja, das ist ohne Weiteres denkbar. Online-Plattformen in der Schweiz hätten den Stecker vermutlich viel früher gezogen. Die Schweiz schützt die Meinungsfreiheit nicht mit Haftungsbeschränkungen wie in den USA. Dort können die Betreiber per Gesetz nur unter bestimmten Bedingungen haftbar gemacht werden für die Äusserungen der Userinnen und User auf ihren Online-Plattformen.

Am 20. Januar hat Twitter vier Accounts eines Schweizer Politikers der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) gesperrt. Das Mitglied des Parlaments des Kantons Zürich war für seine Provokationen bekannt. 2016 war er wegen übler Nachrede verurteilt worden.

Es ist dies nicht aber nicht der erste Fall in der Schweiz. 2019 hatte Twitter das Profil eines Mitglieds des Berner Kantonsparlaments gesperrt. Dieser hatte über den Ring in den USA getwittert, bei dem Jeffrey Epstein Minderjährige sexuell ausgebeutet hatte. In den Fall waren zahlreiche Prominente verwickelt.

Die Plattformen stehen in der Schweiz deshalb stärker in der rechtlichen Verantwortung und haben auch schon reagiert: 2016 musste beispielsweise Nationalrat Andreas Glarner auf Facebook «wegen unangemessener Inhalte» eine Sperre absitzen, übrigens nicht zum letzten Mal.

Der damalige Hintergrund: Netzaktivistinnen meldeten ihn bei Facebook, nachdem der SVP-Rechtsaussen zwei politische Gegnerinnen an den Online-Pranger gestellt hatte.

SWI #Meinungsfreiheit-Serie

Im Prinzip sollte alles glasklar sein. Sowohl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948) als auch im UNO-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966) heisst es in Artikel 19: «Jede und jeder hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut jeder Art zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten, sei es mündlich, schriftlich oder in gedruckter Form, durch Kunst oder durch ein anderes Medium seiner Wahl.»

In Europa bestätigt die Europäische Menschenrechts-Konvention (1950) die Meinungsfreiheit als rechtsverbindliches Recht (Artikel 10). Die Schweiz verankert diese Grundfreiheit in Artikel 16 ihrer Verfassung von 1999.

In der Praxis bleibt jedoch vieles umstritten. Regierungen auf der ganzen Welt schützen das Recht auf freie Meinungsäusserung nicht, sondern unterminieren es zunehmend. In anderen Teilen der Welt nutzen Einzelne und Gruppen den Begriff «Meinungsfreiheit», um diskriminierende und hasserfüllte Äusserungen zu rechtfertigen. Doch obwohl sie ein universelles Recht ist, ist die Meinungsfreiheit kein absolutes Recht. Sie zu gewährleisten und anzuwenden, ist immer eine Gratwanderung.

In einer neuen Serie befasst sich SWI swissinfo.ch mit diesen verschiedenen Aspekten, Herausforderungen, Meinungen und Entwicklungen rund um die Meinungsfreiheit – sowohl in der Schweiz als auch weltweit.

Wir bieten eine Plattform für Bürgerinnen und Bürger, sich zum Thema zu äussern, bieten Analysen von renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und beleuchten Entwicklungen auf lokaler und globaler Ebene. Und natürlich sind die Leserinnen und Leser eingeladen, sich noch in diesem Frühjahr an der Diskussion zu beteiligen und ihre Stimme zu erheben.

Wie kommt eine solche Sperrung zustande?

In erster Linie durch die Plattformen selbst, vor allem aufgrund eigener Filter sowie nach Meldungen von Userinnen und Usern. Zum Teil erstatten auch Behörden wie das Bundesamt für Polizei (Fedpol) Meldung.

Externer Inhalt

Im hypothetischen Fall einer Sperrung des Twitter-Accounts von Guy Parmelin oder einer Behörde wie dem Bundesamt für Gesundheit könnten allenfalls das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) seine Beziehungen spielen lassen und sich direkt an Kontakte bei der Plattform wenden, um die Sperrung aufheben zu lassen. Viele Plattformen haben Mitarbeitende in der Schweiz, allein schon, um Werbung verkaufen zu können.

Und was ist mit dem Rechtsweg?

Der ist selbstverständlich auch möglich. Weil das Schweizer Recht die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht genau definieren kann, wäre dies ein Fall für ein Schweizer Gericht. Aber bis ein rechtskräftiger Entscheid vorläge, würde es sehr lange dauern. Bei Online-Plattformen im Ausland kostet die erforderliche Rechtshilfe viel Zeit. Leider gibt es noch wenig schweizerische Urteile, weil es in der Schweiz generell aufwendig ist, Klage zu erheben.

Die Schweizer Regierung hat sich bisher gegen eine stärkere Regulierung der globalen Online-Plattformen gesperrt.

Fachleute wie Martin Steiger erwarten mit Spannung einen Bericht des Bundesamts für Kommunikation, der in diesem Jahr erscheinen soll.

Die EU-Kommission hat im letzten Dezember das «Gesetz über digitale Dienste» vorgelegt, mit dem die globalen Tech-Giganten stärker zur Verantwortung gezogen werden sollen. Der Grundsatz: Auch in der digitalen Welt ist verboten, was in der realen Welt verboten ist. Die Online-Plattformen müssten mehr Transparenz schaffen. In Streitfällen würden die staatlichen Gerichte entscheiden.

Nationalrat Balthasar Glättli hat im Parlament eine Motion eingereicht, die für internationale Online-Plattformen in der Schweiz ein Zustellungsdomizil fordert. Hätten sie hier einen solchen «Briefkasten», könnten sich betroffene Personen schneller zur Wehr setzen. Nationalrat und Ständerat haben die Motion angenommen, nun ist der Bundesrat am Zug.

Die globalen, alles beherrschenden Technologie-Konzerne privatisierten die Demokratien, monieren Kritikerinnen und Kritiker. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte, dass Eingriffe in Grundrechte nur durch staatliche Gesetze erfolgen sollen, nicht durch private Betreiber von Social-Media-Plattformen. Wo liegt die Lösung?

Es gibt keine einfachen Antworten. Erst einmal sollten wir nichts überstürzen. Denn bei einer schnellen Lösung wäre die Wahrscheinlichkeit eines Kollateralschadens sehr hoch. Das zeigt gerade das deutsche Beispiel mit dem dortigen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDGExterner Link).

Inwiefern?

Das NetzDG und andere bestehende Regulierungen schaffen erheblichen Anreiz, dass die Plattformen im Zweifelsfall Inhalte rasch löschen, ob gerechtfertigt oder nicht. Am wichtigsten ist die Frage, mit welchen Rechtsmitteln sich die betroffenen Personen wirksam wehren können, wenn zu Unrecht gelöscht oder eben gerade nicht gelöscht wird.

Die Delegation der Verantwortung an die Plattformen, wie wir sie aktuell kennen, ist scheinheilig, denn die Verfahren der Plattformen genügen rechtsstaatlichen Standards nicht. Denken wir daran, dass die Prüfung eines gemeldeten Beitrages häufig automatisch erfolgt und nur in Ausnahmefällen allenfalls noch ein Mitarbeiter in 30 Sekunden das Ergebnis bestätigt. Die Verantwortung muss bei den einzelnen Staaten und insbesondere bei deren Justiz liegen.

Die Gleichung «privat gleich böse und staatlich gleich gut» gilt so nicht. Staaten, die beanspruchen, die Meinungsfreiheit auf Online-Plattformen zu regulieren, müssen erst einmal selbst die Meinungsfreiheit gewährleisten. Das ist in vielen Staaten nicht der Fall.

Ist die Meinungsfreiheit in der Schweiz durch die Macht der privaten Online-Plattformen gefährdet?

Nein, wir geniessen in der Schweiz eine weitreichende Meinungsfreiheit. Wer mag, darf gerade bei politischen Äusserungen sehr weit gehen, beispielsweise bei einem Thema wie der gleichgeschlechtlichen Ehe und aktuell zum Coronavirus.

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