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Ungefragte Organentnahme – wird das bald die Schweizer Regel?

Eine Ärztin im Operationssaal
Bei Organtransplantationen muss es häufig schnell gehen. Umso wichtiger ist es, behutsam mit den Angehörigen des Verstorbenen umzugehen. Keystone

Eine Volksinitiative will jeden Erwachsenen im Todesfall zum potenziellen Organspender machen. Das sei eine gefährliche Abkürzung – sagen ausgerechnet zwei Ärzte, die im Tessin die Spenderzahlen erhöhen konnten. Die Mediziner sehen eine andere Lösung für den Organspende-Mangel.

«Aber wo ist seine Seele jetzt?». «Im Prinzip wären wir einverstanden, die Organe unseres Angehörigen zu spenden, aber damit würden wir ihn in seinem nächsten Leben zur Giraffe machen. Deshalb können wir unsere Zustimmung nicht erteilen.»

Das sind zwei Beispiele für die unterschiedlichen Fragen, die Sebastiano Martinoli und Roberto Malacrida in den dreissig Jahren gestellt wurden, in denen die beiden Ärzte und ehemaligen Universitätsprofessoren im Tessin für mehr Organspenden warben.

Ein Mann mit Brille und Krawatte
Sebastiano Martinoli war früher Chefarzt am Spital in Lugano und Vizepräsident der Stiftung Swisstransplant. Dank seinem Engagement konnte im Kanton Tessin die Organspenderate gesteigert werden. RSI-SWI

Obwohl beide sich vor einigen Jahren aus der Intensiv- und Notfallmedizin zurückgezogen haben, ist ihr Einfluss im Tessin immer noch spürbar. Dank ihrer Pionierarbeit hat sich der italienischsprachige Kanton vom letzten Platz an die Spitze bezüglich Organspenden in der Schweiz bewegt.

Ein Dogmenwechsel

Das Thema Organspende steht im Zentrum öffentlicher Debatten in der Schweiz, seit für die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben rettenExterner Link» Unterschriften gesammelt werden.

Die Initiative fordert die Einführung des Prinzips der mutmasslichen Zustimmung, auch bekannt als «Widerspruchslösung». Bei diesem Modell wird davon ausgegangen, es seien grundsätzlich alle Menschen damit einverstanden, dass ihnen nach dem Tod ihre Organe, Gewebe und Zellen für eine Transplantation entnommen werden. Wer das nicht will, muss zu Lebzeiten seinen Widerspruch in einem offiziellen Register eintragen lassen.

Organtransplantation seit 2007 national vereinheitlicht

Die Organtransplantation war in der Schweiz bis zum Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung am 1. Juli 2007 kantonal geregelt. Für die Organspende galt in 17 Kantonen die Widerspruchslösung (Schweigen wird als Zustimmung gewertet); in den anderen fünf Kantonen musste das Einverständnis des Verstorbenen oder der Angehörigen vorliegen (Zustimmungslösung).

Seit 2007 gilt in der ganzen Schweiz die erweiterte Zustimmungslösung. Einige Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes wurden im Parlament Vorstösse für einen Wechsel zur Widerspruchslösung eingereicht. Die grosse Parlamentskammer (Nationalrat) stimmte einer entsprechenden MotionExterner Link zu, doch der Ständerat (kleine Parlamentskammer) verwarf sie. Beide Kammern lehnten einen ähnlichen Vorschlag im Rahmen einer TeilrevisionExterner Link des Transplantationsgesetzes ab.

Die Regierung (der Bundesrat) hat sich stets gegen das Widerspruchsmodell ausgesprochen. Gesundheitsminister Alain Berset wies in parlamentarischen Debatten darauf hin, dass der Kanton Tessin schon vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes die Zustimmungslösung kannte und dennoch bereits damals die höchste Spenderrate gehabt habe.

Weil sie im Parlament erfolglos blieben, haben die Befürworter der Widerspruchslösung nun beschlossen, den Weg der direkten Demokratie zu beschreiten. Die Bewegung Jeune Chambre Internationale (JCI) RivieraExterner Link hat eine entsprechende Volksinitiative lanciert. Die Stiftung für Organspende und Transplantation SwisstransplantExterner Link unterstützt das Anliegen.

Heute ist es umgekehrt: Wer seine Organe spenden möchte, kann entweder eine SpenderkarteExterner Link ausfüllen oder diesen Wunsch den Angehörigen mitteilen. Bevor Ärzte einem Verstorbenen Organe entnehmen, müssen sie die Familie konsultieren, um sicherzustellen, dass eine Organentnahme dem Willen des Verstorbenen entspricht.

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Die Initianten weisen darauf hin, dass die meisten Nachbarländer der Schweiz die Widerspruchslösung eingeführt haben und ihre Organspenderquoten etwa doppelt so hoch sind wie in der Schweiz.

Aber ist die Widerspruchslösung wirklich der einzig gangbare Weg, um die Schweiz aus der Gruppe der Länder mit den niedrigsten Spenderraten in Europa herauszuholen?

Bildung und Kommunikation für mehr Vertrauen

Nein, sagen Sebastiano Martinoli und Roberto Malacrida ohne zu zögern. Sie stützen sich dabei auf ihre jahrzehntelange Erfahrung. Der Beweis: Im Tessin wurde mit der Zustimmungslösung eine ähnlich hohe Spenderquote erreicht wie in Spanien – dem Land mit der höchsten Quote in Europa – mit der Widerspruchslösung.

Wir treffen die beiden Mediziner separat, aber es wirkt, als ob sie mit einer einzigen Stimme sprächen. Beide betonen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Angehörigen der Patienten und dem medizinischen Personal einen entscheidenden Einfluss auf die Bereitschaft zur Organspende hat. Und dieses Vertrauensverhältnis müsse bewusst aufgebaut werden.

«Mehr als 50% der erfolgreichen Organspenden sind auf die Arbeit innerhalb des Krankenhauses zurückzuführen», sagt Martinoli. «Entscheidend ist, dass auf den Notfall- und Intensivstationen sowie bei der Reanimation gut ausgebildete Teams arbeiten, die sich mit der Diagnose Hirntod auskennen und die Familienmitglieder begleiten,» erklärt der Chirurg. Das setze eine gute psychologische, kommunikative und technische Ausbildung voraus.

Zeit und Stille respektieren

Eine gute Kommunikation erfordert die richtigen Worte und genügend Zeit, erklären die beiden Experten. Häufig bestehe die grösste Schwierigkeit für Ärzte darin, sich nicht vom Zeitdruck der organisatorisch aufwändigen Transplantation unter Druck setzen zu lassen. Damit sich die Familie des Patienten sicher fühle, brauche es Zeit und Ruhe.

Besonders anspruchsvoll sei es, «mit der Stille umzugehen». Bei der Mitteilung des Todesfalls gebe es immer einen ersten Moment der Stille. «Die Angehörigen sind schockiert, und der Arzt muss erst einmal schweigen. Er muss in der Lage sein, diese Stille auszuhalten, auch wenn sie ihm sehr lange vorkommt», sagt Malacrida und erzählt, dass er hunderte solcher Fälle erlebt habe.

Die beiden Ärzte lehnen es kategorisch ab, moralischen Druck auf Angehörige auszuüben, damit sie der Spende zustimmen. «Das ist ethisch nicht zulässig», empört sich Malacrida. «Wir sind eine zu multikulturelle Gesellschaft, um die Zustimmung aller zu verlangen», sagt Martinoli.

Ein Mann mit Brille lächelt freundlich in die Kamera
Roberto Malacrida war Leitender Arzt der Intensivmedizin in Lugano. Sein grosses Engagement trug wesentlich zur Steigerung der Spenderaten im Kanton Tessin bei. swissinfo.ch

Initiative löst grosse Diskussion aus

Wegen der Volksinitiative wird das Thema der Organspende die Schweizer Medien mit Sicherheit noch eine Weile beschäftigen. Werden sich diese Diskussionen positiv auswirken?

Obwohl er mit der Initiative nicht einverstanden ist, hält Malacrida die durch sie entstehende demokratische Debatte für sehr wichtig – unabhängig vom Ausgang der Unterschriftensammlung oder einer allfälligen Abstimmung. Seiner Meinung nach bietet die Initiative eine Gelegenheit, die Bevölkerung zu informieren und allgemeine Debatten zu führen. «Vielleicht werde ich die Initiative für dieses übergeordnete Motiv sogar unterschreiben», fügt er hinzu.

Martinoli – ein entschiedener Gegner der Initiative – fürchtet hingegen, dass auf der Klaviatur der Emotionen gespielt werde.

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Nachteile der Widerspruchslösung

Die beiden Ärzte warnen vor den Gefahren der Widerspruchslösung. Erstens werde wahrscheinlich ein grosser Teil der Bevölkerung – vor allem Immigranten – nicht informiert sein. Wer nichts von dem offiziellen Register weiss, kann seinen Widerspruch auch nicht eintragen lassen. Martinoli sieht damit die Gefahr einer sozialen Diskriminierung, dass nämlich die Organe vor allem von marginalisierten Personen oder solchen ohne Angehörigen entnommen würden. Beide weisen auch auf die Gefahr hin, dass Ärzte die mutmassliche Einwilligung als Abkürzung nutzen, um Information, Kommunikation und begleitende Arbeit einzusparen. Und diese Arbeit sei es, die für eine Zustimmung der Angehörigen ohne Reue wichtig sei, sagt Malacrida.

Weil die Befürworter der Initiative häufig Spanien als Beispiel nennen, erinnern Martinoli und Malacrida daran, dass dort gesetzlich zwar die Widerspruchslösung gelte, in der Praxis aber dennoch die Angehörigen gefragt würden, ob es dem Willen des Verblichenen entspräche. Gleichzeitig wurden Teams aus gut ausgebildeten Ärzten, Krankenschwestern und Psychologen gebildet, die koordiniert arbeiten und sich um Patienten und Familien kümmern. Das ist ihrer Meinung nach der eigentliche Grund für die verbesserten Spenderzahlen. In Spanien, wie im Tessin.

Der ethische Standpunkt

Der Bioethiker Alberto BondolfiExterner Link hat sich als ehemaliges Mitglied der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEKExterner Link) sowie als Professor an verschiedenen Universitäten in der Schweiz und im Ausland jahrelang mit dem Thema der Organspende und Organtransplantation beschäftigt. Er sagt: «Moralisch halte ich die vermutete Zustimmung für akzeptabel. Aus ethischer Sicht ist die Widerspruchslösung nicht kategorisch abzulehnen.» Juristisch sei die Leiche nicht mit einer Person gleichzusetzen. «Natürlich gibt es postmortale Persönlichkeitsrechte, die es einem nicht erlauben, mit der Leiche zu machen, was man will. Aber der Mensch hat keine absolute Verfügungsmacht über seinen Körper, wenn er tot ist.»

Der emeritierte Professor weist darauf hin, dass nicht alle Ethik-Experten seiner Meinung seien. Auch innerhalb der NEK sei die Frage umstritten.

So sehr, dass eine Mehrheit der Kommission 2012 die Widerspruchslösung ablehnte, weil sie mit den Persönlichkeitsrechten nicht vereinbar sei. Damit nicht jemandem gegen seinen Willen Organe entnommen würden, müsse eine «Äusserungspflicht» eingeführt werden, so die NEK. Und diese wiederum würde eine empfindliche Einschränkung des persönlichen Entscheidungsspielraumes bedeuten.

Die NEK äusserte zudem Zweifel an der Wirksamkeit der Massnahme. Dieser Standpunkt wird auch von Bondolfi geteilt. «Ich glaube nicht, dass dies die Wunderlösung ist», stellt der Ethiker fest.

Übertragung aus dem Italienischen: Sibilla Bondolfi

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