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Wahlrecht

In der Schweiz haben alle mündigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren das politische Recht, an den Nationalrats- und Ständeratswahlen als Wählende teilzunehmen (aktives Wahlrecht) oder sich als Kandidierende zur Wahl zu stellen (passives Wahlrecht). Wer wahlberechtigt ist, hat auch das Stimmrecht.

Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können sich seit 1977 an Abstimmungen und Wahlen beteiligen, seit 1992 auch schriftlich per Brief.

Von den rund 645’000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern hatten sich gut 111’000 registrieren lassen und waren somit stimm- und wahlberechtigt. Um abstimmen und wählen zu können, müssen sich diese in ihrer Heimat- oder einer früheren Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen.

(Quelle: Glossar Bundesbehörden)

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