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In der Schweiz geboren, aber von Ausschaffung bedroht

Das Gefängnis am Flughafen Zürich Kloten, in dem die Abteilung Ausschaffungshaft untergebracht ist. (KEYSTONE/Martin Ruetschi) Keystone

Leute, die in der Schweiz geboren sind und hier leben, aber nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen, sind besorgt: Am 28. Februar wird das Schweizer Stimmvolk – nochmals – über die Ausschaffung von Ausländern entscheiden, die bestimmter Verbrechen schuldig befunden wurden.

«Auf einer Skala von Null bis Zehn würde ich sagen Neun! Ich bin sehr besorgt», erklärte Leyla Gül, Co-Generalsekretärin der Sozialdemokratischen Partei (Mitte-Links) und Mitbegründerin von Second@sPlus Bern, Sektion einer nationalen Gruppe, die für faire Einbürgerungsverfahren, für Gleichstellung und Gleichberechtigung kämpft.

«Ich finde die Initiative grundlegend falsch – nicht nur, was die Leute angeht, die hier geboren sind, sondern auch jene, die in die Schweiz eingewandert sind. Wir haben eine Rechtsordnung, und die Regeln gelten für alle, die hier leben.»

Alles geht zurück auf November 2010: Damals hatten 52,9% der Stimmenden eine von der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) lancierte Initiative angenommen, die verlangt, dass Ausländer, die sich bestimmte schwerwiegende Straftaten zu Schulden kommen liessen, zwingend ausgeschafft werden müssen. Zu den Straftaten gehören Mord, Vergewaltigung, andere schwere Sexualverbrechen, Gewalttaten wie bewaffnete Raubüberfälle, Einbrüche, Drogenhandel, Menschenhandel und Sozialversicherungsbetrug.

«Ich respektiere den Volkswillen, aber ich gehörte klar zu den Leuten, die sagten, dass wir hier eine gute Rechtsordnung haben. Leute, die für ein Verbrechen verurteilt werden, sollen hier bestraft werden: Sie müssen eine Busse zahlen oder kommen ins Gefängnis», erklärte Gül.

«Erzieherische Massnahme»

Im Nachzug zur Abstimmung stellte sich heraus, dass das Parlament Mühe hatte mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative. Schliesslich wurden gewisse Passagen umformuliert und eine neue Klausel eingefügt, die besagt, dass Richter intervenieren können, wenn sie der Ansicht sind, dass eine Landesverweisung für die betroffene Person einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde.

Die SVP kritisierte diese Version heftig, die sie als «Verwässerung» ihres Anliegens betrachtete, und lancierte eine weitere Initiative, mit der sie für die buchstabengetreue Umsetzung der Initiative von 2010 sorgen will.

Bundesrat und Parlament empfehlen den Stimmberechtigten, diese so genannte Umsetzungsinitiative abzulehnen – wie sie es ohne Erfolg schon bei der Ausschaffungsinitiative getan hatten. Als Justizministerin Simonetta Sommaruga Ende Dezember die Position der Regierung erläuterte, warnte sie, bei einem Ja zur Initiative könnten in gewissen Fällen Leute, die in der Schweiz geboren sind, in Länder ausgeschafft werden, in denen sie niemanden kennen und unter Umständen nicht einmal die dortige Sprache sprechen würden.

Für die SVP-Politikerin Yvette Estermann, selbst eine eingebürgerte Schweizerin, die im Alter von etwa fünfundzwanzig Jahren aus der Slowakei in die Schweiz kam, ist dies kein Problem.

«Problematisch sind die Vergewaltigungen und die Raubüberfälle, die in unserem Land passieren», erklärte sie in einem Interview mit dem Zürcher Tages-Anzeiger am 7. Januar. «Wir senden nun gerade an die jungen Ausländer ein klares Signal: ‹Schau, Bürschtli [Bürschlein], da musst du dann hin, wenn du kriminell wirst. Willst du das wirklich?› Unsere Durchsetzungsinitiative ist nicht zuletzt auch eine erzieherische Massnahme.»

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Streit um die wortgetreue Umsetzung eines Volksbegehrens

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Ausschaffungen

Wären die Kriterien der Durchsetzungsinitiative 2014 in Kraft gewesen, hätten 439 in der Schweiz geborene Personen ausgeschafft werden müssen, wie Zahlen des Bundesamts für Statistik zeigen. Mit der Version des Parlaments zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wären es 251 Personen gewesen.

Der Unterschied liegt in der Liste der Delikte, die eine Ausschaffung nach sich ziehen: Die SVP-Version enthält 40 Tathandlungen mehr als die des Parlaments. Zudem würden – im Fall von weniger schweren Delikten – auch Wiederholungstäter ausgeschafft, wenn sie in den zehn Jahren vor ihrer jüngsten Verurteilung schon einmal straffällig geworden waren.

Obschon es keine Daten gibt, die zeigen, wie viele in der Schweiz geborene Straftäter pro Jahr ausgeschafft werden, schätzt Marc Spescha, Experte für Migrationsrecht, dass es «einige wenige Dutzend» sein dürften.

Ein Fall, der im Dezember 2014 Schlagzeilen machte, war ein Italiener der dritten Generation, der in der Schweiz geboren und aufgewachsen war und dessen Ausschaffung nach Italien verfügt worden war, obschon er nie dort gelebt hatte.

Nach Angaben des Berner Verwaltungsgerichts war der 33 Jahre alte Mann «nicht willens oder fähig, sich an die hiesige Rechtsordnung zu halten». Die Richter verwiesen auf die mehr als 20 Delikte, darunter Raub, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Waffen- und Drogenvergehen. Weiter fanden sie, einem Neustart in Italien stünden «keine unüberwindbaren Hindernisse» entgegen, denn schliesslich sei der Mann gesund und der italienischen Sprache mächtig.

In einem anderen Fall ging es um einen 30 Jahre alten Mazedonier, der ebenfalls sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht hatte: Er war wegen der Teilnahme an illegalen und gefährlichen Autorennen verurteilt worden, dazu kam der Landesverweis. Das Zürcher Gericht erklärte, wenn seine Frau und sein Kind ihm nicht nach Mazedonien folgen wollten, könnten sie über Internet und Skype in Verbindung bleiben.

Je nach Gerichtsurteil dürfen die Leute, die des Landes verwiesen werden, für 5 bis 15 Jahre nicht wieder in die Schweiz einreisen. Für einige schwere Delikte gilt ein Minimum von 10 Jahren, im Fall von Wiederholungstaten 20 Jahre.

Wer ist ein Ausländer?

Etwa 500’000 Menschen, die in der Schweiz leben, wurden als Kinder von Migranten und Migrantinnen in der Schweiz geboren. Doch wer in der Schweiz zur Welt kommt, wo heute rund 8,2 Millionen Menschen leben, wird, anders als etwa in den USA, nicht automatisch Schweizer Bürger oder Bürgerin.

Von den oben erwähnten 500’000 liess sich etwa ein Drittel in der Schweiz einbürgern. Die restlichen 350’000 – die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht um einen Schweizer Pass bemühen – sind Teil der oft erwähnten und (offiziellen) Statistik: ein Viertel der Schweizer Bevölkerung sind Ausländer und Ausländerinnen.

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Wieso nicht alle Schweizer werden wollen

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Studie Einbürgerungslandschaft Schweiz, die 2012 von der Eidgenössischen Kommission für Migration (EKM) in Auftrag gegeben wurde, zeigt, dass 2010 rund 900’000 Personen in der Schweiz ihre Einbürgerung hätten beantragen können. Pro Jahr erhalten aber nur 36’000, das sind zwei Prozent der in der Schweiz lebenden Ausländer, die Schweizer Staatsbürgerschaft. «Im Vergleich zu anderen Ländern…

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«Der Text der Initiative fusst ganz klar auf dem Bürgerrecht. Es gibt Leute mit einem Schweizer Pass und solche ohne», erklärte Leyla Gül.

Sie wies aber auch auf Spaltungen innerhalb der SVP hin, nach Ansicht von Gül ein Zeichen dafür, dass die Initiative «schlecht durchgedacht war». So erhielt etwa Hans-Ueli Vogt, Rechtsprofessor an der Universität Zürich und SVP-Nationalrat, jüngst von seiner Partei eins auf die Finger, als er erklärte, falls die Initiative angenommen werde, sollten Leute, die in der Schweiz geboren seien, nicht ausgeschafft werden.

«Secondos gehören zwar nicht zur Gemeinschaft der Schweizer Bürger, aber sie gehören zu unserer Rechts- und Sozialgemeinschaft. Aus dieser Gemeinschaft können und sollen wir Menschen nicht ausschliessen», sagte Vogt am 2. Januar in einem Interview mit der Schweiz am Sonntag.

Die Initiative habe nicht in erster Linie Secondos im Visier, sondern schlecht integrierte Ausländer.

«Die Grundidee der Ausschaffung krimineller Ausländer ist – ethisch, nicht rechtlich gedacht –, dass Menschen, die bei uns Aufenthalt haben, aber nicht zu unserer Gemeinschaft gehören, weil sie eben erst seit kurzem in der Schweiz sind und sich dann obendrein nicht an unsere Regeln halten, des Landes zu verweisen sind. Es ist das Recht jeder Gemeinschaft, zu sagen: So jemand muss gehen!»

Vogt fügte hinzu, dass man sich überlegen werden müsse, was rechtlich gesehen ein «Ausländer» sei. «Dann wird man zum Schluss kommen: Ausländer im Sinne der Initiative ist nicht jemand, der hier geboren ist.»

«Nicht fair»

Die SVP-Spitze zeigte sich anderer Meinung: «Hans-Ueli Vogt äusserte in diesem Interview seine persönliche Meinung, sie entspricht nicht jener der Schweizerischen Volkspartei», erklärte SVP-Generalsekretär Martin Baltisser.

«Die überwältigende Mehrheit der Secondos, die sich an die Regeln in der Schweiz halten, würde von mehr Sicherheit profitieren», fügte er hinzu.

Yvette Estermann ist gleicher Ansicht: Es gebe heute keine Bevorzugung von Secondos, und die werde es auch mit der Durchsetzungsinitiative nicht geben. «Ich vertrete mit vielen anderen Secondos die Meinung, dass die Durchsetzungsinitiative im eigenen Interesse der Secondos ist. Es geht um unseren Ruf. Wir wollen von der Minderheit der kriminellen Secondos nicht in Geiselhaft genommen werden.»

Im Zusammenhang mit dem oft gehörten Argument, dass Leute, die sich an die Regeln hielten, nichts zu befürchten hätten, unterstreicht Leyla Gül, natürlich sollten die Leute sich an die Regeln halten. «Wir sagen nichts anderes. Leute, die Verbrechen begehen, sollen bestraft werden, mit Bussen oder Freiheitsentzug. Mit der Durchsetzungsinitiative könnten Leute jedoch für geringfügige Delikte des Landes verwiesen werden, und das ist völlig unverhältnismässig.»

Gül glaubt, es gebe keine Fälle, in denen Ausländer abgeschoben werden sollten. «Ausschaffungen sind schlicht der falsche Weg, die Dinge anzugehen. Es ist der Anfang eines rechtlichen Zwei-Klassen-Systems.»

Sie kommt auf das Beispiel des Sohns von Finanzminister und SVP-Mitglied Ueli Maurer zu sprechen. Im November 2015, im Alter von 18 Jahren, fuhr Maurers Sohn sein Auto in eine Mauer in der Nähe seiner Wohnung. Zeugen erklärten, er habe zugegeben, getrunken zu haben.

Es war das zweite Mal, dass er es mit der Polizei zu tun bekam: Im Juni 2014 war er erwischt worden, als er versuchte einer Polizeikontrolle zu entgehen, weil er Cannabis auf sich trug.

«Wäre er ein Secondo, wäre er ausgeschafft worden, weil es um ein Wiederholungsdelikt ging. Aber da er Schweizer Bürger ist, kann er hier bleiben. Das ist für mich das Hauptproblem. Es ist schlicht nicht fair.»

(Übertragung aus dem Englischen: Rita Emch)

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