Potenzmittel Viagra künftig in der Schweiz ohne Rezept erhältlich
(Keystone-SDA) Apotheken dürfen neu das Potenzmittel Viagra und bestimmte Arzneimittel gegen Hauterkrankungen und gynäkologische Beschwerden ohne Rezept abgeben. Der Bund hat die Liste der Arzneimittel erweitert, die Apotheker auch ohne Rezept abgeben dürfen.
Auf der am Donnerstag vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) publizierten Liste befinden sich neu Arzneimittel gegen Hauterkrankungen wie Ekzeme, Akne oder Pilzinfektionen. Ebenfalls neu aufgeführt sind auch Arzneimittel gegen Erektionsstörungen und gynäkologische Beschwerden wie Scheidenpilz.
Neu aufgenommen wurde auch der Wirkstoff Sildenafil. Bekannt wurde dieser durch das 1998 vom US-Pharmakonzern Pfizer auf den Markt gebrachte Potenzmittel Viagra zur Behandlung von Erektionsstörungen bei Männern. Bislang waren Arzneimittel mit Sildenafil in der Schweiz nur gegen Rezept erhältlich. Auf Rat des Apothekers können diese neu auch ohne Verschreibung bezogen werden.
Die Liste der betroffenen Arzneimittel umfasste bisher nur Präparate zur Behandlung von Heuschnupfen, Verdauungsstörungen und Atemwegsbeschwerden. Insgesamt umfasst die Aufzählung rund 200 Arzneien. Diese werden nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet.
Apothekerinnen und Apotheker können seit 2019 unter bestimmten Voraussetzungen verschreibungspflichtige Medikamente zur Behandlung häufiger Krankheiten abgeben. Damit will der Bund die Kompetenzen der Apotheker bei der Betreuung von Patienten mit bestimmten harmlosen Krankheiten stärken. Eine Expertengruppe gibt dem Eidgenössische Departement des Innern (EDI) Empfehlungen dazu ab.