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Protestbrief der Gewerkschaften an die Swiss

In einer Protestnote unter anderem an Konzernchef Dieter Vranckx werfen die Gewerkschaften der Swiss dem Unternehmen Lohndumping vor. (Archivbild) KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER sda-ats

(Keystone-SDA) Die Gewerkschaften Kapers, Aeropers, VPOD, SEV GATA sowie der Kaufmännische Verband haben gegen den Einsatz von Flugzeugen und Besatzungen der Air Baltic bei der Swiss protestiert. Sie werfen der Schweizer Airline Lohndumping vor. Diese weist den Vorwurf zurück.

In ihrem Protestbrief an die Konzernführung schrieben die Gewerkschaften, die Swiss habe bei der Personalplanung zu spät Massnahmen ergriffen, um Engpässe in der Produktion zu verhindern. Nachdem das Personal der Swiss in der Krise einen massiven Beitrag geleistet habe, würden nun Arbeitsplätze ausgelagert.

Diese Auslagerungen seien hinter dem Rücken der Gewerkschaften erfolgt. In den letzten Wochen und Monaten hätten die Sozialpartner zahlreiche Gespräche geführt worden, um die Situation zu entschärfen. Von einem Partner aus dem Ausland sei nie die Rede gewesen. Nun habe die Swiss Fakten geschaffen.

Die Gewerkschaften verurteilten diesen Schritt auf das Schärfste. Sie forderten die Swiss auf, nur mit Partnern solche Wetlease-Verträge abzuschliessen, die sozialverträgliche Anstellungsbedingungen und Gesamtarbeitsverträge hätten. Bei allen Drittanbietern seien Lohnkostenvergleiche vorzulegen.

Ferner rufen die Gewerkschaften die Swiss dazu auf, in der Schweiz die Anstellungsbedingungen deutlich zu verbessern, um am Arbeitsmarkt attraktiv zu sein. Die Swiss müsse ihre Entscheidung über den Wetlease-Vertrag mit Air Baltic revidieren. Er untergrabe die Zusammenarbeit der Sozialpartner in der Schweizer Luftfahrt.

Swiss geht nicht auf Forderungen ein

Die Swiss werde nicht auf die Forderungen eingehen, teilte sie am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Die Kooperation mit Air Baltic stabilisiere den Flugplan und entlaste die Kabinenmitarbeitenden. Um Kosteneinsparungen gehe es dabei nicht.

Die Sozialpartner seien über den Entscheid informiert worden. Da es sich aber um eine rein unternehmerische Massnahme handle, müssten sie nicht weiter in den Prozess eingebunden werden.

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