Steuern beim Auswandern aus der Schweiz: Das sollten Sie wissen
Beim Auswandern aus der Schweiz gibt es viele steuerliche Aspekte zu beachten. Von der Abmeldung bis zur Doppelbesteuerung – erfahren Sie hier, worauf Sie achten müssen.
Den Lebensmittelpunkt von der Schweiz ins Ausland verlegen und schon erlischt die Steuerpflicht in der Heimat? Das kann sein – aber so einfach ist es nicht.
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Wo zahlen Auslandschweizer Steuern?
Wer aus der Schweiz auswandert und im Ausland arbeitet oder eine AHV-Rente bezieht, muss in der Regel nicht mehr im Alpenland, sondern am neuen Wohnsitz Steuern bezahlen.
Ausnahmen gibt es für das diplomatische Personal, die Angestellten von internationalen Organisationen und Transportunternehmen, Digital Nomads sowie entsandte Mitarbeitende von Firmen mit Sitz in der Schweiz. Auch wer weiterhin Einkünfte aus der Schweiz bezieht, bleibt möglicherweise beschränkt steuerpflichtig. Dazu mehr weiter unten.
Was muss ich wissen, wenn ich aus der Schweiz auswandere?
Ziehen Sie im Laufe des Jahres weg, ergibt sich in der Schweiz eine im Fachjargon genannte «unterjährige Steuerpflicht».
Das steuerbare Einkommen bemisst sich in diesem Fall nach den tatsächlichen Einkünften, die Sie ab Beginn der Steuerperiode am 1. Januar bis zu Ihrer Abmeldung erzielt haben. Für das steuerbare Vermögen gilt der Stand am Ende der Steuerpflicht.
Was muss ich tun, wenn ich die Schweiz für immer verlassen möchte?
Reichen Sie deshalb frühzeitig vor der Abreise die vollständig ausgefüllte Steuererklärung für das laufende Jahr ein, damit das Steueramt der Wohngemeinde alle fälligen Steuern berechnen kann.
«Wir empfehlen, mindestens 30 Tage vor dem Wegzugsdatum das Steueramt zu kontaktieren und dazu auch die Informationen auf der Internetseite der Wohngemeinde vorgängig zu konsultieren», sagt Urs Neuenschwander, Kommunikationsbeauftragter der Finanzdirektion des Kanton Zürich.
Wie zahle ich die Schweizer Steuern?
Wichtig ist es, vor dem Auswandern je nach Anforderungen der jeweiligen Steuerbehörde eine Vertreter:in mit Sitz in der Schweiz oder eine Zustelladresse zu bezeichnen. In gewissen Kantonen müssen vor dem Wegzug alle fälligen Steuern, einschliesslich provisorischer Zahlungen, beglichen werden.
In anderen Fällen können Sie die Steuerrechnung vom neuen Wohnsitz im Ausland aus bezahlen, so etwa im Kanton Bern: «Die Steuerverwaltung schickt die Veranlagung an die angegebene Zustelladresse, im Verlauf des weiteren Steuerprozesses dann auch die Steuerrechnung», so Dominik Rothenbühler, Mediensprecher der kantonalen Steuerverwaltung.
Was droht bei ungeklärten Steuern vor der Auswanderung?
Falls Sie ohne zu bezahlen ins Ausland verschwinden oder die Rechnung nicht zugestellt werden kann, bleibt die Forderung bestehen. Sie riskieren Mahnungen, Bussen und eine Betreibung. Sind Vermögenswerte in der Schweiz vorhanden und bekannt, kann die Steuerbehörde sie mit einem Arrest belegen. Andernfalls wird der Steuerausstand bei der Rückkehr in die Schweiz eingefordert.
Wann bleibt man in der Schweiz steuerpflichtig?
Die Steuerpflicht endet nicht immer an der Landesgrenze. Falls Sie weiterhin gewisse Einkünfte aus der Schweiz beziehen oder in der Heimat eine Immobilie besitzen, sind Sie in der Schweiz nach wie vor beschränkt steuerpflichtig.
Ersteres kann der Fall sein, wenn Sie Erlöse aus Liegenschaften, Wertpapieren, Renten oder Kapitalleistungen von der 2. oder 3. Säule erhalten, oder im Alpenland gelegentlich eine selbständige Erwerbstätigkeit ausführen.
Hier sind die Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz Externer Linkvon Bedeutung. In diesen ist festgelegt, welches Land auf welchen Einkünften die Steuern erheben kann. Die Schweiz hat mit über 100 Staaten – darunter alle EU- und EFTA-Länder – solche bilateralen Abkommen abgeschlossen. Diese bewahren Sie in der Regel vor einer doppelten Besteuerung.
Schweizer PK-Renten und Kapitalleistungen sowie Dividenden und Zinsen aus Obligationen werden oftmals direkt an der Quelle besteuert. Dies bedeutet, dass die Steuer automatisch vom Einkommen abgezogen wird. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen können Sie eine Rückerstattung der Quellensteuer beantragen.
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Wie fülle ich die Steuererklärung aus?
Besitzen Sie in der Schweiz eine Immobilie oder erzielen Sie im Alpenland weiterhin ein selbständiges Einkommen im Zusammenhang mit einer festen Einrichtung, müssen Sie in der Heimat eine Steuererklärung einreichen. Hier gilt es folgende Punkte zu beachten:
- In der Steuererklärung müssen Sie sämtliche weltweiten Einkünfte, Vermögen und Immobilien deklarieren. Also zum Beispiel auch ein Haus in Ihrer neuen Wahlheimat. Zwar wird dies nicht in der Schweiz besteuert, das weltweite Einkommen und Vermögen beeinflusst jedoch den Steuersatz aufgrund der Progression.
- Falls Sie Ihre Immobilie in der Schweiz nicht vermieten: Je nach Eigenmietwert lohnt es sich, sich zu den Maximalansätzen besteuern zu lassen und eine vereinfachte Steuererklärung einzureichen. «Wenn man ein kleines Rustico im Tessin besitzt, könnte man letztlich ein paar hundert Franken mehr zahlen. Dafür würden jedoch möglicherweise die Kosten für eine Beratung und viel Zeit eingespart», sagt ein Experte für grenzüberschreitende Steuerfragen gegenüber SWI Swissinfo.ch.
- Bei einem hohen Eigenmietwert oder wenn Sie weiterhin viel Zeit in Ihrem Haus im Alpenland verbringen, ist eine Beratung beim Experten empfehlenswert. Denn verbringen Sie längere Zeit in der Schweiz, ohne sich dessen bewusst zu sein, könnten Sie über die beschränkte Steuerpflicht hinaus als unbeschränkt steuerpflichtig gelten. Zentral ist hierbei die 183-Tage-RegelungExterner Link. «Wichtig ist, dass Sie die Tage, die Sie in der Schweiz verbringen, im Blick behalten und dies im Zweifelsfall nachweisen können», so der Steuerexperte.
Weitere Auskünfte zum Thema finden Sie auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung Externer Linkund des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen.Externer Link
Steuern sparen bei der Pensionskasse
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