SBB/Kein gesetzliches Heimfallrecht für Bahnstrom-Kraftwerk Etzelwerk am Sihlsee
Schwyz/Zürich/Zug/Bern (awp/sda) – Das Bahnstrom-Kraftwerk Etzelwerk am Sihlsee bleibt im Besitz der SBB. Es geht nach Ablauf der Konzession im Jahr 2017 nicht an die Kantone Zug, Schwyz und Zürich über. Der Bund hat nämlich festgestellt, dass kein gesetzliches Heimfallrecht besteht.
Zudem enthalte auch die Konzessions-Vereinbarung zwischen der SBB und den Kantonen von 1919/1929 keine explizite Bestimmung über den Heimfall, heisst es in einer Mitteilung vom Montag.
Zwar sei in den 1927 zwischen der SBB und den schwyzerischen Bezirken Einsiedeln und Höfe unterzeichneten Zusatzvereinbarungen zur Konzession ein Heimfallrecht in drei ganz bestimmten Fällen vorgesehen.
Da aber alle drei Fälle nicht eingetroffen sind, sei das in den Zusatzvereinbarungen vereinbarte Heimfallrecht in der Zwischenzeit gegenstandslos geworden, heisst es weiter.
Wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schreibt, können die Parteien gegen diesen Entscheid beim Bundesverwaltungsgericht und schliesslich beim Bundesgericht Beschwerde einreichen.
Das Etzelwerk in Altendorf SZ produziert 14% des SBB-Bahnstromes. Ihm kommt für die Versorgung der Ostschweiz, der Zentralschweiz und des Raumes Zürich eine wichtige Rolle zu.
1919 und 1929 erteilten die Kantone Zug, Schwyz und Zürich den Schweizerischen Bundesbahnen SBB eine Konzession zur Nutzung der Wasserkraft der Sihl (Etzelwerk). Die Konzession begann mit Aufnahme des Betriebs im Jahr 1937 zu laufen, wurde 1987 verlängert und läuft am 11. Mai 2017 aus.
Die Verhandlungen zwischen den beteiligten Kantonen und den SBB über die Erneuerung der Konzession wurden Anfang 2008 unterbrochen. Die drei Kantone als Konzessionsgeber sind der Ansicht, dass nach Ablauf der Konzession ein so genanntes Heimfallrecht bestehe und somit das Kraftwerk in ihr Eigentum übergehe.
Die SBB bestreitet das Vorliegen eines Heimfallsrechts und ersuchte das UVEK im Frühling 2008 um Klärung dieser Streitfrage.
rt