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Nationalfeiertag:  Vor 30 Jahren wurde der 1. August im ganzen Land arbeitsfrei

two small children hold a lit up balloon of swiss flags with a swiss flag projected in the bacl
Keystone / Valentin Flauraud

Am 1. August frei zu haben, dürfte für viele mittlerweile eine Selbstverständlichkeit sein. Tatsächlich aber wird der Nationalfeiertag heuer erst zum 30. Mal landesweit arbeitsfrei sein.

Höhenfeuer, Feuerwerk oder Brunchen auf dem Bauernhof – mit dem 1. August sind zahlreiche Traditionen verbunden. Und viele Ältere werden sich mit Nostalgie an 1. August-Weggen beim Dorfbäcker oder den Verkauf von 1. August-Abzeichen in der Kindheit erinnern. Dass die meisten am Nationalfeiertag frei haben, ist allerdings eine relativ neue Entwicklung.

Denkwürdiger Volksentscheid

Erst seit 1994 gilt der 1. August in der ganzen Schweiz als Feiertag. Vorausgegangen war der Neuerung eine denkwürdige Abstimmung im Jahr zuvor. Mit einem Ja-Anteil von 83,8 Prozent nahmen die Stimmenden am 26. September 1993 die Volksinitiative der Schweizer Demokraten «Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» an.

Es ist bis heute der höchste Zustimmungswert zu einer Volksinitiative in der Geschichte des Bundesstaats. Alle 26 Stände stimmten zu, wie dies Bundesrat und Parlament empfohlen hatten.

Nicht nur ein «Bundesfeierabend»

«Der 1. August wird in der ganzen Schweiz vom Bundesfeierabend zum Bundesfeiertag», schrieb vor drei Jahrzehnten die damalige Schweizerische Depeschenagentur (SDA). Der Hintergrund: In einem Teil der Stände wurde bis dahin am 1. August voll gearbeitet, in anderen bloss vormittags und nur gerade in den Kantonen Zürich, Schaffhausen, Thurgau und Tessin überhaupt nicht.

Geradezu begeistert habe mit 93,0 Prozent Ja das Tessin zugestimmt, ebenso mit 90,4 Prozent der Kanton Genf, heisst es in der Meldung von 1993.

Weitere 13 Kantone steuerten Ja-Mehrheiten von über 80 Prozent bei. Am wenigsten Begeisterung löste der arbeitsfreie 1. August im Kanton Appenzell Innerrhoden (59,3 Prozent) aus, unter der 70- Prozent-Marke blieb sonst nur Obwalden (68,0).

«Arbeitsames Volk»

Lange Zeit hatte es in der Schweiz offenbar kein grosses Bedürfnis nach einem arbeitsfreien 1. August gegeben. Schon zur Zeit des Ersten Weltkrieges und auch später noch vertrat der Bundesrat die Ansicht, «eine einfache Feier mit Glockengeläute und Höhenfeuern» entspreche am ehesten «den einfachen und arbeitsamen Überlieferungen des Volkes».

Noch 1977 sprachen sich in einer Umfrage auch die Kantone mit grossem Mehr gegen einen eidgenössischen Feiertag aus. In den 1990er-Jahren jedoch hatte der Wind gedreht. Im Vorfeld der Volksabstimmung von 1993 fassten fast alle Parteien die Ja-Parole zur Initiative.

Nur gerade die Liberalen, die später mit der FDP fusionieren sollten, empfahlen aus grundsätzlichen Überlegungen ein Nein. Sie sahen die Kompetenzen der Kantone tangiert.

Kritik der Arbeitgeber

Der Zentralverband Schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen (heute Schweizerischer Arbeitgeberverband) machte derweil geltend, ein neuer Feiertag sei eine Belastung für die Wirtschaft. Die Grünen beschlossen Stimmfreigabe, da sie keine Initiative aus den Reihen der Schweizer Demokraten unterstützen wollten.

Dass auch im Ja-Lager die Zustimmung zur SD-Initiative eher zähneknirschend erfolgte, zeigt ein Blick auf die Nationalratsdebatte zu dem Volksbegehren.

Seine Fraktion werde ohne Begeisterung zustimmen, sagte im März 1993 der damalige Bündner FDP-Nationalrat Duri Bezzola. Mit der bisherigen Regelung sei man gut gefahren. Hier werde wieder einmal «reguliert statt dereguliert».

Die grosse Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer wolle einen Nationalfeiertag, an dem das ganze Volk einen Feiertag habe, sagte in der selben Debatte der Berner Sozialdemokrat Georges Eggenberger. Unschön sei aber, dass nicht gleichzeitig der 1. Mai zum arbeitsfreien Feiertag erklärt werde.

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