Ein als "Sadist von Romont" bekannt gewordener Gewalttäter wird nicht bedingt aus dem Strafvollzug entlassen. Die Rückfallgefahr des Mannes wird von den Behörden als nach wie vor hoch eingestuft.
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1989 wurde Michel Peiry wegen Mordes, versuchten Mordes, Diebstahls, Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie Unzucht mit Kindern zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe verurteilt.
Der als «Sadist von Romont» bekannt gewordene Straftäter hatte zwischen 1981 und 1987 mehrere Knaben und Jugendliche sexuell missbraucht und anschliessend umgebracht.
2002 hat die Kommission für bedingte Entlassung des Kantons Wallis gestützt auf die Empfehlungen von Gefährdungsexperten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Genf die bedingte Entlassung von Peiry bereits einmal abgelehnt.
Er wurde dabei verpflichtet, während eines Zeitraums von zehn Jahren aktiv an der laufenden Psychotherapie teilzunehmen, bevor auf einen erneuten Antrag auf bedingte Entlassung eingetreten werde.
Eine solche ist nun erneut abgelehnt worden. Dieser Entscheid kann beim Kantonsgericht und beim Bundesgericht angefochten werden.
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