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Sieben Jahre Haft für Betreuer wegen sexueller Vergehen in Schwyz

Schuldspruch für Betreuer: Missbrauchsfall in einer Wohngruppe im Kanton Schwyz. (Symbolbild) KEYSTONE/LUIS BERG sda-ats

(Keystone-SDA) Ein ehemaliger Mitarbeiter einer betreuten Wohngemeinschaft ist vom Schwyzer Strafgericht zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er soll sich während drei Jahren an fünf Bewohnern sexuell vergangen haben.

Das Gericht befand den Mann der mehrfachen sexuellen Nötigung und der mehrfachen Schändung schuldig, wie der «Bote der Urschweiz» am Donnerstag berichtete. Die Kurzbegründung des Urteils liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor. Der Prozess hatte bereits Anfang Februar unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

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Die Taten geschahen laut der Anklageschrift zwischen März 2012 und Mai 2015. Der Beschuldigte soll die Bewohner einer betreuten WG dazu veranlasst haben, mit ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. Diese reichten vom Anfassen der Geschlechtsteile über Oralverkehr bis hin zu analer Penetration.

Beim Beschuldigten handelt es sich um einen rund 40-jährigen Mann, wie Strafgerichtsvizepräsidentin Sandra Rieder auf Anfrage sagte. Aufgeflogen sei er, weil sich eines der Opfer jemandem anvertraut habe.

Der Beschuldigte anerkannte laut dem Gericht, mit einem Opfer fünf Mal Oralverkehr gehabt zu haben, dies sei aber einvernehmlich geschehen. Weitere sexuelle Handlungen mit dieser oder anderen Personen bestritt er.

Das Gericht schenkte allerdings den Aussagen der Opfer Glauben. Es erachtet es als erstellt, dass sich zwei Personen aufgrund ihrer starken geistigen Beeinträchtigungen mehrfach nicht gegen den Beschuldigten zur Wehr setzen konnten. Drei weitere Personen hätten ihm gegenüber zwar jeweils geäussert, dass sie die sexuellen Handlungen nicht möchten, der Beschuldigte setzte sich aber mehrfach darüber hinweg. Aus Angst vermochten sie sich nicht weiter zu wehren, zumal ihnen teilweise Konsequenzen angedroht wurden.

300’000 Franken Verfahrenskosten

Dass sexuelle Handlungen zwischen dem Beschuldigten und einem der Opfer im gegenseitigen Einverständnis erfolgt sein sollen, schliesst das Gericht aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren gefordert.

Neben der unbedingten Freiheitsstrafe wurde der Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 100 Franken bestraft. Für ihn wird ein zehnjähriges Tätigkeitsverbot verhängt, und er hat den Opfern Genugtuung zwischen 2000 und 7000 Franken zu bezahlen. Auch die Verfahrenskosten muss er tragen – sie belaufen sich auf rund 300’000 Franken.

Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig, der Beschuldigte hat Berufung angemeldet, womit das Urteil zu begründen ist.

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