Der lange Schatten des Fifa-Skandals
Der Fifa-Skandal, der 2015 mit der Verhaftung von sieben hochrangigen Funktionären in Zürich seinen Anfang nahm, zieht sich nun seit acht Jahren hin. Die Bilanz der Bundesanwaltschaft ist ernüchternd.
Die Verhaftung von sieben Fifa-Funktionären am 27. Mai 2015 im Zürcher Hotel Baur au Lac schlug hohe Wellen. Bilder des Polizeieinsatzes gingen um die Welt und enthüllten eine dunkle Seite der Sportwelt.
Bereits Monate zuvor hatte die Bundesanwaltschaft (BA) ihre Ermittlungen aufgenommen, mit einem klaren Fokus: die Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften für 2018 an Russland und für 2022 an Katar. Das Verfahren war durch eine Anzeige gegen Unbekannt im Jahr 2014 angestossen worden.
Der Druck auf die Schweiz stieg rasch. Medienberichte über mögliche Korruption und illegale Machenschaften lösten eine regelrechte Lawine aus. Eine Vielzahl von Schweizer Finanzintermediären äusserten ihre Bedenken bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS).
Angesichts der enormen Informationsflut sah sich die Bundesanwaltschaft gezwungen, eine spezielle Task Force einzusetzen. Insgesamt wurden 25 Strafverfahren eröffnet, was den Fall zu einer der grössten Untersuchungen in der Geschichte der BA machte.
Doch wie sieht es heute aus, acht Jahre nach den spektakulären Verhaftungen?
Drei Verurteilungen per Strafbefehl
Es ist keineswegs einfach, eine Anklage vor dem Bundesstrafgericht zu erheben und eine Verurteilung zu erwirken. Aus diesem Grund hat sich die BA in einigen Fällen für den Weg des Strafbefehls entschieden. Bisher wurden drei Personen auf diese Weise verfolgt:
- Im Juni 2017 erging ein Urteil gegen Jorge Luis Arzuaga, einen ehemaligen Angestellten der Bank Julius Bär, wegen Urkundenfälschung und Verletzung der Meldepflicht.
Er gestand, dass Alejandro Burzaco, Leiter des Sportmarketingunternehmens Torneos y Competencias SA, über 25 Millionen US-Dollar an Bestechungsgeldern an Funktionär:innen des argentinischen Fussballverbands gezahlt hatte. Die Ermittlungen wurden durch eine Mitteilung der Bank eingeleitet. - Im November 2019 erfolgte eine Verurteilung von Genaro Aversa, dem Schwiegersohn des verstorbenen argentinischen Fussballverbands-Vorsitzenden Julio Grondona, wegen Urkundenfälschung. Er hatte seiner Frau geholfen, die korrupten Gelder von «Don Julio» zu beschaffen, die bei Julius Bär untergebracht waren.
- Im Dezember 2020 wurde der Argentinier Eduardo Deluca, ehemaliger Generalsekretär des Südamerikanischen Fussballverbands (Conmebol), wegen Geldwäsche, Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung schuldig befunden. Er hatte 300’000 US-Dollar von den Konten des südamerikanischen Fussballverbands abgezweigt.
Der ehemalige Präsident der Konföderation, Nicolas Leoz aus Paraguay, wurde beschuldigt, 8,3 Millionen Franken veruntreut zu haben, verstarb jedoch vor seinem Prozess. Die Untersuchung war aufgrund einer Meldung der Credit Suisse eingeleitet worden.
Erfolglose Verfahren
In den vergangenen drei Jahren hat die Bundesanwaltschaft auch drei Anklageschriften im Zusammenhang mit Korruptionsfällen im Fussballbereich eingereicht. Die Bilanz dieser Verfahren ist jedoch enttäuschend:
- Im September 2020 standen Jérôme Valcke, ehemaliger Generalsekretär der Fifa, Nasser Al-Khelaifi, Direktor der «BeIN Media Group» und Präsident von Paris Saint-Germain, sowie ein griechischer Geschäftsmann, der im Bereich Sportrechte tätig ist, in Bellinzona vor Gericht.
Valcke wird vorgeworfenExterner Link, mehr als eine Million Euro und eine Villa auf Sardinien als Gegenleistung für die Vergabe von Medienrechten für mehrere Weltmeisterschaften erhalten zu haben.
Während Al-Khelaifi und der dritte Angeklagte freigesprochen wurden, wurde Valcke wegen Urkundenfälschung für schuldig befunden. In Bezug auf den Hauptvorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung wurde er jedoch freigesprochen.
Die Bundesanwaltschaft legte Berufung ein, und im Juli 2022 änderte das Berufungsgericht seine Meinung leichtExterner Link: Valcke und der griechische Geschäftsmann wurden nun auch wegen Privatbestechung in mehreren Fällen verurteilt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. - Im Mai 2021Externer Link gab das Bundesstrafgericht die Einstellung des Strafverfahrens wegen verdächtiger Zahlungen im Zusammenhang mit der WM 2006 in Deutschland bekannt.
Horst Rudolf Schmidt, Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach (ehemalige Funktionäre des deutschen Fussballverbands und Co-Präsidenten des Organisationskomitees der WM) sowie Urs Linsi (ehemaliger Generalsekretär der Fifa) wurden von der Bundesanwaltschaft des Betrugs oder der Beihilfe zum Betrug beschuldigtExterner Link.
Der Prozess begann im März 2020, mitten in der Covid-19-Pandemie, wurde jedoch aufgrund der Abwesenheit der Angeklagten ausgesetzt. Letztendlich wurde das Verfahren aufgrund der Verjährung eingestellt. - Im Juli 2022 ergingen FreisprücheExterner Link für den ehemaligen Fifa-Präsidenten Joseph Blatter und den ehemaligen Uefa-Präsidenten Michel Platini durch das Bundesstrafgericht. Den beiden Angeklagten wurde vorgeworfenExterner Link, eine unrechtmässige Zahlung in Höhe von 2 Millionen Franken von der Fifa an Michel Platini arrangiert zu haben.
Die Bundesanwaltschaft legte Berufung ein und forderte die vollständige Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils. Im Dezember 2022Externer Link setzte die Beschwerdekammer des BStGer das Verfahren aufgrund eines Antrags auf Ablehnung des gesamten Gerichts aus. Diesem Ablehnungsantrag wurde nun teilweise stattgegebenExterner Link.
Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren aufgrund nahender Verjährung, bereits durchgeführter Ermittlungen in anderen Ländern oder mangelnder Zusammenarbeit mit Rechtsinstanzen anderer Staaten mehrere Untersuchungen der BA im Bereich des Weltfussballs beendet. Hier einige Beispiele:
- Im November 2017 wurde ein Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Übertragungsrechten der Uefa ad acta gelegt.
- Im Juli 2018 wurde das Strafverfahren im Zusammenhang mit den Vermarktungsrechten für die Fussballweltmeisterschaft 2014 eingestellt.
- Im Oktober 2019 wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Anbieter von Torlinientechnologie beendet.
- Im September 2020Externer Link wurde ein weiteres Verfahren gegen Eduardo Deluca eingestellt, der bereits in Argentinien strafrechtlich verfolgt wurde.
- Im März 2021 wurde das Strafverfahren gegen den ehemaligen Fussballfunktionär Vernon Manilal Fernando aus Sri Lanka eingestellt.
- Im Februar 2022 wurde das Strafverfahren im Zusammenhang mit Sponsoringrechten für die Copa América beendet.
- Im August 2022 wurde das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Vergabe des Vertrags für die Unterbringung des Confederations Cup 2017 und der Fussballweltmeisterschaft 2018 in Russland eingestellt.
- Im August 2022 wurde das Strafverfahren wegen des Verdachts auf ein Darlehen der Fifa in Höhe von 1 Million US-Dollar an den Fussballverband von Trinidad und Tobago (TTFF) eingestellt. Die Ermittlungen richteten sich direkt gegen Joseph Blatter.
90 Millionen Dokumente
Im Zuge der Ermittlungen in der Schweiz wurden 160 Verhöre durchgeführt und 40 Hausdurchsuchungen vorgenommen. Etwa 200 Berichte der MROS wurden analysiert und 90 Millionen Dokumente sichergestellt.
Insgesamt wurden 42 Millionen Franken eingezogen und/oder an geschädigte Parteien wie die Conmebol rückerstattet. Weitere neun Millionen Franken wurden in der Schweiz blockiert und in die USA transferiert, wo sie im Rahmen von US-Strafermittlungen konfisziert wurden.
Auf Anfrage von swissinfo.ch erklärte die Bundesanwaltschaft, dass diese Untersuchung «nach wie vor eine der umfangreichsten und aufwändigsten Ermittlungen» sei. Da viele der untersuchten Fälle bereits zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung lange zurücklagen, schwebte die Verjährung von Beginn weg wie ein Damoklesschwert über den Ermittlungen.
Die BA betont, eine der grössten Herausforderungen sei die Komplexität aufgrund des internationalen Charakters der Fälle. Besonders der Wohnsitz vieler beteiligter Personen im Ausland und die Notwendigkeit, grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten und Geldflüsse zu untersuchen, erschwere die Untersuchungen erheblich.
Aufgrund dieser internationalen Komponente sind die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf die Gewährung von Rechtshilfe durch Drittstaaten angewiesen. Doch wegen unterschiedlicher politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen gewähren nicht alle Staaten in gleichem Umfang Rechtshilfe.
Einige Ersuchen blieben denn auch unbeantwortet. Die BA nennt Katar als eines der Länder, die nicht kooperiert haben. Insgesamt hat die Schweiz in diesen Fällen mit etwa zwanzig Ländern Rechtshilfeverfahren eingeleitet oder durchgeführt. Derzeit sind noch rund ein Dutzend Verfahren anhängig.
Editiert von Samuel Jaberg, Übertragung aus dem Französischen: Christoph Kummer
Übertragung aus dem Französischen: Christoph Kummer
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