Gossauer Kirchenglocken haben nicht ausgeläutet
Die Glocken der evangelischen Kirche von Gossau im Zürcher Oberland dürfen weiterhin auch zur Nachtzeit alle Viertelstunden läuten. Ein Anwohner, der sich über das Geläut zur Schlafenszeit ärgerte, ist vor Bundesgericht gescheitert.
Das höchste Schweizer Gericht ist der Ansicht, in der Tradition der nächtlichen Glockenschläge bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse. Der nächtliche Stundenschlag werde von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung als kultureller und traditioneller Wert akzeptiert.
Diesem Interesse hätten die privaten Interessen des Beschwerdeführers zu weichen. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil Gossau eine ländlich geprägte Gemeinde mit weit verstreuten Weilern sei.
Der rund 50 Meter vom Kirchturm entfernt wohnende Beschwerdeführer hatte argumentiert, das nächtliche Glockenschlagen führe zu einer viertelstündlichen Präsenz der Kirche in der Nacht. Er verlangte die Einstellung der nächtlichen Stunden- und Viertelstundenschläge von 21.45 bis 06.00 Uhr. Seine religiösen Rechte würden verletzt, wenn er gezwungen werde, diesen Schall wahrzunehmen.
Hätte das Bundesgericht die Beschwerde gutgeheissen, müsste konsequenterweise der Stundenschlag sämtlicher Kirchen in der Schweiz generell und absolut verboten werden. Und das gehe nicht an, argumentieren die Lausanner Richter.
swissinfo.ch und Agenturen
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