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Der verhängnisvolle Brauch der Zwangsheirat

119 Fälle von Zwangsheirat mit Minderjährigen sind allein in den ersten 7 Monaten dieses Jahres in der Schweiz bekannt geworden. In 26 Fällen sind Kinder unter 16 Jahren betroffen. Keystone

Seit Jahresbeginn wurden in der Schweiz 26 Zwangsehen mit Kindern bekannt. Die Zahl der unter 16-jährigen Vermählten stieg laut "NZZ am Sonntag" deutlich an. In den letzten sieben Monaten hat die Beratungsstelle Zwangsheirat Kenntnis von insgesamt 119 Fällen erhalten, in denen Minderjährige Opfer von erzwungenen Ehen oder Verlobungen sind. Das Problem gibt in der Schweiz zunehmend zu reden. 

Es sei schwierig zu beurteilen, ob Zwangsheiraten in der Schweiz zugenommen hätten oder ob nur das Bewusstsein dieses Problems in der Bevölkerung grösser geworden sei, sagt Anu Sivaganesan, Verantwortliche der Fachstelle gegen ZwangsheiratExterner Link.

Als die Fachstelle 2005 ins Leben gerufen wurde, war sie monatlich mit zwei Fällen konfrontiert. Im Juni dieses Jahres, kurz vor Beginn der Sommerferien, erhielt Anu Sivaganesan neun Anzeigen pro Woche. Die Heiraten finden im Ausland statt und werden deshalb oft während der Sommerzeit durchgeführt. Die betroffenen Personen suchen häufig vor der Abreise oder nach der Rückkehr Hilfe, sagt Anu Sivaganesan.

Zurück zu den Traditionen

«Eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie von 2012 zeigt, dass der grösste Teil der von Zwangsheirat betroffenen Personen Wurzeln im Balkan, der Türkei oder Sri Lanka haben. Es gibt leider einen Bezug zur Migration», sagt Anu Sivaganesan. «Jedes Land hat seine eigenen Bräuche für die Heirat, aber Zwangsheiraten sind ein verhängnisvoller Brauch und eine Verletzung der Menschenrechte.»

Auch die Statistiken weisen auf eine Zunahme der «Traditionen» unter der zweiten Generation der Migranten» in der Schweiz hin. Diese Leute sind weniger als ihre Eltern geneigt, jemanden aus einem anderen Land zu heiraten. Das Phänomen ist Ausdruck eines Rückschritts in Bezug auf die freie Partnerwahl.

In den letzten Jahren hat das Problem in der Schweiz viel zu reden gegeben, was viele Opfer veranlasst hat, Hilfe zu suchen. «2007 hatte die Regierung noch erklärt, dass es schwierig sei, rechtlich gegen die Verantwortlichen von Zwangsheiraten vorzugehen. Aber 2013 wurden rechtliche Grundlagen dafür geschaffen. Wir stellen auch ein verbreitetes Bewusstsein bei den Behörden fest, die im Bedarfsfall helfen können.»

Wer ist betroffen?

Männer und Frauen

Es gehe immer um heterosexuelle Vermählungen, sagt Anu Sivaganesan. Opfer seien deshalb nicht nur zwangsverheiratete Frauen, sondern auch deren Männer.

Minderjährige Opfer

Von den 119 Fällen von Zwangsheiraten mit Minderjährigen, von denen die Fachstelle Kenntnis hat, waren 26 Personen unter 16 Jahren. Die meisten von ihnen haben Wurzeln im Irak, Syrien, Eritrea, Afghanistan und Somalia. Die Zahl der gemeldeten Fälle ist fünf Mal grösser als das Total der erfassten Fälle zwischen 2005 und 2015.

Alle Religionen

«Wir können uns nicht auf eine spezielle Religion konzentrieren», sagt Anu Sivaganesan. Zwangsheiraten sind das Resultat einer Mischung mehrerer komplexer Faktoren.

Rechtslage

2013 wurde die maximale Strafe für jemanden, der schuldig gesprochen wird, eine andere Person zu einer Heirat gezwungen zu haben, auf fünf Jahre erhöht. Ob die Heirat im In- oder Ausland stattfand, spielt dabei keine Rolle.

In den Jahren 2014 und 2015 haben die Gerichte zwei Fälle von Zwangsheirat behandelt.

In der Schweiz ist das Mindestalter für eine Heirat auf 18 Jahre festgelegt worden. Wenn ein Mädchen im Ausland mit 15 Jahren verheiratet wird und mit 16 oder 17 in die Schweiz zurückkehrt, wird es von den Behörden gefragt, ob es an der Heirat festhalten möchte. Wenn es im Alter von mehr als 18 Jahren zurück in die Schweiz kommt, kümmern sich die Behörden nicht mehr um den Fall.

Könnte die Schweiz mehr tun?

Laut Anu Sivaganesan geht Grossbritannien in Sachen Prävention mit gutem Beispiel voran. Dort ist jede Person, die in eine Zwangsheirat involviert ist, ein Rechtsfall. Die Behörden verfolgen den Fall sogar ausserhalb der Landesgrenzen. «Wenn eine Zwangsheirat in Pakistan stattfindet, greifen die Behörden im Bedarfsfall ein.»

Die Schweiz müsse besser mit anderen Ländern zusammenarbeiten, weil Zwangsheirat ein transnationales Phänomen sei, sagt Sivaganesan. Es brauche eine Behördenstelle mit entsprechenden Kompetenzen. 

(Übertragung aus dem Englischen: Peter Siegenthaler)

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