Früher wurde innerhalb der sozialen Gruppe, unter Nachbarn oder entfernten Verwandten geheiratet. Dies geschah aus wirtschaftlichen, politischen oder kulturellen Gründen. Liebe spielte nicht immer eine Rolle. Heute ist sie der Hauptgrund. Sagen die meisten.
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Doch ist die Ehe wirklich nur eine romantische Verbindung zwischen zwei freien Personen? Oder spielen auch andere Gründe eine Rolle? Diskutieren Sie mit!
In der Schweiz ist das Recht auf Ehe ein in Art. 14 der Bundesverfassung und in Art. 13 der Europäischen Menschenrechts-Konvention festgelegtes Grundrecht.
Die Eheschliessung ist erst nach dem 18. Lebensjahr gestattet und ruht auf dem freien Willen beider Partner.
Nach Schweizer Recht darf niemand zur Eheschliessung gezwungen werden.
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Zustimmung noch offen: Zwangsheirat unter der Lupe
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Die Ehe «ist keine private Angelegenheit, sie kann und wird es niemals sein», schrieb der französische Anthropologe Claude Lévi-Strauss. Während Jahrhunderten war Inzucht gang und gäbe in fast allen Gemeinschaften, und die Menschen heirateten innerhalb der gleichen sozialen Gruppe. Bis vor wenigen Jahrzehnten konnten auch noch in Europa junge Menschen aus wirtschaftlichen, kulturellen oder politischen…
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Giulia war noch minderjährig, als sie einem Freund der Familie versprochen wurde. Sie wehrte sich, flüchtete und zeigte ihre Eltern an. Der Bericht einer jungen Frau, die sich vor einer Zwangsheirat retten konnte. Giulia* war verliebt. Sie lernte ihn im Internet kennen, per Zufall. Sie wusste, dass ihre Eltern dies nicht gutheissen würden. Sie hielt…
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