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Bundesgericht hebt Gesetz auf, das Fahrende diskriminiert

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Der Transitplatz Wileroltigen befindet sich direkt an der Autobahn an der Grenze zwischen den Kantonen Bern und Freiburg. Er ist für rund 30 Wohnwagen vorgesehen. © Keystone / Str

Die Minderheit der Fahrenden hat es in der Schweiz schwer: Es mangelt ihr an Stand- und Transitplätzen, und sie ist immer wieder Diskriminierungen ausgesetzt. Nun hat das höchste Gericht der Schweiz einen Artikel des neuen Berner Polizeigesetzes annulliert, weil er diskriminierend sei.

Die Spannungen zwischen Schweizer Behörden und Fahrenden hatten in den letzten Jahren in mehreren Kantonen zugenommen. In mehreren Fällen wurden die Rechtsstreitigkeiten ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen. Kürzlich hat das höchste Gericht des Landes nun einen Artikel des neuen Berner Polizeigesetzes annulliertExterner Link, der sich direkt gegen Fahrende richtete.

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Der Artikel sah vor, dass die Polizei Personen, die auf dem Gelände von Privaten oder der Öffentlichkeit ohne Bewilligung kampieren, innerhalb von 24 Stunden wegweisen und ihnen den Zugang verbieten kann. Die Lausanner Richter kamen zum Schluss, «dass die Bestimmungen sowohl für schweizerische und ausländische Fahrende, die länger an einem Ort verweilen, als auch für Fahrende auf der Durchreise – meist ausländische – einen unverhältnismässigen Eingriff in das Privat- und Familienleben bedeuten». Sie entschieden, dass diese Regelung aufzuheben sei.

Das ist eine Ohrfeige für das Berner Parlament, das im Januar 2018 beschlossen hatte, diese Massnahme entgegen der Meinung der Kantonsregierung einzuführen. Die Exekutive hatte bei mehreren Gelegenheiten davor gewarnt, dass ein solcher Gesetzesartikel als diskriminierend angesehen werden könnte.

Streit um Transitplatz

Der damalige Kontext hatte einen starken Einfluss auf die parlamentarische Debatte gehabt: Seit mehreren Jahren hatte sich ein Konflikt zwischen kantonalen und städtischen Behörden und Fahrenden um ein Grundstück direkt neben der Autobahn in der Nähe des Dorfes Wileroltigen entwickelt. Die Kantonsregierung hatte gegen den Willen der Gemeinde beschlossen, dort einen Transitplatz für rund 30 Wohnwagen einzurichten.

Mit der Aufnahme des umstrittenen Artikels in das Polizeigesetz wollte der rechte Flügel des Berner Parlaments sicherstellen, dass sich Fahrende nach der Inbetriebnahme dieses Transitplatzes nicht mehr ohne Bewilligung anderswo niederlassen können.

Sowohl das Polizeigesetz als auch der Kredit für den Bau eines Transitplatzes in Wileroltigen wurden per Referendum angefochten, aber in einer Volksabstimmung angenommen. Im Februar 2019 wurde das Polizeigesetz mit 75% der Stimmen, der Kredit mit 53% der Stimmen angenommen.

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Abstimmungsergebnis in Frage gestellt

Nachdem das Bundesgericht den Artikel des Berner Polizeigesetzes über die Fahrenden für nichtig erklärt hat, sieht die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei (SVP) die Bevölkerung in die Irre geleitet: «Die Berner haben dem Transitplatz Wileroltigen zugestimmt, weil sie überzeugt waren, dass es einen gesetzlichen Artikel gibt, der die Wegweisung erlaubt», heisst es in einer Mitteilung der ParteiExterner Link. Die Regierung müsse nun erklären, wie sie die Gemeinden vor illegalen Belegungen von Grundstücken schützen wolle», sagt Aliki Panayides, Geschäftsführerin der Berner SVP.

Als Reaktion auf den Entscheid des Bundesgerichts erinnerte die Kantonsregierung in einer MitteilungExterner Link daran, dass «die Wegweisung von Fahrenden wie bisher gestützt auf die allgemeine Regelung des Polizeigesetzes möglich ist, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht».

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Die Berner SVP unterstützt auch den Vorstoss ihrer JungparteiExterner Link, die gegen das Abstimmungsergebnis zum Transitplatz Wileroltigen Berufung einlegen will, um einen neuen Wahlgang zu erzwingen.

«Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein solcher Vorstoss Erfolg haben wird», sagt Angela Mattli, Kampagnenleiterin bei der Gesellschaft für bedrohte VölkerExterner Link (GfbV). «Das Ergebnis war eindeutig, und das Thema hat keinen direkten Bezug zum Polizeigesetz. Man darf die Dinge nicht durcheinanderbringen.» Sie erinnert auch daran, dass bereits vor der Wahl verschiedene unabhängige Rechtsgutachten darauf hingewiesen hatten, dass dieser Artikel über die Wegweisung von Fahrenden problematisch sei.

Rechtsprechung zur Achtung von Minderheiten

Die GfbV, die gemeinsam mit anderen Organisationen gegen das Berner Polizeigesetz beim Bundesgericht Rekurs eingereicht hatte, erachtet die Streichung des Artikels über die Fahrenden als wichtigen Schritt zur Aufnahme des Minderheitenschutzes in die schweizerische Gesetzgebung. «Es ist eine Anerkennung, dass diese Minderheiten Rechte haben und dass diese respektiert werden müssen», sagt Mattli. «Wir hoffen, dass dies ein starkes Signal an die Kantone aussenden wird, die ähnliche Bestimmungen einführen wollen, wie zum Beispiel der Kanton Neuenburg, der bei der Anwendung seines Gesetzes über den Aufenthalt von Fahrenden Vorsicht walten lassen muss.»

Die GfbV hatte auch gegen diese Gesetzgebung vor dem Bundesgericht Berufung eingelegt mit der Begründung, dass diese mehrere Grundrechte verletze, darunter die Gleichbehandlung und den Schutz des Familienlebens. Die Richter lehnten die Berufung jedoch ab und kamen zum Schluss, dass das Gesetz konform sei.

Kritik der Europäischen Kommission gegen Rassismus

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz zeigte sich jedoch in ihrem letzten, im März veröffentlichten BerichtExterner Link besorgt über den Entscheid des Bundesgerichts zum Neuenburger Gesetz. Sie ist der Ansicht, dass diese Gesetzgebung durch die Einführung einer unterschiedlichen Behandlung von Schweizer und ausländischen Fahrenden die Gefahr berge, «Fremdenfeindlichkeit und Vorurteile gegenüber ausländischen Fahrenden (Roma) zu verstärken und Konflikte zwischen den verschiedenen Gruppen auf den Stand- und Transitplätzen zu schaffen. Diese Spannungen werden durch den gravierenden Mangel an Standplätzen und Wohnräumen noch verschärft».

Die Kommission empfiehlt der Schweiz nachdrücklich, dringend eine ausreichende Zahl von Standplätzen zu schaffen, um den Bedürfnissen aller fahrenden Gemeinschaften gerecht zu werden.

Platzmangel für Fahrende

In der Schweiz gibt es nicht genügend Stand- und Transitplätze für Fahrende. Derzeit stehen rund 40 Plätze zur Verfügung. Die Zahl ist rückläufig, obwohl es nach Angaben der Organisationen, welche die Interessen dieser Gemeinschaften vertreten, mindestens doppelt so viele sein sollten. Das Bundesgesetz über die Raumplanung sieht vor, dass die Behörden den verfügbaren Raum entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung zu bewirtschaften haben, wozu auch die Bedürfnisse der Fahrenden gehören. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass es in der Tat in der Verantwortung der Kantone liege, in ihren Raumordnungsplänen Flächen für Fahrende vorzusehen.

(Übertragung aus dem Französischen: Peter Siegenthaler)

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