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Raserprozess: 5 Jahre 8 Monate für Haupttäter

Kerzen und Blumen am Unfallort, an dem beim Raserunfall von Schönenwerd eine unbeteiligte 21-jährige Schweizerin getötet worden war. Keystone

Ein 20-Jähriger ist vom Amtsgericht Olten-Gösgen wegen des Raserunfalls von Schönenwerd im Kanton Solothurn zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt worden, zwei Mitangeklagte zu Freiheitsstrafen von je acht Monaten.

Der Grieche wurde der vorsätzlichen Tötung und der vorsätzlichen schweren Körperverletzung für schuldig befunden.

Beim Unfall im Jahr 2008 hatte eine 21-jährige unbeteiligte Schweizerin ihr Leben verloren.

Der Angeklagte habe mit seinem Verhalten den Tod von anderen Menschen in Kauf genommen, sagte Amtsgerichtspräsident Pierino Orfei am Mittwoch in der Begründung. Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst entgegen.

Der Grieche habe die Sorgfaltspflicht auf eine “kaum zu überbietende Art und Weise verletzt”, hielt Orfei fest. Dafür wäre eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren gerechtfertigt gewesen. Das Mass an verantwortungslosem Verhalten übersteige das “Mass des Tolerierbaren”.

Er sei “halsbrecherisch” gefahren. Die Beweggründe seien nicht nachvollziehbar. Er habe offenbar völlig gedankenlos gehandelt. Er bereue seine Tat heute jedoch aufrichtig und sehe das Unrecht seiner Tat ein, hielt der Amtsgerichtspräsident fest.

Unter Einbezug dieser persönlichen Umstände habe sich das Gericht für eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten entschieden.

Staatsanwalt forderte 8 Jahre

Der Staatsanwalt hatte für den Griechen eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Als vorderster der drei Junglenker war er beim tödlichen Unfall in der Nacht auf den 8. November 2008 um 1.40 Uhr in ein korrekt fahrendes Auto geprallt.

Die Verteidigerin hatte eine bedingte Strafe von zwölf Monaten gefordert. Sie verlangte eine Verurteilung wegen fahrlässiger anstatt vorsätzlicher Tötung.

Mitangeklagte: Je 8 Monate

Zwei 20-jährige Mitangeklagte sind ebenfalls am Mittwoch zu Freiheitsstrafen von je acht Monaten unbedingt verurteilt worden. Das Gericht sprach sie vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung frei.

Der Türke sowie der Kroate kassierten zudem beide eine bedingte Freiheitsstrafe von je 20 Monaten. Für den bedingten Teil erhielten sie eine Probezeit von drei Jahren.

Die Fahrweise von beiden sei unverantwortlich und rücksichtslos gewesen, sagte Amtsgerichtspräsident Pierino Orfei in der Begründung am Mittwoch. Beide hätten während des Prozesses weder Reue noch Einsicht gezeigt. Die Angeklagten nahmen das Urteil gefasst entgegen.

Weit unter Forderung des Staatsanwalts

Der Staatsanwalt hatte für den Kroaten und den Türken je eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert. Die Rollen der Angeklagten beim Unfall seien “absolut austauschbar gewesen”, sagte er. Die beiden Junglenker waren hinter dem Griechen, der den Unfall verursachte, gefahren.

Die Verteidiger hatten einen Freispruch sowie eine Geldbusse verlangt. Sie betonten im Prozess stets, dass ihre Mandanten von den Medien vorverurteilt worden seien.

Der Kroate und der Türke hatten für grosses Aufsehen gesorgt, als sie Ende September wegen erneuter Verkehrsdelikte in Untersuchungshaft gesetzt wurden. Am vergangenen Freitag kamen sie jedoch wieder auf freien Fuss, da das Solothurner Haftgericht eine Sicherheitshaft ablehnte.

Roadcross erfreut

Die Strassenopfer-Stiftung Roadcross zeigte sich erfreut über die deutliche Verurteilung des Hauptangeklagten. Das Urteil stelle einen mutigen Schritt zur angemessenen Bestrafung von Rasern dar und entspreche den Forderungen von Roadcross.

Trotzdem sei die Volksinitiative “Schutz vor Rasern” keineswegs hinfällig, heisst es in einer Medienmitteilung von Roadcross vom Mittwoch: Denn Raser müssten nicht nur bei Unfällen mit Personenschäden hart bestraft werden, sondern bereits bei einem hohen Gefährdungsrisiko von Menschenleben.

Mit dem Programm “Via sicura” (sichere Strasse) will der Bundesrat mit rund 60 Massnahmen eine weitere markante Verbesserung der Sicherheit auf den Strassen erreichen.

Das Paket steht derzeit noch im Konsultations-Verfahren.

Zu den Massnahmen gegen Raser gehört, dass Autos von unbelehrbaren Rasern eingezogen und verschrottet werden sollen.

Wer den Fahrausweis für längere Zeit verliert, soll nur noch auf die Strasse gelassen werden, wenn der Fahrer oder die Fahrerin eine Black Box im Auto einbauen lässt.

Und: Autofahrer sollen alle zehn Jahre obligatorisch einen eintägigen Wiederholungskurs absolvieren müssen.

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