Die Sterbehilfe in der Schweiz ist längst ausser Kontrolle
Der Schweizer Autor Matthias Ackeret hat ein Buch über eine Frau geschrieben, die mit Sterbehilfe aus dem Leben schied. Im Nachwort liefert er eine kritische Betrachtung der Freitod-Begleitung. Wir publizieren dieses mit freundlicher Genehmigung – in gekürzter Fassung.
«Sterbehilfe» gehört zu denjenigen Begriffen, deren Bedeutung unmissverständlich ist. Das Ziel ist klar, das Ende vorgegeben.
«Kritik an der Suizidhilfe in der Schweiz ist meist verpönt. Im Ausland ist dies anders.»
Sterbehilfe – oder Freitodbegleitung – wie sie die beiden grossen Sterbehilfeorganisationen Exit und Dignitas praktizieren, ist eine Schweizer Eigenheit und ist nur dank des Strafgesetzbuchartikels 115 StGB möglich. Nach diesem wird Suizidhilfe ausschliesslich bestraft, wenn sie «aus selbstsüchtigen Beweggründen» erfolgt. Fehlen diese, bleibt der Helfende straflos. Gemeint sind ethische, humane und vor allem nicht kommerzielle Gründe.
Diese Bestimmung, die vor achtzig Jahren ins Schweizer Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, widerspiegelt den damaligen Zeitgeist. Damit wollte der Gesetzgeber jene Taten von der Strafverfolgung ausnehmen, «die für alle Teile nur Gutes wirken». Beispielsweise wenn ein Freund einem Offizier, der wegen eines «gemeinen Verbrechens» in die Untersuchungshaft musste, eine Pistole in die Zelle brachte, damit sich dieser selber richten kann.
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Man ahnte 1937, als das Gesetz in Kraft trat, wohl kaum, dass diese Bestimmung, die einen «Freundesdienst» ermöglichen soll, Auslöser eines weltweit einzigartigen Business werden würde, dem «Geschäftsmodell Sterben», wie der Zürcher «Tages-Anzeiger» mit leichtem Schaudern titelte.
Während die Marktwirtschaft gegen immer mehr Regulierungen anzukämpfen hat, funktioniert bei der Sterbehilfe der freie Markt – oder ein bisschen zynisch formuliert: Er lebt wirklich.
Mittlerweile «buhlen» fünf – zumindest in einer breiteren Öffentlichkeit bekannte – Organisationen um die Suizidwilligen. Die bekannteste – und mit Abstand grösste Organisation – ist Exit, die 1982 als «Vereinigung für humanes Sterben» ihren Betrieb aufnahm. Zu den Gründerpersönlichkeiten gehörte die Berner Lehrerin Hedwig Zürcher, die 17 Jahre später – unheilbar erkrankt – mit Exit ihrem Leben ein Ende setzte.
Als ersten Schritt führte Exit die Patientenverfügung ein, 1984 begannen die ersten Freitodbegleitungen. Auch im Jahr 1982 wurde in Genf EXIT A.D.M.D (Association pour le Droit de Mourir dans la Dignité) ins Leben gerufen. Die beiden Vereine – Exit Deutsche Schweiz und Exit Romandie – verstehen sich als «unabhängige Schwesterorganisationen».
1998 trat der streitbare und charismatische Zürcher Rechtsanwalt Ludwig A. Minelli unter beachtlichem Getöse als Exit-Mitglied zurück. Kurz danach gründete Minelli, der sich auch als Journalist und erster Schweiz-Korrespondent des «Spiegels» einen Namen gemacht hatte, mit seiner Tochter den Verein «Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben», der sich vor allem auf Suizidwillige aus dem Ausland fokussiert.
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Seit 2014 ermöglicht die basellandschaftliche Sterbehilfeorganisation Eternal Spirit den begleiteten Freitod. Dank dem medial erstaunlich unkritisch zelebrierten Ableben des 104-jährigen australischen Botanikers David Goodall, schaffte es die Stiftung im Frühjahr 2018 zu internationaler Publizität. Goodall – «Ich bin nicht krank» – verstarb am 10. Mai 2018 in Liestal durch Gifteinnahme.
Als letztes beklagte er sich, dass es doch sehr lange gehe, bis der Tod eintrete. Gegründet wurden die Stiftung Eternal Spirit von der ehemaligen Dignitas-Kohäsionsärztin Erika Preisig, die auch den Verein Lifecircle präsidiert, der das gleiche Ziel verfolgt. Nach eigenen Angaben habe sie 600 Menschen den begleiteten Freitod ermöglicht.
Daneben gibt es die Sterbehilfeorganisation Ex International. 2014 wurde im Kanton Tessin zudem die Vereinigung Liberty Life (heute LL Exit) aus der Taufe gehoben.
Bemerkenswert: Wer am «Todesmarkt» teilhaben will, braucht keine behördliche Bewilligung oder Lizenz.
Der «Sterbetourismus» in die Schweiz sorgt weltweit immer wieder für Schlagzeilen. «Going to Switzerland» lautet in England ein geflügeltes Wort. Im Roman «Karte und Gebiet» des französischen Starautors Michel Houellebecq schafft es Dignitas zu einem bizarren Kurzauftritt. Die Hauptfigur Jed verprügelt eine Mitarbeiterin der Sterbehilfeorganisation, weil diese seinen Vater in den Tod begleitetet hatte.
Firmenpatron Ludwig A. Minelli tat, was er in solchen Situationen immer tut, er klagte gegen den Verlag – doch vergeblich. Houllebecq in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau: «Ich bin gegen Dignitas, weil Sterbehilfe Mord ist, das ist alles.» Auch das Wunderkind der deutschen Literatur, Daniel Kehlmann, beschreibt in seinem Roman «Ruhm», wie seine Protagonistin nach Zürich zum Sterben fährt. Auf der Zugfahrt realisiert sie aber, dass dieser Moment gar noch nicht gekommen sei.
Für einen Ausländer kostet die Freitodbegleitung rund 10’000 Franken. Um sich nicht dem Vorwurf der Geschäftstätigkeit – also einem selbstsüchtigen Motiv – auszusetzen, investiert Dignitas in ein Suizidforum, das Lebensmüden die Möglichkeit gibt, sich im Internet auszutauschen, was sicherlich nicht als Abschreckung dient. Als Gegenstück zur «Dargebotenen Hand» sozusagen.
Dank Martin Walsers Roman «Ein sterbender Mann» erhielt auch dieses literarische Weihen. Für all diese «Bemühungen» zahlt sich Ludwig A. Minelli, die selbsternannte «Kampfmaschine», einen jährlichen Durchschnittslohn von 160’000 Franken aus.
2017 begleitete Exit 734, die «Konkurrenzvereinigungen» Dignitas 222 und Eternal Spirit 73 Menschen in den Tod. Über den Daumen gepeilt: Täglich starben also in der Schweiz fast drei Personen durch Freitodbegleitung. Tendenz steigend.
Ganz banal gefragt: Ist das normal? Oder anders formuliert: Ist die Sterbelust im reichsten Land der Erde wirklich so hoch? Viel höher als in ärmeren Ländern?
Während die Menschen in anderen Kulturen und Ländern um das nackte Überleben kämpfen und auf allen möglichen Wegen versuchen, nach Europa zu kommen, führen unsere Sterbehilfeorganisationen nach eigenen Worten mittlerweile schon «Wartelisten», da sie dem Bedürfnis nach begleiteter Suizidhilfe nicht mehr nachkommen können.
Trotzdem ist die Kritik in der Schweiz erstaunlich milde: Sterbehilfe scheint mittlerweile zur Schweizer DNA zu gehören wie Toblerone oder das Matterhorn. Nicht einmal der «Sterbetourismus» aus dem Ausland, wie ihn ausschliesslich Dignitas und Eternal Spirit betreiben, führt hierzulande noch zu grossen Gemütswallungen. Das mag auch daran liegen, dass ein gewisser Gewöhnungseffekt eingetreten ist und das Thema an Dramatik verloren hat, seit die Freitodbegleitung nicht mehr in Wohnquartieren praktiziert wird.
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Zwei Volksinitiativen, die im Kanton Zürich ein Verbot von Sterbehilfe und Sterbetourismus forderten, wurden 2011 mit 78,4 Prozent, und 84,5 Prozent verworfen. Für die Befürworter der Freitodbegleitung war dies ein Persilschein zur Legitimierung des ganzen Geschäftsmodells. Wer dies trotzdem beanstandet, ist für Exit-Geschäftsführer Bernhard Sutter ein «religiöser Fundamentalist». Weder Staat noch Kirche hätten beim Sterben mitzureden, erklärte Sutter nach der Abstimmung gegenüber der Schweizer Depeschenagentur SDA.
Trotz allem mutet es grotesk an, dass ein Land, das jedes Falschparkieren und jede Geschwindigkeitsübertretung mit beachtlichen Strafen ahndet, die existentielle Frage überhaupt, nämlich die nach dem eigenen Leben, höchst umstrittenen «Praktikern» und «Todesengeln» überlässt. Wie beispielsweise Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli, der auch Jugendlichen das Recht auf den Freitod zubilligt.
Oder dem ehemaligen Exit-Präsidenten und «Sterbeideologen» Pfarrer Werner Kriesi, der die radikale Forderung erhebt, dass betagte Menschen auch ohne ärztliche Diagnose – und als Fernziel sogar ohne Rezept – erleichtert an das tödliche Natrium-Pentobarbital gelangen könnten. Dies im Sinne des «persönlichen Selbstbestimmungsrechtes». Gegen ein solches Begehren wirkt – ein bisschen zynisch formuliert – die amerikanische Waffengesetzgebung fast schon drakonisch.
Es ist im besten Sinne des Wortes höhere Ironie, dass die Schweizer Sterbehilfepioniere nicht nur über ein hohes Alter, sondern auch über eine beneidenswerte Vitalität verfügen. Exit-Mitgründer Rolf Sigg wurde hundertjährig, Ludwig A. Minelli und Werner Kriesi sind auch schon weit über achtzig. Was sie alle verbindet: Sie selbst verfügen über erstaunlich wenig Sterbelust. Und möglicherweise ist es auch einfacher, über das Recht des eigenen Todes zu philosophieren, wenn es einen selbst nicht betrifft.
Das Motiv, das vor über achtzig Jahren zum Art. 115 StGB führte, hatte damals zweifelsohne seine Berechtigung. Trotzdem sollte die Frage erlaubt sein, ob die ganze «Sterbeindustrie», wie sie heute praktiziert wird, noch diesem Grundgedanken entspricht.
Soll wirklich alles erlaubt sein? Muss man den Menschen nicht manchmal vor sich selber schützen?
Der Entscheid, den Freitod zu wählen, ist ein endgültiger. Freitodbegleitung – wie sie das Gesetz vorsieht – geht von einer Prämisse aus, dass alle Beteiligten ausschliesslich aus hehren Motiven agieren. Aber wer garantiert, dass dies immer der Fall ist? Die ausländischen Gesetzgeber hatten wohl auch ihre Gründe, als sie die begleitete Sterbehilfe verboten.
Die Schweizer Sterbehilfeorganisationen praktizieren Sterbebegleitung nur beim Vorhandensein einer medizinischen Diagnose und der Bescheinigung der Urteilsfähigkeit des «Kunden». Theoretisch dürften auch «junge gesunde Menschen» in den Tod begleitet werden, schreibt Exit auf seiner Homepage. Doch man sei sich «um die hohe Verantwortung» bewusst und halte sich nicht nur an das Schweizer Recht und die entsprechende Rechtsprechung, sondern auch an die zusätzlichen Kriterien der Exit-Statuten, interne Richtlinien und eine Vereinbarung mit dem Exit-Standortkanton Zürich, wonach begleitete Sterbehilfe «einzig» bei Menschen mit «hoffnungsloser Prognose», «unerträglichen Schmerzen» oder «unzumutbarer Behinderung» angewendet werden dürfe. Liest man dies, engt sich der Kreis derjenigen, die die Voraussetzung für Suizidhilfe erfüllen, doch massiv ein.
Obwohl theoretisch möglich, ist es selbst in der Schweiz nicht Usus, dass «junge gesunde Menschen» in den Tod begleitet werden können. Aber für radikale Sterbeideologen ist auch diese Maxime längst kein Tabu mehr. Der Verein «Echtes Recht auf Leben auf Selbstbestimmung» (ERAS) aus Gossau zog die Zürcher Behörden bis vor Bundesgericht, weil deren Kantonsarzt 2015 auf das Gesuch, wonach man auch gesunden Menschen eine tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital verschreiben dürfe, nicht eingetreten war und sich auch weigerte, ein Verfahren einzuleiten. Das höchste Schweizer Gericht erkannte die Sprengwirkung dieser Forderung und gab den Zürcher Behörden Recht.
Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass der Staat, der eigentlich für das Leben seiner Bürger einstehen müsste, sich immer radikaleren Forderungen der Sterbeideologen ausgesetzt fühlt.
Kritik an der Suizidhilfe in der Schweiz ist meist verpönt. Im Ausland ist dies anders. In Frankreich beispielsweise stösst das Ansinnen der 74jährigen Jacqueline Jencquel, die trotz blendender Gesundheit im Januar 2020 im bernischen Saanen mit Hilfe der Sterbehilfeorganisation Lifecircle aus dem Leben scheiden will, auf Unverständnis. Zumal Jacqueline Jenquel ihren geplanten Abgang medial mit einer Pressetour und einem Dokfilm ausschlachten will.
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Es ist wohl eine Schweizer Eigenheit, dass man sich hierzulande – um sich nicht dem Generalverdacht eines hinterwäldlerischen Bergvolkes auszusetzen – besonders liberal und auch radikal gebärdet.
Ungeachtet aller Bedenken ist die Suizidhilfe mit ihren über 1000 Fällen jährlich längst zu einem Businessmodell mit eingespielten Abläufen geworden. Dabei stellt sich die Frage, ob die einzelnen Anbieter nicht auch einem unternehmerischen Druck unterliegen. Oder ein bisschen salopper ausgedrückt: Wird bei der ärztlichen Vorbeurteilung einzelner sterbewilliger Kandidaten nicht manchmal ein Auge zugedrückt, sei es, um dem «Kunden» entgegenzukommen, sei es aber auch, um die «Betriebsziele» der Sterbehilfeorganisation zu erreichen?
Eigentlich sollte nach jedem «aussergewöhnlichen Todesfall» die Polizei oder Staatsanwaltschaft aufgeboten werden, um am Sterbeort abzuklären, ob die vorgefundene Situation mit den Angaben der Sterbehelfer übereinstimmt und die erforderlichen Formalitäten – wie beispielsweise die Prüfung der Urteilsfähigkeit des Verstorbenen – seriös eingehalten worden seien.
Doch dies ist Theorie.
So rückt die Zürcher Staatsanwaltschaft – gemäss eigener Angabe – bei Suizidhilfe, wie sie die ihr bekannten Sterbehilfsorganisationen durchführen, «in der Regel» nicht mehr aus. Dafür suchen nach erfolgter «Tat» ein bis zwei Polizeibeamte sowie der Amtsarzt oder die Amtsärztin den Sterbeort auf. Doch deren Untersuchung ist lediglich formaler Natur.
Dabei gehe es keineswegs darum, «Unklarheiten» zu entdecken, so die Anklagebehörde, sondern um die Abklärung, ob ein strafbares Drittverschulden, also Tötung oder gar Mord vorliege. Dies sei aber relativ selten, so die Zürcher Staatsanwaltschaft, und in der Praxis auch äusserst schwierig abzuklären, da es keine Zeugen mehr gibt.
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Die entscheidende Frage hingegen, ob es im Vorfeld des Todesfalles zu Geldflüssen, also Legaten, gekommen sei, wird nicht weiter abgeklärt. Für Heinrich Koller, den ehemaligen Direktor des Bundesamtes für Justiz, unverständlich, wie er in einem Kommentar schreibt. Man solle doch einmal ein «paar giftige Staatsanwälte auf die Spur ansetzen», so der ehemals höchste Schweizer Justizbeamte, um zu klären, ob auch aus «Gewinnsucht» Sterbehilfe geleistet worden sei.
Wären von den rund 1000 begleiteten Suizidhilfen, die 2017 durchgeführt wurden, nur 20 nachträglich nicht verantwortbar, müsste man die heute praktizierte Lösung aus ethischen, aber auch rechtlichen Gründen ablehnen.
Allein schon das Verbot – oder zumindest die Bewilligungspflicht für die Entgegennahme von Spenden und Legaten von Sterbewilligen durch die verschiedenen Organisationen – wäre – um dieses hehre Wort nochmals zu gebrauchen – auch aus «ethischen» Gründen zu begrüssen.
«Jetzt gehe ich dann zu Exit», ist in der Schweiz zu einem Bonmot geworden, das trotz Koketterie auch missverstanden werden kann. Dazu kommt, dass viele ältere und auch gebrechlichere Menschen niemandem mehr zur Last fallen wollen. Es sind aber keineswegs alte, gebrechliche oder kranke Menschen, die sich begleitete Suizidhilfe wünschen. Suizidhilfe ist altersunabhängig.
Auf Anfrage führt die Zürcher Staatsanwaltschaft aus, dass Sterbehilfe bei «älteren» Personen sicherlich der «Regelfall» sei, wobei es – laut der Anklagebehörde – gar keine verlässlichen Zahlen gäbe, wieviel jüngere Menschen mit Sterbebegleitung aus dem Leben scheiden würden.
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass die Sterbehilfeorganisationen die Suizidhilfe bei Jugendlichen, «wenn überhaupt, nur mit Zurückhaltung» anwenden würden. Trotzdem mutet das Fehlen solcher Zahlen in einem Land eigenwillig an, das sich nicht gerade über fehlende Statistiken beklagen kann.
Zudem nährt es den Verdacht, dass den Sterbehilfeorganisationen von Behördenseite weitaus mehr Goodwill zugestanden wird, als manchem Restaurationsbetrieb, dem beim Missachten der Polizeistunde oder des Rauchverbots umgehend eine Strafe auferlegt wird. Vielleicht ist es auch ein Zeichen von Ignoranz gegenüber einem unangenehmen Thema wie dem Tod, vielleicht ist es auch ein Indiz, dass die Sterbehilfe, wie sie hierzulande praktiziert wird, längst aus dem Ruder gelaufen ist.
«Die Glückssucherin – Warum Margrit Schäppi einen Lebensratgeber schrieb und trotzdem Exit wählte» ist im Münster Verlag Basel erschienenExterner Link.
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