Ständerat schlägt bei Betreuungszulage erste Pflöcke ein
Der Ständerat hat am Mittwoch erste Entscheide zur Ausgestaltung der Betreuungszulage gefällt. Mit dieser will die kleine Kammer Eltern bei den Kita-Kosten unterstützen. Ausgearbeitet hat die Vorlage die Bildungskommission des Ständerats.
(Keystone-SDA) Mit 25 zu 15 Stimmen beschloss der Ständerat, dass die familienexterne Betreuung von Kindern bis zu acht Jahren grundsätzlich unterstützt werden soll. Ein Antrag, der eine Alters-Obergrenze von zwölf Jahren wollte, hatte keinen Erfolg.
Zudem entschied die kleine Kammer, dass die Zulage nur ausbezahlt werden soll, wenn Kinder institutionell betreut werden, also in Kindertagesstätten oder Tagesfamilien. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission wollte auch die Betreuung durch Drittpersonen (beispielsweise Grosseltern) finanziell unterstützen. Sie fand dafür aber keine Mehrheit.
Die Betreuungszulage soll nach dem Willen der vorberatenden Kommission mindestens 100 Franken pro Monat betragen. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag soll die Zulage sich um 50 Franken erhöhen. Über die Finanzierung der Zulage sollen nach dem Willen der Mehrheit der Kommission die Kantone entscheiden.
Die Detailberatung ist noch nicht abgeschlossen, sie wird in der dritten Sessionswoche fortgesetzt. Offen ist insbesondere noch, ob der Bund sich mit maximal 200 Millionen Franken an der Finanzierung der Betreuungszulage beteiligen soll. Die Mehrheit der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) lehnt dies ab.
Schon jetzt klar ist dagegen, dass die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen zur Schaffung von Kita-Angeboten nach dem Willen der kleinen Kammer nicht mehr fortgeführt werden sollen. Diese Vereinbarungen waren im Rahmen der bis 2026 laufenden Anstossfinanzierung des Bundes eingeführt worden.
Mit Stichentscheid von Präsident Andrea Caroni (FDP/AR) sprach sich der Rat dagegen aus, sie beizubehalten. Zuletzt ging es dabei noch um die Schliessung von Angebotslücken, beispielsweise in Randregionen und bei Angeboten für Kinder mit Behinderungen. Vorgesehen wäre gewesen, dass die Kantone die Massnahmen paritätisch mitfinanzieren.
Eine SVP-Minderheit der vorberatenden Kommission wollte nicht auf die Vorlage eintreten. Sie bestritt unter anderem, dass der Bund über die nötige verfassungsrechtliche Kompetenz verfüge, drang damit allerdings nicht durch.