Ständerat will parlamentarische Vorstösse nicht limitieren

Ein Nationalratsmitglied soll auch künftig nach Belieben parlamentarische Initiativen, Motionen und Postulate einreichen können. Die Zahl dieser Vorstösse soll nicht auf 32 pro Legislatur beschränkt werden. Das findet der Ständerat.
(Keystone-SDA) Er hat am Mittwoch einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Thomas Matter (SVP/ZH) keine Folge gegeben – mit 25 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung. Das Geschäft ist damit vom Tisch, obwohl der Nationalrat der Initiative im vergangenen Sommer zugestimmt hatte.
Für die Mehrheit sei es nicht angebracht, die parlamentarischen Rechte einzuschränken, sagte Mathias Zopfi (Grüne/GL) im Namen der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK-S). Das Initiativ- und Antragsrecht der einzelnen Mitglieder der Bundesversammlung sei verfassungsmässig verankert. «Eine Einschränkung desselben bedürfte einer gesetzlichen Grundlage.»
Es liege in der Verantwortung des einzelnen Ratsmitglieds und der Fraktionen, mit diesen Rechten vernünftig umzugehen, sagte Zopfi. «Auch ich finde, dass die parlamentarischen Instrumente manchmal gar inflationär genutzt werden.» Die Selbstdisziplin sei aber bei den meisten Ratsmitgliedern vorhanden.
Zopfi erwähnte Statistiken, wonach die überwiegende Mehrheit der Ratsmitglieder deutlich weniger als 32 parlamentarische Initiativen und Vorstösse in einer Legislaturperiode einreicht. Nur elf Mitglieder des Nationalrats und ein Mitglied des Ständerats haben demnach mehr als 32 Initiativen, Motionen und Postulate deponiert.
«Die Limitierung würde praktisch nichts bringen», folgerte Zopfi. Im Gegenteil könne die rechtliche Verankerung einer so hohen Zahl möglicher Vorstösse den Eindruck vermitteln, die Ratsmitglieder müssten mehr Vorstösse einreichen, um wenigstens ansatzweise ihr Kontingent auszuschöpfen. «Ersparen wir uns dieses Experiment.»
Pirmin Schwander (SVP/SZ) warb erfolglos für eine Limitierung. «Diese könnte zu einer qualitativen Verbesserung der Behandlung von Vorstössen im Nationalrat führen und verhindern, dass Vorstösse nach zwei Jahren abgeschrieben werden müssen, weil sie nicht behandelt werden konnten.»