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Arbeiten in der Schweiz

Steuern in der Schweiz

Eine Stempel des Steueramts Uster
Christian Beutler/Keystone

In der Schweiz werden die Steuern vom Bund, den Kantonen sowie den Gemeinden erhoben, wobei die Steuersätze von Kanton zu Kanton variieren. Im Allgemeinen sind sie tiefer als den Ländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

In den meisten Fällen werden in der Schweiz die Steuern für natürliche Personen nicht vom Lohn abgezogen, sondern erst im Nachhinein berechnet und an die Steuerbehörden entrichtet.

Direkt vom Einkommen abgezogen (Quellensteuer) werden die Steuern nur bei ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Wohnsitz in der Schweiz, die weniger als 120’000 Franken pro Jahr verdienen, sowie bei im Ausland ansässigen Personen, die ein Einkommen aus einer in der Schweiz ausgeübten Tätigkeit beziehen (besonders Grenzgängerinnen und Grenzgänger).

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Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) müssen jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen. Entsprechend ihren Angaben werden ihre Steuern berechnet. Zur Berechnung spielen Einkommen und Vermögen eine Rolle, dazu kommen eine Reihe von Abzügen.

Drei Arten von Steuern werden in der Schweiz erhoben: direkte Bundessteuer, Kantonssteuer und Gemeindesteuer. Die Steuerlast kann je nach Kanton oder Gemeinde, in der Sie wohnen, stark variieren. Die Vermögenssteuer ist generell eher niedrig angesetzt.

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Die Steuerbelastung an einem Ort kann sich im Lauf der Zeit ändern. Die Stimmberechtigten sind regelmässig dazu aufgerufen, über den Steuersatz oder die Steuertarife abzustimmen, sei es auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene.

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