Stimmvolk befindet über Regeln für Geldspiele
Gewinne aus Lotterien und Sportwetten sollen ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken zukommen: Der Bundesbeschluss über die Regelung der Geldspiele will dies in der Bundesverfassung verankern. Er kommt am 11. März an die Schweizer Urnen.
Die verlangte Verfassungsänderung markiert den Höhepunkt in einer Kontroverse, die nach der teilweisen Liberalisierung des Geldspielmarktes mit der Vergabe von Lizenzen an Casinos ausgebrochen ist.
Diese sind seit Anfang der 2000er-Jahre aktiv, nachdem das Verbot von Spielbanken in der Schweiz aufgehoben worden war.
Seither wird um die lukrativsten Segmente dieses Marktes gekämpft. Ein neues Gesetz soll nun festlegen, dass Glücksspiele lediglich in Casinos angeboten werden dürfen. Diese würden somit in den Besitz des Rechtes zum Betrieb von Slot-Maschinen gelangen, auf Kosten von Bars und anderen öffentlichen Lokalen.
In diesen sollen solche Maschinen nur noch zulässig sein, wenn ein Gewinn nicht durch Zufall, sondern durch die Geschicklichkeit des Spielers bestimmt wird.
Lotterien und Sportwetten werden weiterhin durch ein gesondertes Gesetz geregelt, das diese nur zulässt, wenn ihre Gewinne gemeinnützigen Zwecken oder der Wohlfahrt zukommen.
Verschiedenste Interessen im Spiel
Der Streit hat auch Konsequenzen für Bund und Kantone. Tatsächlich unterliegen die Casinos der Kompetenz des Bundes, der eine Steuer auf die Bruttoeinnahmen aus den Glücksspielen erhebt. Diese kommt namentlich der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) zugute.
Lotterien, Sportwetten und Geschicklichkeitsspiele unterliegen hingegen der Verantwortung der Kantone. Diese entscheiden auch über die Aufteilung der Gewinne der zwei grossen Monopolisten für Lotteriespiele, Swisslos in der deutschsprachigen und Loterie Romande in der französischsprachigen Schweiz.
Doch der Wettbewerb wurde in den letzten Jahren härter: Die Casinos kämpften beispielsweise gegen die Einführung von Tactilo-Spielautomaten, die in öffentlichen Lokalen eine Art elektronisches «Rubbelspiel» anboten. Die Spielbankenkommission verbot 2006 solche Spiele, das Bundesgericht hob den Entscheid kürzlich wieder auf.
In der Zwischenzeit befürchteten gewisse Kreise eine Schwächung der Sportwetten und Lotterien zu Gunsten der Casinos. Vertreter von Sport-, Kultur- und sozialen Vereinen – an welche die Kantone die Gewinne der Lotterien und Sportwetten verteilen – lancierten daher 2008 die Volksinitiative «Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls».
Die Initiative, die mit über 170’000 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen ist, verlangt, in einer zwischen Kantonen und Eidgenossenschaft koordinierten Politik alle Geldspiele in den Dienst des öffentlichen Wohls zu stellen.
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Volksinitiative
In Bundesverfassung festschreiben
Die Landesregierung (Bundesrat) erachtete die Bedenken der Initianten als berechtigt. Dennoch war sie der Meinung, dass der Text die Kompetenzen des Gesetzgebers zu sehr einschränke und so eine globale und kohärente Geldspiel-Politik behindere.
Aus diesem Grund stellte der Bundesrat einen direkten Gegenvorschlag auf die Beine: Die Anpassung des Artikels 106 der Bundesverfassung betreffend Glücksspiele, über die nun am 11. März abgestimmt wird.
Laut dem Text dieses Bundesbeschlusses sollen die Nettogewinne aus Lotterien und Sportwetten «vollumfänglich für gemeinnützige Zwecke, namentlich in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport, verwendet werden». Deren Bewilligung und Beaufsichtigung soll, ebenso wie jene der Geschicklichkeitsspiele, Sache der Kantone sein.
Was die Casinos betrifft, sollen die Bestimmungen gegenüber dem bisherigen Artikel nicht wesentlich verändert werden. Bund und Kantone sollen sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben absprechen: «Das Gesetz schafft zu diesem Zweck ein gemeinsames Organ, das hälftig aus Mitgliedern der Vollzugsorgane des Bundes und der Kantone zusammengesetzt ist», heisst es im zur Abstimmung vorliegenden Artikel 106.
Praktisch keine Gegenstimmen
Das Gegenprojekt, über das nun abgestimmt wird, hat es geschafft, alle Parteien zufriedenzustellen. Die Initianten haben daraufhin ihre Volksinitiative zu Gunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen. Da es sich bei der Vorlage um eine Verfassungsänderung handelt, ist für eine Annahme das doppelte Mehr von Kantonen und Stimmvolk nötig.
Fast einstimmig kam das Projekt in den beiden Parlamentskammern durch: Der Nationalrat (grosse Kammer) stimmte mit 140 zu 3 Stimmen dafür, der Ständerat (kleine Kammer) winkte die Vorlage ohne Gegenstimme durch.
«Zusammengefasst handelt es sich dabei um einen ehrenvollen Frieden, der alle Konflikte zwischen den Parteien zu lösen hilft und der Bundesverfassung zu einem vollständigen und ausgewogenen Artikel verhilft», sagt Carlo Sommaruga, Nationalrat der Sozialdemokratischen Partei gegenüber swissinfo.ch.
Gegner: «Ein Teufelskreis»
Eine Meinung, die alle im Parlament vertretenen Parteien teilen – mit Ausnahme der Evangelischen Volkspartei (EVP). Diese spricht von einem Teufelskreis, der die Gefahr der Spielsucht erhöhe.
«Im Gegenvorschlag finden wir das gleiche Problem, das auch schon in der Initiative vorhanden war: Der Zielkonflikt. Je mehr gespielt wird, desto mehr Geld steht für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung», sagt Maja Ingold, Nationalrätin der EVP. «Dies kann dazu führen, dass wir versuchen, Geldspiele zu fördern. Und das führt unweigerlich zu mehr Spielern und Spielsüchtigen.».
Befürworter: «Prävention gehört ins Gesetz»
Carlo Sommaruga ist der Meinung, Fragen zu den Gefahren der Geldspiele «sollten bei der Diskussion der Gesetzesänderung geführt werden. Die SP verlangt eine nationale Präventionspolitik, die von den Casinos und den Lotterien finanziert wird».
Die Höhe der Geldsummen sprechen für sich: 2010 haben die Casinos 453,2 Mio. Franken an Steuern abgeliefert. Davon gingen 389,1 Millionen an den Bund und 64,1 Mio. an die Kantone.
Swisslos und Loterie Romande haben 543,5 Mio. Franken an die Kantone (für gemeinnützige Zwecke) und den Schweizer Sport abgegeben.
Das Lotteriewesen in der Schweiz wurde ab Mitte des 19. Jhd. zusehends als Unsitte empfunden. Um 1915 war es in allen Kantonen verboten. Im Bundesgesetz von 1923 betreffend die Lotterien und gewerbsmässigen Wetten wurden Lotterien zu gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken vom Verbot ausgenommen.
Nachdem sich das Lotteriewesen in der Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre unkontrolliert entwickelt hatte, entstanden vier grosse Lotterie-Gesellschaften, die das Monopol für Grosslotterien erhielten: die Seva Lotterie-Genossenschaft im Kanton Bern 1933, die Loterie Romande, die Interkantonale Landeslotterie (Tessin und Deutschschweiz ohne Bern; heute Swisslos) 1937 und die Sport-Toto-Gesellschaft (STG) in Basel 1938.
Anfang 2003 trat der Kanton Bern der Landeslotterie bei, die Seva wurde aufgelöst. Gleichzeitig übergab die STG die Durchführung und Vermarktung der Sportwetten an Swisslos. Für die Betreuung der Verkaufsstellen in der Westschweiz ist weiterhin die Loterie Romande zuständig.
Mit dem Aufkommen des Tourismus im 19. Jhd. wurden auch in der Schweiz Spielbanken gegründet. Man betrieb sie in Casinos und Kursälen in Bade- oder Fremdenverkehrsorten wie Saxon, Montreux, Genf, Interlaken, Thun, Luzern und Baden. Erst die Bundesverfassung von 1874 enthielt ein Spielbanken-Verbot. Bestehende Spielbanken mussten Ende 1877 geschlossen werden.
In stark eingeschränktem Rahmen konnten aber weiterhin Glücksspiele betrieben werden, gemäss einem Bundesratsbeschluss von 1898 mit Einsätzen bis maximal 5 Fr.
1993 wurde das Spielbankenverbot der Bundesverfassung aufgehoben. Gestützt auf das Spielbankengesetz von 1998 (SBG) erteilte der Bundesrat 22 Casinos eine Konzession; 19 Casinos sind gegenwärtig in Betrieb.
(Quelle: Historisches Lexikon der Schweiz)
(Übertragen aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)
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