Strafverfahren auch gegen Mitarbeiter von Stadtpräsidentin Mauch
(Keystone-SDA) Zürich – Nicht nur gegen die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch, sondern nun auch gegen einen ihrer Mitarbeiter wird ermittelt. Damit sind zwei ehemalige Barbetreiber mit ihren Anzeigen durchgedrungen.
Die ehemaligen Betreiber der «Nervous»-Bar hatten bei der Anklagekammer Anzeigen wegen versuchter Nötigung gegen Mauch und einen ihrer Mitarbeiter eingereicht. Die Anklagekammer des Obergerichts bewilligte jedoch nur eine Untersuchung gegen Mauch. Daraufhin legten die beiden Rekurs ein.
Die Rekursinstanz, die 2. Zivilkammer des Obergerichts, habe nun auch eine Untersuchung gegen den Mitarbeiter bewilligt, bestätigte Obergerichts-Sprecher Anton Schärer Medienberichte vom Sonntag. Diese Untersuchung betreffe einen Brief, den Mauch an die beiden Barbetreiber geschrieben habe, so Schärer.
Ob es zu Anklagen kommen wird, ist noch völlig offen. Erst, wenn die Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft abgeschlossen sei, sehe man, ob überhaupt ein Straftatbestand erfüllt sei, und wenn ja, was für einer, sagte Schärer weiter.
Die beiden Strafvererfahren stehen im Zusammenhang mit der Schliessung einer Schwulenbar Ende 2008, also noch vor Mauchs Amtsantritt im Frühling 2009. Die Bar war wegen fehlender Bewilligungen geschlossen worden. Diese waren jedoch beim Hochbaudepartement unters Eis geraten und später wieder aufgetaucht.
Die Barbetreiber sahen sich ausserstande, den Betrieb nach dreimonatiger Schliessung wieder aufzunehmen. Es entwickelte sich ein Streit zwischen den ehemaligen Betreibern und der Stadt. Diese räumte Missverständnisse in der Kommunikation ein und bot 10’000 Franken Entschädigung.