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Sulzer/EFD stellt Verfahren gegen Vekselberg, Pecik und Stumpf ein (AF)

(Meldung durchgehend ergänzt, unter anderem um Stellungsnahmen)
Bern (awp/sda) – Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat das verwaltungsstrafrechtliche Verfahren gegen den russischen Oligarchen Viktor Vekselberg und zwei seiner Geschäftspartner im Fall Sulzer eingestellt. Der Fall OC Oerlikon ist hingegen noch nicht vom Tisch.
Vekselberg und die österreichischen Investoren Ronny Pecik und Georg Stumpf haben im Gegenzug eine Wiedergutmachungszahlung von 10 Mio CHF geleistet, wie das EFD am Montag mitteilte. Das EFD verdächtigte die drei Investoren, beim Einstieg in den Winterthurer Maschinenkonzern Sulzer die Meldepflicht verletzt zu haben.
Mit der Zahlung haben die Beschuldigten das “allenfalls bewirkte Unrecht ausgeglichen”, wie das EFD mitteilte. Damit erübrige sich die weitere Untersuchung, ob die Beschuldigten gegen das Börsengesetz verstossen haben. Der beanstandete Einstieg der drei Investoren bei der Sulzer AG erfolgte in den Jahren 2006 und 2007.
Von der Wiedergutmachungszahlung gehen je 1 Mio CHF an die Schweizer Berghilfe und an die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden. Die restlichen 8 Mio CHF fliessen dem EFD zu. Das Finanzdepartement will das Geld “zur Sicherstellung und Stärkung eines funktionierenden Finanzmarktes” verwenden.
Vekselbergs Beteiligungsgesellschaft Renova teilte mit, die Einstellung des Verfahrens bestätige die Auffassung der Gesellschaft, dass sie sich rechtskonform verhalten habe. Renova habe immer Sorge getragen, die rechtlichen und regulatorischen Bestimmungen einzuhalten.
Der Anwalt von Pecik teilte mit, dass die getroffene Vereinbarung für seinen Mandanten befriedigend sei. Pecik sei überzeugt, sich immer an die Schweizer Gesetze gehalten zu haben. Die Wiedergutmachungszahlung werde von Pecik, Stumpf und Vekselberg zu je einem Drittel getragen.
Erst Ende September waren die drei Investoren in einem zweiten Verfahren vom Bundesstrafgericht frei gesprochen worden. Das EFD hatte sie mit einer Rekordbusse von je 40 Mio CHF belegt – ebenfalls wegen angeblicher Verletzung der Meldepflicht und zwar beim Einstieg in die Firma OC Oerlikon, die damalige Unaxis.
Aus Sicht der Behörde bildeten Renova und Victory – die Gesellschaft von Pecik und Stumpf – eine Gruppe und hätten dies melden müssen. Laut Börsengesetz müssen Beteiligungen offengelegt werden, wenn Schwellen bei 3, 5 und 10% überschritten werden.
Die Investoren jedoch fochten die Busse an und bekamen Recht. Über einen allfälligen Weiterzug des Urteils will das Finanzdepartement erst nach der Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden, wie es am Montag weiter mitteilte. Der Abschluss des Falles Sulzer habe auf diesen Entscheid keinen Einfluss.
Der Freispruch durch das Bundesstrafgericht war als grosse Schlappe für das EFD interpretiert worden. Kritisiert wurde auch, dass das Departement von Hans-Rudolf Merz keinen Vertreter zum Prozess schickte. Der Fall sorgte zudem für diplomatische Spannungen zwischen der Schweiz und Russland.
ch

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